Lieferung Weichen Clemens August Straße
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]49
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Weichen Clemens August Straße
Haltestelle Clemens August Straße - Lieferung von Weichen, Kreuzung, Gleiswechsel, Entwässerungskästen, Erdkästen
Lieferung Weichen für den geplanten 2. Bauabschnitt für die Herstellung des Oberbausystems an der Haltestelle Clemens August Straße
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Fragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Mündliche/telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; sie wären – würden sie doch erteilt – nicht verbindlich.
Wir bitten die Bewerber Rückfragen zur Angebotserstellung bis spätestens 8 Kalendertage vor dem Abgabetermin zu stellen, damit eine angemessene Zeit zur Beantwortung bleibt und Fristen gewahrt werden können 2) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
3)Sollten die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht vollständig vorgelegt werden, behält sich der Auftraggeber vor, diese binnen angemessener Frist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Gewährung einer solchen Nachfrist besteht nicht. Sofern sich ein Bieter der Eignungsleihe bedient müssen die Nachweise des Subunternehmers auch zum Angebotsabgabetermin vorliegen.
Ort: Köln
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Köln
Land: Deutschland