Beschaffung von zwei teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: V21/32/249
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen
Die Klingenstadt Solingen beabsichtigt im Rahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zwei teilstationäre, auf passiven, vollautomatischen Messungen basierenden, eichfähigen Geschwindigkeitsmessanlagen (Verkehrskontrollsystemen) zu beschaffen.
Die Klingenstadt Solingen plant die Einführung von zwei teilstationären Verkehrskontrollsystemen zur Überwachung des fließenden Verkehrs. Die teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen sollen dem Auftraggeber für eine monatliche Miete zusammen mit vom Auftragnehmer zu erbringenden, begleitenden Dienstleistungen bereitgestellt werden. Die zu erbringenden Dienstleistungen sind in der Miete einzukalkulieren; die Dienstleistungen werden nicht zusätzlich vergütet.
Es ist vorgesehen die zwei teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen für die
Dauer von 24 Monaten -ab Bereitstellung- anzumieten. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis einer festen und pauschalisierten Monatsmiete inkl. aller Servicedienstleistungen.
Es ist vorgesehen die zwei teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen für die
Dauer von 24 Monaten -ab Bereitstellung- anzumieten. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis einer festen und pauschalisierten Monatsmiete inkl. aller Servicedienstleistungen.
Die Klingenstadt Solingen beabsichtigt im Rahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zwei teilstationäre, auf passiven, vollautomatischen Messungen basierenden, eichfähigen Geschwindigkeitsmessanlagen (Verkehrskontrollsystemen) zu beschaffen.
Die Klingenstadt Solingen plant die Einführung von zwei teilstationären Verkehrskontrollsystemen zur Überwachung des fließenden Verkehrs. Die teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen sollen dem Auftraggeber für eine monatliche Miete zusammen mit vom Auftragnehmer zu erbringenden, begleitenden Dienstleistungen bereitgestellt werden. Die zu erbringenden Dienstleistungen sind in der Miete einzukalkulieren; die Dienstleistungen werden nicht zusätzlich vergütet.
Es ist vorgesehen die zwei teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen für die
Dauer von 24 Monaten -ab Bereitstellung- anzumieten. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis einer festen und pauschalisierten Monatsmiete inkl. aller Servicedienstleistungen.
Es ist vorgesehen die zwei teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen für die
Dauer von 24 Monaten -ab Bereitstellung- anzumieten. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis einer festen und pauschalisierten Monatsmiete inkl. aller Servicedienstleistungen.
unverzüglich nach Auftragsvergabe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von zwei teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig.