Lieferung eines Infrarot-Kamerasystems Referenznummer der Bekanntmachung: GG/AS/4/2021/52005199
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rub.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Infrarot-Kamerasystems
Der Lehrstuhl für Regelungstechnik und Systemtheorie der Ruhr-Universität Bochum hat im Rahmen eines HBFG Antrags seitens der DFG eine zweckgebun-dene Förderung bewilligt bekommen. Mit diesen Mitteln soll ein Infrarot-Kamerasystem (IKS) in zweifacher Ausführung beschafft werden.
Das IKS soll zusammen mit mehreren Drohnen innerhalb eines Forschungsgebäudes eingesetzt werden. Es dient dabei zur Erfassung von Position und Orien-tierung der Drohne im Raum. Diese Informationen werden notwendig, um eine Rückkopplung an der Drohne herzustellen. Hinzu kommen Sendevorrichtungen, mit denen die gemessenen und aufbereiteten Daten schnell an die Drohnen übertragen werden können. Stand der Technik ist dabei die Erfassung mittels Infrarot-Technik.
Für die Erfassung der sich schnell bewegenden Drohnen ist ein System erforderlich, welches neben einer hohen Auflösung vor allem eine hohe Bildrate auf-weist. Zudem muss die Latenzzeit der Software niedrig genug sein, um schnelle Flugmanöver erfassen zu können.
Ruhr-Universität Bochum Universitätsstr. 150 44801 Bochum Die Ruhr-Universität Bochum verfügt über Außenliegenschaften im gesamten Stadtgebiet Bochum, welche ebenfalls zum Leistungsspektrum gehören.
Der Lehrstuhl für Regelungstechnik und Systemtheorie der Ruhr-Universität Bochum hat im Rahmen eines HBFG Antrags seitens der DFG eine zweckgebun-dene Förderung bewilligt bekommen. Mit diesen Mitteln soll ein Infrarot-Kamerasystem (IKS) in zweifacher Ausführung beschafft werden.
Das IKS soll zusammen mit mehreren Drohnen innerhalb eines Forschungsgebäudes eingesetzt werden. Es dient dabei zur Erfassung von Position und Orien-tierung der Drohne im Raum. Diese Informationen werden notwendig, um eine Rückkopplung an der Drohne herzustellen. Hinzu kommen Sendevorrichtungen, mit denen die gemessenen und aufbereiteten Daten schnell an die Drohnen übertragen werden können. Stand der Technik ist dabei die Erfassung mittels Infrarot-Technik.
Für die Erfassung der sich schnell bewegenden Drohnen ist ein System erforderlich, welches neben einer hohen Auflösung vor allem eine hohe Bildrate auf-weist. Zudem muss die Latenzzeit der Software niedrig genug sein, um schnelle Flugmanöver erfassen zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Infrarot-Kamerasystems
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kloten
NUTS-Code: CH040 Zürich
Postleitzahl: 8302
Land: Schweiz
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie die Vergabeunterlagen. Diese werden ausschließlich dort elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen werden und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Rückfragen sind dort schriftlich einzustellen. Bei postalischer Übermittlung des Angebotes hat dies in einem fest verschlossenen Umschlag zu erfolgen. Der Umschlag ist zwingend von außen sichtbar mit dem unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ zur Verfügung gestellten Kennzettel zu versehen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH7DEZ6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rub.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rub.de
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland