Ingenieurleistungen TGA Schauspielhaus Bühnenpodien und Inspizientenanlage Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2021_00330_ÖTVhV_ZD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen TGA Schauspielhaus Bühnenpodien und Inspizientenanlage
Gegenstand des Vertrages sind Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppe 7 für das Schauspielhaus, Königsallee 15, Bochum
Sanierung / Erneuerung von vier Bühnenpodien sowie die Ertüchtigung der Videotechnik der Inspizientenanlage im Schauspielhaus Bochum (Großes Haus) und Kammerspiele
Schauspielhaus Bochum Königsallee 15 44789 Bochum
Es ist die Planung der Sanierung der vier Bühnenpodien 4-7 für einen sicheren und fehlerfreien Theaterbetrieb sowie die Planung der Sanierung des Videoteils der Inspizientenanlage anzubieten.
Zu klären sind alle planerischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine sachgerechte und fachgerechte Lösung zur Umsetzung der Maßnahmen Sanierung der vier Bühnenpodien 4-7 sowie Sanierung der Videotechnik Inspizientenanlage in den Leistungsphasen 1-3 und 5-8 der HOAI 2021. Es ist beabsichtigt, dem Auftragnehmer in einem Zuge die LPH 1-3 und 5-8 zu beauftragen.
Die Ausführung der Anlagen wird in mehreren Bauabschnitten über 2 Jahre stattfinden und in Teilen im laufenden Betrieb des Schauspielhauses erfolgen müssen. Dabei sind die Theaterferien die Hauptausführungskerne der Arbeiten im Bühnen-und Zuschauerbereich.
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die am weiteren Ver-fahren beteiligt werden soll (3-5 Teilnehmer), wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorge-nommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Die Prüfung erfolgt anhand der Angaben über die Referenzlage innerhalb der letzten Jahre (2015-2020) vor Bekanntmachung der erbrachten Leistungen. Es werden diejenigen Bewerber /Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfah-ren beteiligt, die über ihre Referenzlage Erfahrungen mit vergleichbaren Größenordnungen und Aufgabenstellungen belegen konnten und im Vergleich zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen.
Entscheidendes Kriterium für die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe auf-gefordert werden, ist die anhand der Angaben zur Referenzlage nachgewiesene Erfahrung im Hinblick auf die zu erfüllende Aufgabe. Wünschenswert wären Erfahrungen bei der Anlagen-gruppe 7 mit vergleichbarem Umfang. Daher ist für die Bewerberauswahl entscheidend, wie sehr die Angaben zur Referenzlage mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Die Bewertung der Angaben zur Referenzlage erfolgt durch ein Fachgremium mit mindestens 3 Bewerter/Innen. Die Verwendung einer Bewertungsmatrix mit einem Punktesystem ist nicht vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2):
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
(1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das
Vergaberegister nach sich ziehen kann.
1. Erklärung Gesamtumsatz:
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für die Jahre 2018-2020 getrennt nach Jahren. Der einzelne Bewerber muss einen Gesamtumsatz (Mittelwert) von mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr nachweisen. Sofern in Bewerbergemeinschaft angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bewerber der Gemeinschaft einen Mittelwert von [Betrag gelöscht] EUR erreichen. In der Erklärung sind zudem die Umsatzzahlen pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/fachlichen Eignung mit dem Angebot folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen:
Schriftlicher Nachweis der Berufsqualifikation als Dipl.-Ingenieur durch Kammerzulassung oder durch ein entsprechendes Diplom. Es sind keine Nachweise von Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen einzureichen.
Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte (Inhaber) der letzten 3 Jahre. Der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft muss - inklusive Inhaber / Geschäftsführer - über mindestens vier Ingenieure und einen Techniker mit entsprechender fachlicher Eignung (Ingenieur/-in oder vergleichbar) verfügen.
Es müssen 3 Referenzangaben über die in den letzten Jahren mit Beginn der Maßnahme in 2015 der erbrachten Leistungen eingereicht werden. Die Leistungen sind vergleichbar, wenn es sich um Planungsleistungen für die Anlagengruppe 7 handelt und diese zudem von einem Fachplaner für Bühnentechnik geplant und umgesetzt worden sind.
Folgende Mindestanforderungen müssen dabei erfüllt sein:
1. Alle 3 Referenzen müssen abgeschlossen sein
2. Für die Referenz "Untermaschinerie" muss eine Großbühne gem. VStätt VO und eine Ergänzung von Antriebstechnik an vorhandenen Plattformen vorliegen. Zudem muss die Maßnahme ein Baukostenvolumen in der Anlagengruppe 7 für die KG 400 von mindestens [Betrag gelöscht] EUR aufweisen.
3. Für die Referenz "Integration Untermaschinerie in Steuerung" muss eine Großbühne gem. VStätt VO und die Planung der Integration von Antrieben in eine SIL-3 Bühnensteuerung vorhanden sein. Zudem muss die Maßnahme ein Baukostenvolumen in der Anlagengruppe 7 für die KG 400 von mindestens [Betrag gelöscht] EUR aufweisen.
4. Für die Referenz "Inspizientenanlage" muss eine Großbühne gem. VStätt VO und die Planung einer Inspizientenanlage vorliegen. Zudem muss die Maßnahme ein Baukostenvolumen in der Anlagengruppe 7 für die KG 400 von mindestens [Betrag gelöscht] EUR aufweisen.
Hierzu wird nachfolgend definiert bezogen auf die Referenzangaben für den Umsetzungszeit-raum angegeben:
Beginn der Leistungen ab dem Jahr 2015 mit der Leistungsphase 1.
Die LPH 4 wird nicht beauftragt.
Ende der Leistungen zum 31.12.2020 mit der abgeschlossenen Leistungsphase 8.
Für die Darstellung der Referenzlage ist zwingend das Referenzdatenblatt zu verwenden, das Ihnen auf dem Vergabemarktplatz zum Herunterladen zur Verfügung ist und dem Teilnahmeantrag beizufügen ist.
1. Angabe der Projektbezeichnung der abgeschlossenen Maßnahme im Zeitraum 2015-2020
2. Angabe des Auftraggebers der Maßnahme
3. Angabe des Ansprechpartners der Maßnahme mit Namen, aktueller Anschrift und Telefonnummer
4. Angabe des Leistungszeitraumes der Maßnahme (Monat/Jahr) mit Beginn der Maßnahme in LPH 1 und Ende der Maßnahme nach Abschluss der LPH 8
5. Angabe der erbrachten Leistungen in Form von Beschreibungen der erbrachten Grundleistungen gem. der HOAI nach LPH 1-8 bzw. 9
6. Angabe der Baukosten der Maßnahme für die Anlagengruppe 7 (KG 400)
- "Untermaschinerie" mind. [Betrag gelöscht] EUR
- "Integration Untermaschinerie in Steuerung" mind. [Betrag gelöscht] EUR
- "Inspizientenanlage" mind. [Betrag gelöscht] EUR
7. Angabe der Leistungsmerkmale durch ein Kreuz bei "Ja" oder bei "Nein"
8. Angabe von Anlagen um Nachweise für Punkt 7. Leistungsmerkmale, Punkt "Ja" oder Projektbeschreibungen etc. beizufügen
Der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft muss - inklusive Inhaber / Geschäftsführer - über mindestens vier Ingenieure und einen Techniker mit entsprechender fachlicher Eignung (Ingenieur/-in oder vergleichbar) verfügen.
1. Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
2. Geforderte Sicherheiten:
Durch eine Haftpflichtversicherung sind durch den Auftragnehmer (AN) mindestens
folgende Deckungssummen nachzuweisen:
5,0 Mio. Euro für Personenschäden und
5,0 Mio. Euro für sonstige Schäden.
Sollte der AN eine Basisversicherung abgeschlossen haben, so ist der Versicherungsschutz oberhalb dieser Deckungssummen durch den Abschluss einer Objektversicherung oder einer Zusatzdeckung durch Abschluss einer zu seiner Basisversicherung für dieses Objekt hinzutretenden Berufshaftpflicht-Excedentenversicherung nachzuweisen.
Der AN haftet gegenüber der AG für Schäden, Folgeschäden und wirtschaftliche Nachteile, die der AG aufgrund der Leistungen, Tätigkeiten oder Unterlassungen des AN entstanden sind, in Höhe des nachgewiesenen Schadens bzw. wirtschaftlichen Nachteils. Obergrenze der Haftung ist der 1-fache Wert des Rohbaus bzw., wenn das Bauwerk aufgrund der Verantwortlichkeit des AN untauglich ist, die Kosten der Beseitigung und der Wiederherstellung des Bauwerks. Die Verjährungsfrist regelt sich nach dem BGB, beträgt aber mindestens 5 Jahre berechnet ab der Ingebrauchnahme durch die AG oder durch Personen / Gesellschaften, denen die AG das Bauwerk zur Nutzung überlassen oder verkauft hat.
Der Nachweis erfolgt durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers.
Die Kopien müssen spätestens vor Auftragserteilung vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Ulrike Malig unter Telefon 02[gelöscht] zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 14.09.2021 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
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Zulässige Nachforderungen gem. § 56 VgV werden vorbehalten.
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Bei den Fristen für die 2. Stufe handelt es sich um voraussichtliche Fristen. Bei Verzögerungen im Ablauf können sich diese noch ändern.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYYXF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsstellerden aus einer Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im EInzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).