Lieferung und Aufstellung von AWB im Stadtgebiet Herne Referenznummer der Bekanntmachung: VgV 2021-03
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.entsorgung-herne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Aufstellung von AWB im Stadtgebiet Herne
Lieferung, Beklebung und Aufstellung/ Verteilung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff im Stadtgebiet Herne gemäß Leistungsverzeichnis und Vergabeunterlagen. Die in Anlage 1 des LV gelb markierten Postleitzahlbezirke der Gebietskarte sind bereits größtenteils mit AWB bestückt (22% des Stadtgebietes)
Ein Angebot kann nur für die Gesamtleistung abgegeben werden, Bietergemeinschaften mit einem Bevollmächtigten sowie Nachunternehmer sind zugelassen.
Entsorgung Herne AöR Südstraße 10 44625 Herne Die Lieferung und Aufstellung der MGB wird vom AN im gesamten Stadtgebiet Herne durchgeführt.
Um die flächendeckende Einführung der Wertstofftonne im Stadtgebiet Herne gewährleisten zu können vergibt Entsorgung Herne AöR den Auftrag zur Lieferung und Verteilung von Abfallwertstoffbehältern (AWB) grauer Korpus-gelber Deckel, gemäß Leistungsverzeichnis, der Volumina:
120L 2 Rad AWB- 7.800 Stück
240L 2 Rad AWB- 13.800 Stück
1.100L 4 Rad AWB - 3.800 Stück
Die AWB sind mit zwei, möglichst auf dem Deckel anzubringenden, durch den AG nach Auftragserteilung angelieferten, Aufklebern zu versehen
die Beschreibung der AWB im Leistungsverzeichnis gliedert sich wie folgt:
1. Technische Anforderungen gemäß § 31 Abs. 2 Ziff. 2a VgV
2. Qualitätsaspekte gemäß § 31 Abs. 3 VgV
3. Auftragsbezogene Daten
4. Gewährleistung
5. Auswahlkriterien
Anlage 1 - Beschreibung Aufkleber
Anlage 2 - Gebietskarte zur Verteilung
und ist im Leistungsverzeichnis detailliert aufgeführt. Gebrauchte Behälter sind zugelassen soweit sie den Vorgaben des LV vollumfänglich entsprechen, gereinigt und unbeschädigt sind.
Die Lieferung und Verteilung im Stadtgebiet ist vollständig vom AN
zu organisieren, durchzuführen und muss bis zum 30.12.2021erfolgt sein. Alle erforderlichen Informationen zum Verteilgebiet stellt der AG nach Auftragserteilung zur Verfügung.
Zusätzlich der unter Teilnahmebedingungen geforderten Nachweise/Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
Angebotsschreiben (Formular 324 EU)
Leistungsbeschreibung mit Preisangebot
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)
Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) -soweit zutreffend
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU) ) -soweit zutreffend
Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU) ) -soweit zutreffend
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU) ) -soweit zutreffend
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug und Bescheinigung der Berufsgenossenschaft; Bieter die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Bescheinigungen ihres Landes vorzulegen.
Gleiches gilt für Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. (Bietergemeinschaftserklärung Formular 531 EU)
Für Unteraufträge / Eignungsleihe sind folgende Nachweise einzureichen:
Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU) )
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU) )
Das PQ Verfahren ist zugelassen
Die EEE ist zugelassen
Angaben über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre - bzw. Firmengründung - bei vergleichbaren Maßnahmen unter Einschluss der mit anderen Unternehmen abgewickelten Maßnahmen
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von min. 1,5 Mio EUR
Angaben über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren - bzw. Firmengründung - unter Angabe von Auftragnehmer und Ansprechpartner.
Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB - NRW)
mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen)
Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW)
Zahlungs- und Lieferungsbedingungen der Entsorgung Herne AöR
Abschnitt IV: Verfahren
Entsorgung Herne AöR
Es sind keine weiteren Personen bei der Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Erstellung des Angebotes ist stets die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden.Aktualisierungen, Ergänzungen und weitere Informationen werden ausschließlich über die Vergabeplattformzur Verfügung gestellt. Um am Verfahren teilnehmen zu können (und z.B. eigene Nachrichten an dieVergabestelle zu senden, Angebote bzw. Teilnahmeanträge abzugeben oder über Änderungen automatischper E-Mail informiert zu werden) sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist. Die Nichtberücksichtigung aktualisierter Vergabeunterlagen führt zum Angebotsausschluss. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform miteinfacher Signatur in Textform gemäß § 126b BgB - siehe Hinweise zur Angebotsabgabe - die Abgabe per Post,E-Mail, Fax usw. ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen der Entsorgung Herne AöR. Das Hinzufügen eigener AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. Auf Vordrucken verwendete eigene AGB sind zu streichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDWD6GK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 1, 2und 3 Nr. 1-4 GWB
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsberechtigt ist jedes Unternehmen, das einen Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nichtinnerhalbeinerFristvon10Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibtunberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers , einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.