GESTRA Wartung Referenznummer der Bekanntmachung: 50LZ2104
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dlr.de/rd/
Abschnitt II: Gegenstand
GESTRA Wartung
Wartung des GESTRA-Systems: Zur Gewährleistung der Funktionalität müssen die Sende- und Empfangseinheiten des Radars bzw. deren Subsysteme in definierten zeitlichen Abständen (gemäß den Herstellerangaben) gewartet und bei Bedarf repariert werden.
Zur Gewährleistung der Funktionalität müssen die Sende- und Empfangseinheiten des Radars bzw. deren Subsysteme in definierten zeitlichen Abständen (gemäß den Herstellerangaben) gewartet und bei Bedarf repariert werden. Die einzelnen Systeme umfassen:
Hubeinrichtung
Positionierer (Azimutachse, Elevationsachse, Polarisationsachse)
Kühlung Primärkreislauf
Kühlung Sekundärkreislauf
Klimaanlage
Stromversorgung DC/DC-Konverter
Stromversorgung Ultracaps
Stromversorgung EDCAs
Druckluftkompressor
Rack-Lüfter
TX-Transformator
Kalibrationsmast
Rechner
Radome (Antennenkuppel)
Die Wartungsintervalle sind dabei je nach Subsystem monatlich, ¼-jährlich, ½-jährlich, jährlich oder auch im Abstand von 2-6 Jahren durchzuführen. Alle durchzuführenden Arbeiten sind im beigefügten Wartungsplan aufgelistet. Die dadurch entstehenden Kosten müssen gedeckt sein, um den Betrieb des GESTRA, Sender und Empfänger, und damit die Fähigkeit der operationellen Weltraumüberwachung sicherzustellen. Die Wartung des GESTRA soll durch einen Auftragnehmer federführend übernommen werden, ggf. unterstützt durch weitere Unterauftragnehmer. Der AN soll als Ansprechpartner in allen Fragen der Wartung und Instandsetzung dienen und nötige Arbeiten am Radarsystem veranlassen. Ziel ist die Aufrechterhaltung der Funktionalität des GESTRA Senders und Empfängers über die geplante Laufzeit. Der Servicevertrag wird im nationalen Vorhaben GESTRA Wartung realisiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Datei "Aufforderung zur Abgabe Teilnahmeantrag_GESTRA Wartung.pdf"
Siehe Datei "Aufforderung zur Abgabe Teilnahmeantrag_GESTRA Wartung.pdf"
Siehe Datei "Aufforderung zur Abgabe Teilnahmeantrag_GESTRA Wartung.pdf"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2. die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs.2 S.1 GWB).
3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr. 4 GWB).
4. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 GWB).
5. der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat( § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).