Interne Schlammtransporte Referenznummer der Bekanntmachung: 1-228127
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]25
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interne Schlammtransporte
Art und Umfang der Leistungen
Bei den nachfolgend beschriebenen Leistungen handelt es sich um den Transport von flüssigem Klärschlamm im östlichen Lippegebiet.
Der AG (Auftraggeber) behält sich eine losweise Vergabe vor.
Dem AN (Auftragnehmer) ist es freigestellt, Angebote für ein- oder mehrere Lose abzugeben.
21-OL 10
KLA Fröndenberg; KLA Unna; KLA Werne;
Die Arbeiten sind in der Zeit vom 02.01.2022 bis zum 31.12.2022, nach telefonischem Abruf, in der Regel 3 Werktage vorher, durch die o. g. Ansprechpartner der verschiedenen Anlagen auszuführen.
In Ausnahmefällen muss durch besonders ungünstige Ereignisse (z. B. schlechter Witterung mit stark erhöhten Schlammanfall oder Störfall auf einer Kläranlage etc.) die Abfuhr auch kurzfristig erfolgen.
Den Ablauf der Arbeiten bestimmt der AG in Abstimmung mit dem AN. Die Arbeiten sind während der regulären Arbeitszeit der LV-Mitarbeiter, Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag von 7:00 Uhr bis 12:30 Uhr, durchzuführen.
Das Personal des AN hat sich zu Arbeitsbeginn und– ende an- bzw. abzumelden.
Darüber hinaus ist für akute Einsätze ein Notdienst vorzuhalten. Über diesen Notdienst muss ein Einsatz nach Dienstschluss, an den Werktagen, Wochenenden sowie den gesetzlichen Feiertagen gewährleistet sein. Das Notdienstpersonal muss sämtliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte bedienen können. Angaben zum Notdienstpersonal werden in Anlage 1.2 abgefragt.
Die Schlammabfuhr hat mit Fahrzeugen von min. 25 m3 Volumen (Ausnahme KLA Frönden-berg- Frömern), entsprechend dem neusten Stand der Technik, zu erfolgen.
Der abzuschließende Vertrag wird zunächst nur für die Dauer eines Jahres erteilt. Der Vertrag kann max. um jeweils ein Jahr verlängert werden. 6 Monate vor Vertragsende des 1. ggf. 2. bzw. 3. Auftragsjahres kann der AN dem AG schriftlich informieren, ob er bereit ist, die inter-nen Schlammtransporte auch in den nächsten 12 Monaten auszuführen. Darüber hinaus muss der AN die evtl. gestiegenen Betriebskosten, Gebühren, Fahrgenehmigungen, Lohnkos-ten, Schmier- und Kraftstoffpreise nachweisen und in Form eines Zuschlagsfaktors mitteilen. Der AG entscheidet ob er diesen Zuschlagsfaktor anerkennt und dem AN die internen Schlammtransporte für ein weiteres Jahr erteilt. Der Auftrag gilt erst dann für das Folgejahr erteilt, wenn er dem AN schriftlich vorliegt.
21-OL 20
KLA Bad Sassendorf; 2.2 KLA Welver; KLA Werl; 2.4 KLA Möhnesee Hewingsen; KLA Ense- Sieveringen; KLA Hamm
Die Arbeiten sind in der Zeit vom 02.01.2022 bis zum 31.12.2022, nach telefonischem Abruf, in der Regel 3 Werktage vorher, durch die o. g. Ansprechpartner der verschiedenen Anlagen auszuführen.
In Ausnahmefällen muss durch besonders ungünstige Ereignisse (z. B. schlechter Witterung mit stark erhöhten Schlammanfall oder Störfall auf einer Kläranlage etc.) die Abfuhr auch kurzfristig erfolgen.
Den Ablauf der Arbeiten bestimmt der AG in Abstimmung mit dem AN. Die Arbeiten sind während der regulären Arbeitszeit der LV-Mitarbeiter, Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag von 7:00 Uhr bis 12:30 Uhr, durchzuführen.
Das Personal des AN hat sich zu Arbeitsbeginn und– ende an- bzw. abzumelden.
Darüber hinaus ist für akute Einsätze ein Notdienst vorzuhalten. Über diesen Notdienst muss ein Einsatz nach Dienstschluss, an den Werktagen, Wochenenden sowie den gesetzlichen Feiertagen gewährleistet sein. Das Notdienstpersonal muss sämtliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte bedienen können. Angaben zum Notdienstpersonal werden in Anlage 1.2 abgefragt.
Die Schlammabfuhr hat mit Fahrzeugen von min. 25 m3 Volumen (Ausnahme KLA Frönden-berg- Frömern), entsprechend dem neusten Stand der Technik, zu erfolgen.
Der abzuschließende Vertrag wird zunächst nur für die Dauer eines Jahres erteilt. Der Vertrag kann max. um jeweils ein Jahr verlängert werden. 6 Monate vor Vertragsende des 1. ggf. 2. bzw. 3. Auftragsjahres kann der AN dem AG schriftlich informieren, ob er bereit ist, die inter-nen Schlammtransporte auch in den nächsten 12 Monaten auszuführen. Darüber hinaus muss der AN die evtl. gestiegenen Betriebskosten, Gebühren, Fahrgenehmigungen, Lohnkos-ten, Schmier- und Kraftstoffpreise nachweisen und in Form eines Zuschlagsfaktors mitteilen. Der AG entscheidet ob er diesen Zuschlagsfaktor anerkennt und dem AN die internen Schlammtransporte für ein weiteres Jahr erteilt. Der Auftrag gilt erst dann für das Folgejahr erteilt, wenn er dem AN schriftlich vorliegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Angabe, dass Nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden
Angaben zu Arbeitskräften
Nachzuweisen über Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung in den Auftragsunterlagen
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Nachzuweisen über Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung in den Auftragsunterlagen
• Das Aufrechterhalten des Verkehrs auf den Zufahrtsstraßen soweit diese für Trans-porte und Arbeiten in Anspruch genommen werden, ist Angelegenheit des AN.
• Erlaubnis nach Güterkraftverkehrgesetz (GüKG):
Der innerbetriebliche Klärschlammtransport unterliegt dem GüKG und ist somit er-laubnispflichtig. Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes eine mindestens bis En-de 2022 gültige Erlaubnis in Kopie beizufügen. Ende 2022 ist eine Erlaubnis bis Ende 2023 usw. unaufgefordert nachzureichen.
• Vorrang der regionalen landwirtschaftlichen Verwertung von Flüssigschlamm durch andere Beauftragte des Lippeverbandes.
Die Schlammabfuhr hat mit Fahrzeugen von min. 25 m3 Volumen (Ausnahme KLA Frönden-berg- Frömern), entsprechend dem neusten Stand der Technik, zu erfolgen.
Die nach dem Gesetzt über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG-NRW) erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind nur von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter)vorzulegen. Wir weisen darauf hin, dass der Bestbieter die nach dem Gesetz erforderlichen Nachweise und Erklärungen nach Aufforderung innerhalb von drei Werktagen vorlegen muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland