FWGH Kürten-Olpe Generalplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 15-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kürten
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kuerten.de
Abschnitt II: Gegenstand
FWGH Kürten-Olpe Generalplanungsleistungen
Die Gemeinde Kürten beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Löscheinheit Olpe. Das bestehende Feuerwehrhaus befindet sich in der Dorfmitte von Olpe. Es entspricht in vielerei Hinsicht nicht mehr den Erfordernissen und den gültigen Vorschriften bzw. Normen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden bereits die Bedarfe für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit der Feuerwehr abgestimmt, sowie ein neuer Standort am Ortsausgang auf seine Eignung hin geprüft. Die Machbarkeitsstudie ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Nunmehr sollen die gesamten Planungsleistungen für den bedarfsgerechten Neubau des Feuerwehrhauses Olpe am bereits festgelegten neuen Standort auf der grünen Wiese im Rahmen dieses Vergabeverfahrens an einen Generalplaner vergeben werden.
Die Generalplanungsleistungen umfassen dabei folgende Leistungen:
- Objektplanung Gebäude gem. § 34 ff. HOAI 2021 (LPH 1 bis 9)
- Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 ff. HOAI 2021 (LPH 1 bis 9)
- Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 ff. HOAI 2021 (LPH 1 bis 6)
- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 ff. HOAI 2021 (LPH 1 bis 9)
- Fachplanung Bauphysik gem. Anlage 1 HOAI 2021 (LPH 1 bis 9)
- Erstellung Brandschutzkonzept
Gemeinde Kürten Karlheinz-Stockhausen-Platz 1 51515 Kürten
Die Gemeinde Kürten beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Löscheinheit Olpe. Das bestehende Feuerwehrhaus befindet sich in der Dorfmitte von Olpe. Es entspricht in vielerei Hinsicht nicht mehr den Erfordernissen und den gültigen Vorschriften bzw. Normen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden bereits die Bedarfe für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit der Feuerwehr abgestimmt, sowie ein neuer Standort am Ortsausgang auf seine Eignung hin geprüft. Die Machbarkeitsstudie ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Nunmehr sollen die gesamten Planungsleistungen für den bedarfsgerechten Neubau des Feuerwehrhauses Olpe am bereits festgelegten neuen Standort auf der grünen Wiese im Rahmen dieses Vergabeverfahrens an einen Generalplaner vergeben werden.
Die Generalplanungsleistungen umfassen dabei folgende Leistungen:
- Objektplanung Gebäude gem. § 34 ff. HOAI 2021 (LPH 1 bis 9)
- Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 ff. HOAI 2021 (LPH 1 bis 9)
- Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 ff. HOAI 2021 (LPH 1 bis 6)
- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 ff. HOAI 2021 (LPH 1 bis 9)
- Fachplanung Bauphysik gem. Anlage 1 HOAI 2021 (LPH 1 bis 9)
- Erstellung Brandschutzkonzept
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDKDRWM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland