Einführung eines Datawarehousesystems mit BI-Funktion als Unterstützung für Planungs- und Reportingaktivitäten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000611AR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jen-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines Datawarehousesystems mit BI-Funktion als Unterstützung für Planungs- und Reportingaktivitäten
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die geplante Vergabe eines Vertrages zur Lieferung und Implementierung einer Datawarehouse-Lösung mit BI-Funktionalitäten in unserem Unternehmen. Diese Lösung soll eine einheitliche Datenplattform bieten, mit der umfassende Planungen, Analysen durchgeführt sowie Berichte erstellt werden können.
Jülich
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die geplante Vergabe eines Vertrages zur Lieferung und Implementierung einer Datawarehouse-Lösung mit BI-Funktionalitäten in unserem Unternehmen. Diese Lösung soll eine einheitliche Datenplattform bieten, mit der umfassende Planungen, Analysen durchgeführt sowie Berichte erstellt werden können. Alle notwendigen Daten sollen aus den o.g. Rückbauprojekten sowie den Fachbereichen Projektcontrolling, Finanzabteilung und Personalabteilung zusammengeführt und inhaltlich geeignet verknüpft werden, um eine bestmögliche Datenqualität zu gewährleisten und Analysen und Berichte auf Basis einer einheitlichen Datenquelle generieren zu können.
Aufgabe des beauftragten Unternehmens ist zum einen die technische Implementierung des Datawarehouse-Systems und darauf aufbauend die Pilotierung im Fachbereich Personal. Die damit zusammenhängenden Beratung und Implementierung zu Planungs-, Analyse und Berichtsprozesse sowie die Ausbildung und Begleitung der zukünftigen Fachadministratoren/KeyUser. Dazu gehört unter anderem der Aufbau der Datenstrukturen im Datawarehouse auf Basis der bereits bestehenden oder während des Projektes zu erstellenden Fachkonzepte, die Bereitstellung von Nutzer- und Systemschnittstellen sowie die Bereitstellung und Konfiguration von Workflowfunktionen. Darüber hinaus sollen Mitarbeitende der JEN als Key User geschult und somit in die Lage versetzt werden, im Rahmen eines Self-Service-Ansatzes die Pflege und den weiteren Ausbau des Datawarehouse weitestgehend selbständig zu gewährleisten.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung von fachlichen Konzepten in den Bereichen Planung, Controlling sowie Analyse und Berichtswesen, diese Leistungen sollen als optionale Beratungsleistung ohne Abnahmeverpflichtung angeboten werden. So kann nach oder während der Pilotierung im Fachbereich Personal bei Bedarf flexibel auf diese Anforderungen eingegangen werden.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind im Pkt. III) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben, enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB)