Telefonie Services Referenznummer der Bekanntmachung: 346-003362-00-101-79520
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telefonie Services
Telefonie Services für die NRW.BANK
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf, NRW.BANK AöR Friedrichstraße 1 48145 Münster, NRW.BANK AöR Rue Montoyer 47 Brüssel
Gegenstand der Beschaffung ist eine Rahmenvereinbarung über die Übernahme, Fortführung, Instandhaltung, den Betrieb und im Bedarfsfall die Erweiterung der TK Services an den Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf, Münster und Brüssel gemäß näherer Ausführung der Leistungsbeschreibung mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Die Rahmenvereinbarung wurde unter der Referenznummer 314-003239-00-101-79520 im Wege des offenen Verfahrens europaweit veröffentlicht. In dem Verfahren sind keine geeigneten Angebote eingegangen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung ohne vorherige Bekanntmachung ist deshalb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV rechtmäßig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DEZV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse: www.nrwbank.de
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.