Pilotprojekt 1 Tropenhalle – Fassadenarbeiten – Tropenhalle im Allwetterzoo Münster
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.allwetterzoo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pilotprojekt 1 Tropenhalle – Fassadenarbeiten – Tropenhalle im Allwetterzoo Münster
Die Baumaßnahme umfasst die Fassadenarbeiten der Meranti-Halle im Allwetterzoo Münster.
Die Fassadenarbeiten sind in zwei Lose aufgeteilt.
Los 1 – Tropenhalle und Anbauten:
Die Außenwände erhalten ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) aufgebracht auf die Stahlbetonaußenwände mit Betonkernaktivierung.
Los 2 – Konferenz:
Auf den Stahlbetonaußenwänden, teilweise mit Betonkernaktivierung, werden gestalterisch unterschiedliche WDVS-Oberflächen hergestellt. Flächen mit Rauputz und Glattputz. Des Weiteren werden Teilflächen der Fassade mit einer Holzfassade ausgestattet.
Die Fassadengestaltungen der Gebäudegruppen weisen in weiten Bereichen Übereinstimmungen auf. Die Außenwände der Tropenhalle, der Anbauten und des Konferenzgebäudes werden mit einem WDVS versehen. Die Dämmdicke ist 16 cm, Material Mineralwolle. Die Schlussbeschichtung wird mit einem Oberputz als Kratzputz mit 3 mm Korn ausgeführt.
Die Dämmungen bzw. Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) ist dem polygonalen Fassadenverlauf folgend, hohlraumfrei zu verlegen. Eckwinkel mit Diagonalarmierung , Ausführung einschließlich aller Anschlüsse, Abschluss-Schienen, Sockelschienen, Versiegelung der Anschlussfugen, Grundierungen, Spachtelschichten, vollflächige Armierung, vollflächige und planebene Egalisationsspachtelung etc. sind nach Herstellervorschriften auszuführen.
Fensterrahmen und Türzargen der Außentüren sind mit Dämmung zu überdecken.
Organischer Oberputz, liefern, auftragen und strukturieren einer wetterbeständigen, hydrophoben, wasserdampfdurchlässigen Schlussbeschichtung mit maschinell und manuell verarbeitbarem, durchgefärbtem Putz nach EN 15824. Kratzputz, Korn 3,0 mm.
Die Farbfestlegung erfolgt nach Bemusterung.
Im Sockelbereich (ca. 30 cm hoch) ist die Dämmung aus feuchtigkeitsunempfindlichen, druckfesten Perimeterplatten d=10 cm herzustellen. Unterputz mit Armierung. Oberputz als Kratzputz mit Korn 1,5 mm. Zusätzlicher zementhaltiger Feuchteschutz bis 5 cm über Geländeoberkante führen. Unter OKG sind die Perimeterplatten durch Noppenbahnen vor mechanischer Belastung zu schützen.
Die Perimeterdämmung schließt an die vom Rohbau verlegte Wanddämmung an. Diese wurde vor Baugrubenverfüllung angebaut.
Konferenzgebäude NO:
Die Fassade des Gebäudes hat drei unterschiedliche Oberflächengestaltungen. Das Sockelgeschoss und die Nordseite, zum Teil herumgeführt auf die Ostseite, sind mit einer senkrechten Brettschalung mit Lärchenholzbrettern versehen. In die Felder zwischen den Stielen der Holzunterkonstruktion ist Wärmedämmung direkt auf die Stahlbetonaußenwand aufgebracht.
Auf der West-, Süd-, Ostseite und unter der Decke Auskragung Konferenzsaal sowie Decke über Druchfahrt ist der Bau mit einem WDVS, Mineralwolleplatten mit Kratzputz, Korn 3,0 mm, belegt. Stoßgefährdete Bereiche werden durch eine zusätzliche Armierung mit Panzergewebe geschützt.
Fassadenrücksprünge geringerer Dicke zur Gestaltung der Oberflächen und senkrechte Bänder in der Nordfassade tragen ein WDVS mit einem Glattputz.
Der Sockelbereich ist umlaufend mit verputzter Perimeterdämmung ausgeführt.
Anbauten:
Die Außenwände, teilweise mit polygonalem Verlauf, Gebäude SW und SO erhalten ein WDVS, Mineralwolleplatten mit Kratzputz, Korn 3,0 mm. Stoßgefährdete Bereiche werden durch eine zusätzliche Armierung mit Panzergewebe geschützt.
Der Sockelbereich ist umlaufend mit verputzter Perimeterdämmung ausgeführt.
Tropenhalle:
Sichtbare polygonale Außenwandbereiche der Halle sind mit einem WDVS, Mineralwolleplatten mit Kratzputz, Korn 3,0 mm, ausgestattet. Stoßgefährdete Bereiche werden durch eine zusätzliche Armierung mit Panzergewebe geschützt.
Der Sockelbereich folgt dem Geländeverlauf. Er ist umlaufend mit verputzter Perimeterdämmung versehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere kein Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegt, dass in den letzten 2 Jahren kein Eintrag ins Gewerbezentralregister mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR erfolgten, und dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegt. Der Auftraggeber wird einen Gewerbezentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz anfordern. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren weder beantragt noch eröffnet und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und keine Liquidation besteht. Eigenerklärung des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Auf Anforderung sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkasse und des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung vorzulegen. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Anforderung ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Details siehe Formblatt 124.
2) Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz abzugeben.
3) Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil werden.
4) Der Allwetterzoo Münster ist in diesem Projekt ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des 99 Nr. 4 GWB. Der Allwetterzoo wendet deshalb die Vorschriften der §§ 97ff. GWB i.V.m. der Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. dem 2. Abschnitt der VOB/A von Gesetzes wegen an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.