MARK 51°7 - Baulos 2.5.1 - Kanal- und Straßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-06-28-11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum-wirtschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
MARK 51°7 - Baulos 2.5.1 - Kanal- und Straßenbau
Im Zuge der Entwicklung des Projektareals MARK 51°7 sollen der westliche Abschnitt der Planstraße A sowie ein weiteres Teilstück der Planstraße F mit Anbindung an den vorhandenen Kreisverkehr vor dem sog. O-Werk, die Planstraße C, die Planstraße E (Nord) und die Planstraße I im Endausbau hergerichtet werden. Im Süden der Planstraße E (Nord) schließt eine ebenfalls herzustellende, bauzeitliche Wendeanlage an. Des Weiteren ist ein Teilstück der Planstraße B herzurichten; die Entwässerungsanlage im Endausbau, der Straßenbau als Baustraße.
Mit dem Bau der Planstraße A (West) und der Planstraße F erfolgt der Lückenschluss zwischen Opelring und Wittener Straße. Die übrigen Planstraßen dienen der Anbindung der Investorengrundstücke. Die
Gesamtbreite der Planstraße A ist aufgrund der unterschiedlichen Breiten der Mittelinsel sowie der Grünfläche und Gehwege variabel. Das Regelprofil teilt sich wie folgt auf:
- Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Nordseite B = 5,35 m
- Fahrbahnbreite einschl. Radfahrstreifen Südseite B = 8,85 m
- Gehwege (beidseitig) (Pflasterfläche) B = variabel
MARK 51°7 Opelring 1 Bochum
Der wesentliche Leistungsumfang beinhaltet die Ausführung von:
- ca. 13.750 m2 bituminöse Fahrbahnbefestigung gem. RSTO 12, Belastungsklasse 32/75,
- ca. 930 m2 bituminöse Fahrbahnbefestigung gem. RSTO 12, BK 3.2/65,
- ca. 1.700 m2 Parkstreifenbefestigung aus Doppelverbundpflaster gem. RSTO 12, BK 1,0/55,
- ca. 9.500 m2 Gehwegbefestigung aus Beton-Rechteckpflaster 20/10/8 ,
- ca. 5.750 m Bordsteine (Hochbordsteine, Rundbordsteine und Tiefbordsteine) ,
- ca. 570 m Verlegung Straßenablaufleitungen aus PE100 DN 150 ,
- ca. 1.500 m3 Aushub für Straßenablaufleitungen ,
- ca. 800 m3 Aushub für Baumscheiben und Wurzelgräben ,
- ca. 600 m3 Aushub für Versorgungsleitungsgräben
Im Zuge der hier ausgeschriebenen Maßnahme umfassen die Kanalbauarbeiten im Wesentlichen die Verlegung / die Ausführung von:
- - 2.700 m PE 100 Abwasserrohre (DN 300 bis DN 1000)
- - 1.150 m Hausanschlussleitungen (PE 100)
- 70 St Entwässerungsschächte,
- 20.000 m³ Bodenaushub bis ca. 6,0 m Tiefe
- 13.300 m² Baugrubenverbau
Die Kanalbauarbeiten des Regenwasserkanals und des qualifizierten Mischwasserkanals liegen vollständig innerhalb der Projektfläche. Zusätzlich zu den Kanalbaumaßnahmen sind nachfolgende Arbeiten auszuführen:
- Erdarbeiten für Versorgungsleitungen
- Endausbau der Schächte der Drainageentwässerung
- entwässerungs- und versorgungstechnische Erschließung des Verbindungswegs nach Laer (befindet sich ebenfalls innerhalb des Projektgebietes)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baulos 2.5.1 - Kanal- und Straßenbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stemwede
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32351
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSD631
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.