Deutsche Diabetes-Forschungsgesellschaft e.V. - Lieferung und Einbau eines Autoklaven Referenznummer der Bekanntmachung: DDZ - Autoklav
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ddz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Diabetes-Forschungsgesellschaft e.V. - Lieferung und Einbau eines Autoklaven
Das DDZ beabsichtigt die Beschaffung eines neuwertigen, voll funktionsfähigen Autoklaven als Durchreiche-Anlage. Der Autoklav muss für den dauerhaften Einsatz mehrmals täglich zur Entsorgung von Abfällen aus der gentechnischen Anlage (S2 nach GenTSV) geeignet sein. Die Autoklavenkammer ist an die baulichen Gegebenheiten anzupassen.
Das DDZ beabsichtigt die Beschaffung eines neuwertigen, voll funktionsfähigen Autoklaven als Durchreiche-Anlage. Der Autoklav muss für den dauerhaften Einsatz mehrmals täglich zur Entsorgung von Abfällen aus der gentechnischen Anlage (S2 nach GenTSV) geeignet sein. Die Autoklavenkammer ist an die baulichen Gegebenheiten anzupassen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Grund
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37539
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRBFY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensunzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.