Baufeldfreimachung und Bodenverbesserungen - ER-C 2.0; 05.13 Referenznummer der Bekanntmachung: B80/42282165
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fz-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: www.fz-juelich.de/gm/DE/ausschreibungen
Ort: Jülich
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DEA26 Düren
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fz-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: www.fz-juelich.de/gm/DE/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Baufeldfreimachung und Bodenverbesserungen - ER-C 2.0; 05.13
Erd-, Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten:
Erd- und Verkehrswegebauarbeiten • Boden für Gräben lösen, abfahren/wiedereinbauen ca. 3.650 m³ • Boden für Bodenverbesserungen austauschen ca. 5.370 m³ Rohrleitungsbauarbeiten • Kanalleitungen DN 150-600 ca. 700 m • Druckrohrleitungen (Gas, Wasser, KLT) ca. 470 m • Kanalschächte ca. 18 Stück
Forschungszentrum Jülich GmbH Wilhelm-Johnen-Straße 52428 Jülich
Erd-, Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten:
Erd- und Verkehrswegebauarbeiten • Boden für Gräben lösen, abfahren/wiedereinbauen ca. 3.650 m³ • Boden für Bodenverbesserungen austauschen ca. 5.370 m³ Rohrleitungsbauarbeiten • Kanalleitungen DN 150-600 ca. 700 m • Druckrohrleitungen (Gas, Wasser, KLT) ca. 470 m • Kanalschächte ca. 18 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien gemäß Vergabeunterlagen
Mindestanforderungen:
Der Bieter hat die folgenden Mindestanforderungen mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen.
Die Angaben sind vollständig einzureichen und mittels geeigneter Dokumente zu belegen.
Kann der Bieter diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
- Qualifikationsnachweis Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Güteschutz Kanalbau oder gleichwertig für:
- Beurteilungsgruppe AK 2
- Inspektion, Dichtheitsprüfung: I,D
- Qualifikationsnachweis DVGW-Arbeitsblatt GW 301 für Rohrleitungsbauarbeiten
Gestellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. 5 % der Auftragssumme und Mängelansprüchebürgschaft i. H. v. 3 % der Abrechnungssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Forschungszentrum Jülich GmbH, Einkauf- und Materialwirtschaft (M), Fachbereich Einkauf (M-E), 52425 Jülich
Personen sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 27.11.2020 gelten auch für die Forschungszentrum Jülich GmbH die Änderungen zur elektronischen Rechnungsstellung, die nach der E-Rech-VO (E-Rechnungs-Verordnung) wirksam werden (https://www.bmi.bund.de/SiteGlobals/Forms/suche/expertensuche-formular.html?resourceId=9389478&input_=9389000&pageLocale=de&templateQueryString=E-Rech-VO&submit.x=0&submit.y=0).
Daraus ergibt sich, dass ab diesem Datum Rechnungen nur noch in gültigen E-Rechnungs-Formaten gemäß der o.g. Verordnung an die Forschungszentrum Jülich GmbH gestellt werden dürfen. Hierzu ist ausschließlich die E-Mail-Adresse „[gelöscht]“ zu nutzen.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wir verweisen diesbezüglich auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]