Weiterentwicklung und Pflege des Geoinformationssystems TopDeutschland Referenznummer der Bekanntmachung: B 14.27 - 0432/20/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]954
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung und Pflege des Geoinformationssystems TopDeutschland
Weiterentwicklung und Pflege des BKG-eigenen Produkts TopDeutschland
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Service- und Entwicklungsleistungen, die der Neuausrichtung der Geodatenanwendung TopDeutschland dienen.
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Der Auftraggeber legt besonderen Wert darauf, dass keine vertraulich zu behandelnden Informationen an ausländische Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Die Bieter werden daher ausdrücklich auf die "No-Spy-Klausel" im Vertragsentwurf hingewiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die Anzahl des festangestellten Personals im für die Ausschreibung relevanten Tätigkeitsbereich muss für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mind. 5 Personen pro Jahr betragen (vgl. Kriterium AE.1).
Dem Angebot muss ein Nachweis der aktiven Mitgliedschaft in der QGIS-Core Entwicklergemeinschaft beigefügt werden (vgl. Kriterium AE.3).
Mindestens zwei Unternehmensreferenzen mit vergleichbarem Leistungsinhalt sind vollständig zu beschreiben. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Inhalt, wenn mindestens zwei der nachfolgenden Leistungsbestandteile darin enthalten sind:
- schrittweise Einführung eines GIS,
- agile Softwareentwicklung,
- Migration von vorhandenen Geodaten,
- QGIS-Core Entwicklung oder QGIS-PlugIn Entwicklung
- Bereitstellung eines GIS auf Grundlage von QGIS mit
# mehreren Datenschittstellen
# Einrichtung einer Portablen QGIS Version
# performanter Rasterdatendarstellung
# Adressen-Suche mit Marker
# POI-Suche
# Geocoder-Plug-In
- Umsetzung von Anwendungskonzepten wie Feinkonzept, Datenbankentwurf, Anwendungs- und Testfälle,
- Durchführung des Qualitätsmanagements, bspw. Komponenten- und Integrationstests, Oberflächentests, Akzeptanztests oder Verwendung von Codemetriken,
- Systemsupport und -wartung, Customizing und Schulungen.
Bei allen Referenzen ist ein Ansprechpartner beim Referenzkunden anzugeben (vgl. Kriterium AE.4).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.