Veeam Lizenzmiete und Lizenzwartung für bestehende Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: AS 24-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Veeam Lizenzmiete und Lizenzwartung für bestehende Lizenzen
Beschaffung von Lizenzmiete und Lizenzwartung für bestehende Lizenzen des Softwareherstellers Veeam
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer Verlängerung von Software Lizenzmiete und Lizenzwartung für bestehende Lizenzen des Softwareherstellers Veeam und die Normalisierung aller neu geschlossenen Lizenzmiet- und Lizenzwartungsverträge auf ein einheitliches Laufzeitende zum 18.03.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 6 Monate oder vergleichbares Dokument. Die als „vergleichbar“ möglichen Nachweise sind in Abschnitt 4.2 der Ausschreibungsbedingungen näher erläutert.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Eröffnung der Angebote erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle unter Aufsicht der ausschreibenden Stelle. Bieter sind zur Eröffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.