Interne Schlammtransporte Referenznummer der Bekanntmachung: 1-228127

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]25
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/106441
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabe.rib.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://my.vergabe.rib.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wasserwirtschaftsverband

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Interne Schlammtransporte

Referenznummer der Bekanntmachung: 1-228127
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513700 Schlammtransport
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Art und Umfang der Leistungen

Bei den nachfolgend beschriebenen Leistungen handelt es sich um den Transport von flüssigem Klärschlamm im östlichen Lippegebiet.

Der AG (Auftraggeber) behält sich eine losweise Vergabe vor.

Dem AN (Auftragnehmer) ist es freigestellt, Angebote für ein- oder mehrere Lose abzugeben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

21-OL 10

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513700 Schlammtransport
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5C Unna
Hauptort der Ausführung:

KLA Fröndenberg; KLA Unna; KLA Werne;

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Arbeiten sind in der Zeit vom 02.01.2022 bis zum 31.12.2022, nach telefonischem Abruf, in der Regel 3 Werktage vorher, durch die o. g. Ansprechpartner der verschiedenen Anlagen auszuführen.

In Ausnahmefällen muss durch besonders ungünstige Ereignisse (z. B. schlechter Witterung mit stark erhöhten Schlammanfall oder Störfall auf einer Kläranlage etc.) die Abfuhr auch kurzfristig erfolgen.

Den Ablauf der Arbeiten bestimmt der AG in Abstimmung mit dem AN. Die Arbeiten sind während der regulären Arbeitszeit der LV-Mitarbeiter, Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag von 7:00 Uhr bis 12:30 Uhr, durchzuführen.

Das Personal des AN hat sich zu Arbeitsbeginn und– ende an- bzw. abzumelden.

Darüber hinaus ist für akute Einsätze ein Notdienst vorzuhalten. Über diesen Notdienst muss ein Einsatz nach Dienstschluss, an den Werktagen, Wochenenden sowie den gesetzlichen Feiertagen gewährleistet sein. Das Notdienstpersonal muss sämtliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte bedienen können. Angaben zum Notdienstpersonal werden in Anlage 1.2 abgefragt.

Die Schlammabfuhr hat mit Fahrzeugen von min. 25 m3 Volumen (Ausnahme KLA Frönden-berg- Frömern), entsprechend dem neusten Stand der Technik, zu erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der abzuschließende Vertrag wird zunächst nur für die Dauer eines Jahres erteilt. Der Vertrag kann max. um jeweils ein Jahr verlängert werden. 6 Monate vor Vertragsende des 1. ggf. 2. bzw. 3. Auftragsjahres kann der AN dem AG schriftlich informieren, ob er bereit ist, die inter-nen Schlammtransporte auch in den nächsten 12 Monaten auszuführen. Darüber hinaus muss der AN die evtl. gestiegenen Betriebskosten, Gebühren, Fahrgenehmigungen, Lohnkos-ten, Schmier- und Kraftstoffpreise nachweisen und in Form eines Zuschlagsfaktors mitteilen. Der AG entscheidet ob er diesen Zuschlagsfaktor anerkennt und dem AN die internen Schlammtransporte für ein weiteres Jahr erteilt. Der Auftrag gilt erst dann für das Folgejahr erteilt, wenn er dem AN schriftlich vorliegt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

21-OL 20

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513700 Schlammtransport
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5C Unna
Hauptort der Ausführung:

KLA Bad Sassendorf; 2.2 KLA Welver; KLA Werl; 2.4 KLA Möhnesee Hewingsen; KLA Ense- Sieveringen; KLA Hamm

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Arbeiten sind in der Zeit vom 02.01.2022 bis zum 31.12.2022, nach telefonischem Abruf, in der Regel 3 Werktage vorher, durch die o. g. Ansprechpartner der verschiedenen Anlagen auszuführen.

In Ausnahmefällen muss durch besonders ungünstige Ereignisse (z. B. schlechter Witterung mit stark erhöhten Schlammanfall oder Störfall auf einer Kläranlage etc.) die Abfuhr auch kurzfristig erfolgen.

Den Ablauf der Arbeiten bestimmt der AG in Abstimmung mit dem AN. Die Arbeiten sind während der regulären Arbeitszeit der LV-Mitarbeiter, Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag von 7:00 Uhr bis 12:30 Uhr, durchzuführen.

Das Personal des AN hat sich zu Arbeitsbeginn und– ende an- bzw. abzumelden.

Darüber hinaus ist für akute Einsätze ein Notdienst vorzuhalten. Über diesen Notdienst muss ein Einsatz nach Dienstschluss, an den Werktagen, Wochenenden sowie den gesetzlichen Feiertagen gewährleistet sein. Das Notdienstpersonal muss sämtliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte bedienen können. Angaben zum Notdienstpersonal werden in Anlage 1.2 abgefragt.

Die Schlammabfuhr hat mit Fahrzeugen von min. 25 m3 Volumen (Ausnahme KLA Frönden-berg- Frömern), entsprechend dem neusten Stand der Technik, zu erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der abzuschließende Vertrag wird zunächst nur für die Dauer eines Jahres erteilt. Der Vertrag kann max. um jeweils ein Jahr verlängert werden. 6 Monate vor Vertragsende des 1. ggf. 2. bzw. 3. Auftragsjahres kann der AN dem AG schriftlich informieren, ob er bereit ist, die inter-nen Schlammtransporte auch in den nächsten 12 Monaten auszuführen. Darüber hinaus muss der AN die evtl. gestiegenen Betriebskosten, Gebühren, Fahrgenehmigungen, Lohnkos-ten, Schmier- und Kraftstoffpreise nachweisen und in Form eines Zuschlagsfaktors mitteilen. Der AG entscheidet ob er diesen Zuschlagsfaktor anerkennt und dem AN die internen Schlammtransporte für ein weiteres Jahr erteilt. Der Auftrag gilt erst dann für das Folgejahr erteilt, wenn er dem AN schriftlich vorliegt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes

Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation

Angabe, dass Nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden

Angaben zu Arbeitskräften

Nachzuweisen über Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung in den Auftragsunterlagen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Nachzuweisen über Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung in den Auftragsunterlagen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• Das Aufrechterhalten des Verkehrs auf den Zufahrtsstraßen soweit diese für Trans-porte und Arbeiten in Anspruch genommen werden, ist Angelegenheit des AN.

• Erlaubnis nach Güterkraftverkehrgesetz (GüKG):

Der innerbetriebliche Klärschlammtransport unterliegt dem GüKG und ist somit er-laubnispflichtig. Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes eine mindestens bis En-de 2022 gültige Erlaubnis in Kopie beizufügen. Ende 2022 ist eine Erlaubnis bis Ende 2023 usw. unaufgefordert nachzureichen.

• Vorrang der regionalen landwirtschaftlichen Verwertung von Flüssigschlamm durch andere Beauftragte des Lippeverbandes.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Schlammabfuhr hat mit Fahrzeugen von min. 25 m3 Volumen (Ausnahme KLA Frönden-berg- Frömern), entsprechend dem neusten Stand der Technik, zu erfolgen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die nach dem Gesetzt über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG-NRW) erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind nur von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter)vorzulegen. Wir weisen darauf hin, dass der Bestbieter die nach dem Gesetz erforderlichen Nachweise und Erklärungen nach Aufforderung innerhalb von drei Werktagen vorlegen muss.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/10/2021
Ortszeit: 10:50
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/11/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/10/2021
Ortszeit: 10:50

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/08/2021

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