1299-NA-Strom Referenznummer der Bekanntmachung: 1299-NA-Strom
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
1299-NA-Strom
Die BWI GmbH erwägt, sechs Rahmenvereinbarungen mit einem gesamten maximalen Abrufvolumen i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR (Obergrenze) über die deutschlandweite Lieferung von Strom (100 % Ökostrom und zu 100 % aus Neuanlagen) an BWI-Standorte (Berlin, Bonn mit Meckenheim, München, Nürnberg, Koblenz, Schortens) und der Erbringung von Serviceleistungen (gemäß Ziffer 7 der jeweiligen Leistungsbeschreibung, telefonisch erreichbarer Kundendienst und Kundenportal oder mögliche Kommunikation mit dem Auftragnehmer per E-Mail) im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerbs gemäß § 17 VgV an bis zu sechs Rahmenvertragspartner (je Los einen) zu vergeben.
Die BWI hat eine auf einen erforderlichen Überbrückungszeitraum begrenzte Stromlieferleistung gemäß § 3 Abs. 9 VgV im Wege eines sog. 20-%-Kontingents als unterschwelliges Los vergeben.
Berlin
Die Lieferung Strom für Berlin
Bonn/Meckenheim
Lieferung von Strom für Bonn/Meckenheim
München
Lieferung von Strom für München
Nürnberg
Lieferung von Strom für Nürnberg
Koblenz
Lieferung von Strom für Koblenz
Schortens
Lieferung von Strom für Schortens
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ac8bc10ed-6a63fa4255fd06c6
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ac8bc10ed-6a63fa4255fd06c6
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ac8bc10ed-6a63fa4255fd06c6
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.