Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code:
DE DeutschlandPostleitzahl: 50823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.rheinenergie.com I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: II.1.2)CPV-Code Hauptteil31127000 Notstromaggregat
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im WW Zündorf soll zur Sicherung der Trinkwasserversorgung bei Ausfall der 10kV Netzversorgungen, eine stationäre Netzersatzanlage mit Diesel-Lagertank installiert werden. Das Ersatzstromaggregat soll die erzeugte Leistung über ein vorhandenes Einspeisefeld in die 10 kV Schaltanlage einspeisen. Über dieses Ersatzstromaggregat wird dann der Notbetrieb der Trinkwasserversorgung in Zündorf realisiert. Im Notbetrieb der Trinkwasserversorgung sollen ca. 4.000m³/h Gesamtpumpleistung sowie 50 kW zur Allgemeinversorgung des WW Zündorf über das Ersatzstromaggregat versorgt werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im WW Zündorf soll zur Sicherung der Trinkwasserversorgung bei Ausfall der 10kV Netzversorgungen, eine stationäre Netzersatzanlage mit Diesel-Lagertank installiert werden. Das Ersatzstromaggregat soll die erzeugte Leistung über ein vorhandenes Einspeisefeld in die 10 kV Schaltanlage einspeisen. Über dieses Ersatzstromaggregat wird dann der Notbetrieb der Trinkwasserversorgung in Zündorf realisiert. Im Notbetrieb der Trinkwasserversorgung sollen ca. 4.000m³/h Gesamtpumpleistung sowie 50 kW zur Allgemeinversorgung des WW Zündorf über das Ersatzstromaggregat versorgt werden.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsLaufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 25/09/2021
Ortszeit: 23:45
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsDas Angebot muss gültig bleiben bis: 22/11/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 27/09/2021
Ortszeit: 00:00
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens durch die Vergabekammer unzulässig ist, wenn ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb der Fristen gemäß § 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:26/08/2021