RV Schulmöbel Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2021-0131
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwl.org
VgV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
RV Schulmöbel
Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Schulmöbeln an die Förderschulen des LWL und LVR.
Los 1 - LWL
Dienststellen des LWL im gesamten Verbandsgebiet
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und der Landschaftsverband
Rheinland (LVR) beabsichtigen im Rahmen einer
Kooperation den Abschluss eines Abruf-Rahmenvertrages
über die Lieferung von Schulmöbeln. Die Ausschreibung erfolgt
federführend durch den LVR. Der Bedarf wird für die folgenden
zwei Lose ausgeschrieben:
Los 1 - Schulmöbel für den LWL
Los 2 - Schulmöbel für den LVR
Es werden für jedes Los unabhängige Rahmenverträge bzw.
Rahmenvereinbarungen zwischen dem Bestbieter des jeweiligen
Loses und dem jeweiligen Auftraggeber abgeschlossen.
Angebote können für ein, zwei oder alle Lose abgegeben werden.
Neben- oder Alternativangebote sind nicht zugelassen.
Die Besonderheiten der jeweiligen Auftraggeber werden in dem
entsprechenden Los und dieser Leistungsbeschreibung erläutert.
Für Los 1 (LWL) gilt:
Der Rahmenvertrag hat eine zunächst festgesetzte Vertragslaufzeit von zwei Jahren (01.12.2021 bis 30.11.2023) mit der zweifachen Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Los 2 - LVR
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und der Landschaftsverband
Rheinland (LVR) beabsichtigen im Rahmen einer
Kooperation den Abschluss eines Abruf-Rahmenvertrages
über die Lieferung von Schulmöbeln. Die Ausschreibung erfolgt
federführend durch den LVR. Der Bedarf wird für die folgenden
zwei Lose ausgeschrieben:
Los 1 - Schulmöbel für den LWL
Los 2 - Schulmöbel für den LVR
Es werden für jedes Los unabhängige Rahmenverträge bzw.
Rahmenvereinbarungen zwischen dem Bestbieter des jeweiligen
Loses und dem jeweiligen Auftraggeber abgeschlossen.
Angebote können für ein, zwei oder alle Lose abgegeben werden.
Neben- oder Alternativangebote sind nicht zugelassen.
Die Besonderheiten der jeweiligen Auftraggeber werden in dem
entsprechenden Los und dieser Leistungsbeschreibung erläutert.
Für Los 2 (LVR) gilt:
Der Rahmenvertrag hat eine zunächst festgesetzte Vertragslaufzeit von einem Jahr (01.12.2021 bis 30.11.2023) mit der zweifachen Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit EU ist vollständig beizufügen.
Die Eigenerklärung Bietereignung ist dem Angebot vollständig ausgefüllt beizufügen. Hierbei müssen zwei Referenzen, die nicht älter als zwei Jahre sind, benannt werden. Die Referenzen sollten hinsichtlich Art und umfang vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen sein.
Zusätzlich muss ein Nachweis zu einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2022, 2023 oder 2024 (Los 2) bzw. 2023, 2024 oder 2025 (Los 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.