Technische Ausrüstung - Objektüberwachung / Bauüberwachung beim Projekt Sanierung TWY Bravo, Bauabschnitte 1-5
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Ausrüstung - Objektüberwachung / Bauüberwachung beim Projekt Sanierung TWY Bravo, Bauabschnitte 1-5
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH plant seit Mitte 2015 die Sanierung des TWY Bravo. Im Rahmen der Sanierung wurde mit dem sogenannten Bauabschnitt 8, begonnen. Die Fertigstellung dieses Bauabschnitts erfolgte Ende 2017, die Inbetriebnahme erfolgte Ende Januar 2018. Im Anschluss an den 8. Bauabschnitt wurde in den Jahren 2019 und 2020 die Sanierung der Bauabschnitte 6 und 7 einschließlich der Erneuerung der Befeuerung und Beschilderung zwischen dem 8. BA und dem Anschluss an den TWY T durchgeführt.
Die hiermit ausgeschriebene Maßnahme umfasst die restlichen Bauabschnitte 1-5, die sich vom Anschluss an den BA 6 bis an die Rollbahnen M, A so wie A7 erstrecken. Zusätzlich wird eine Deckensanierung sowie eine Aufweitung des Rollbahn A7 durchgeführt.
Die Erbringung der Leistungsphase 8, Objektüberwachung/Bauüberwachung im Rahmen des Leistungsbilds Technische Ausrüstung ist Inhalt dieser Ausschreibung.
Im Sicherheitsbereich des Flughafen Köln/Bonn.
Objektüberwachung/Bauüberwachung und Dokumentation im Zuge des Projektes Sanierung TWY Bravo, Bauabschnitte 1-5 / Technische Ausrüstung (Befeuerung, Beschilderung, Steuerungstechnik)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung - Objektüberwachung / Bauüberwachung beim Projekt Sanierung TWY Bravo, Bauab
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim/Treck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Download / Upload der Unterlagen lassen Sie sich bitte bei subreport ELViS kostenfrei unter www.subreportelvis.de/elvis/secure/anmeldung registrieren.
Ein Abonnement ist mit der Registrierung nicht verbunden.
Die Abgabe der Angebote erfolgt verschlüsselt in Textform.
Das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Sämtliche Bieterkorrespondenz wird über die Vergabeplattform subreport ELVIS erfolgen. Alle weiteren Kommunikationswege sind ausgeschlossen.
Informationen zu den technischen Voraussetzungen finden Sie unter www.subreport.de/service/support-elvis/ Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln,
Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 85 78-66, E-Mail: [gelöscht];
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist,
wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedienveröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.