Technische Gebäudeausrüstung TGAE nach § 55 HOAI Klima- und Integrationsbad Belecke Referenznummer der Bekanntmachung: 21-89-81
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Warstein
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59581
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Gebäudeausrüstung TGAE nach § 55 HOAI Klima- und Integrationsbad Belecke
Fachplanungsleistungen der Technische Gebäudeausrüstung TGAE nach § 55 HOAI für Umbau-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen des Klima- und Integrationsbades Belecke
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Warstein betreibt durch ihren Eigenbetrieb Stadtwerke Warstein
das Klima- und Integrationsbad im Ortsteil Belecke („KIB“). Das KIB ist ein wichtiges öffentliches Sport- und Freizeitangebot im Ortsteil Belecke, das auch dem Schulschwimmen dient. Es liegt direkt an der Sekundarschule Warstein. Das KIB soll barrierefrei aus-, multifunktionell umgebaut und energetisch saniert werden und hat hierfür Stadterneuerungsförderungen aus Landes- und Bundesmitteln erhalten.
Ursprünglich vorgesehen war, dass das Lehrschwimmbecken des KIB im vorhandenen Gebäude/Baubestand barrierefrei aus-, multifunktionell umgebaut und
energetisch saniert werden soll. Nunmehr soll jedoch statt eines Umbaus im
baulichen Bestand in Abstimmung mit der Förderbehörde eine Teilerweiterung
um den Schwimmbeckenbereich erfolgen. Das Schwimmbecken soll in einen
neuen, vorgesetzten, Baukörper integriert werden. Mit den hier ausgeschriebenen Objektplanungsleistungen sollen die planerischen Grundlagen für den barrierefreien aus- sowie multifunktionalen Umbau des KIB sowie die energetische Sanierung gelegt werden. Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der Planung der technischen Ausstattung. Die Beauftragung erfolgt für die Grundleistungen des Leistungsbildes nach Anlage 15 zu § 55 HOAI für die Leistungsphasen 1-9 in den Anlagengruppen Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen sowie Gebäudeautomation.
Aus den rechtzeitig eingegangenen Bewerbungen werden mindestens 3, aber auch maximal 3 Bewerber, deren Eignung festgestellt wurde, für die Abgabe von Angeboten zugelassen. Sind mehr als 3 geeignete Bewerber am
Wettbewerb beteiligt, so werden die 3 bestgeeignetsten Bewerber als Bieter ausgewählt.
Die Auswahl erfolgt mittels einer qualitativen und quantitativen Bewertung der vorgelegten Referenzen anhand der folgenden objektiven Kriterien und mit der jeweils angegebenen Gewichtung. Hierfür werden bis zu 3
Referenzen des einzelnen Bewerbers herangezogen. Werden mehr als 3 Referenzen benannt, werden nur die 3 besten Referenzen gewertet. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Kriterium „Referenz 1“ Gewichtung 33,3 % Maximal erreichbare Punktzahl 3. Kriterium „Referenz 2“ Gewichtung 33,3 % Maximal erreichbare Punktzahl 3. Kriterium „Referenz 3“ Gewichtung 33,3 % Maximal erreichbare Punktzahl 3.
Die qualitative Bewertung der einzelnen Referenzen erfolgt mittels eines Punktesystems. Je Referenz werden Punkte von 0 bis 3 nach folgenden Maßgaben vergeben:
3 Punkte: erhält ein Bewerber, wenn sich die Referenz auf die geforderte
Planung bezieht und der Auftragsgegenstand ein Hallenbad bzw. ein
Schwimmbad ist.
2 Punkte: erhält ein Bewerber, wenn sich die Referenz auf die geforderte
Planung bezieht und der Auftragsgegenstand eine Sportstätte ist.
1 Punkt: erhält ein Bewerber, wenn sich die Referenz auf die geforderte Planung bezieht (Erfüllung der Mindestanforderungen).
0 Punkte: erhält ein Bewerber, wenn die Referenz die vorstehenden inhaltlichen Anforderungen nicht erfüllt. Ebenfalls erhält ein Bewerber für die Referenz 3 null Punkte, wenn er lediglich die 2 als Mindestanforderung
gekennzeichneten Referenzen beibringt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Eignungsnachweise: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB; Eigenerklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten; Eigenerklärung, dass eine Mitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer (etwa Architektenkammer Nordrhein-Westfalen oder Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen) besteht bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Mitgliedschaft in ihrem Herkunftsstaat. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechende Bestätigung über die Mitgliedschaft anzufordern. Die Bestätigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung der gesondert angeforderten Bestätigung nicht älter als 3 Monate sein; Wichtig: Teilnahmeberechtigt ist nur, wer nach nationalem Recht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architektin/Architekt“ oder „Ingenieurin/Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Dies gilt sowohl hinsichtlich teilnehmender natürlicher Personen als auch teilnehmender juristischer Personen. Hier muss deren bevollmächtigter Vertreter als Architekt oder Ingenieur zugelassen sein. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Amtsblatt ABl.EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Eigenerklärung, dass der Bieter bislang seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist (s. Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB). Der Auftraggeber behält sich vor, auf gesondertes Verlangen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftsstaates anzufordern. Die Bescheinigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung der gesondert angeforderten Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als 3 Monate sein. Der Auftraggeber behält sich vor, vom jeweiligen Bestbieter auf gesonderte Anfrage die Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz oder – bei Freiberuflern – eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftsstaates zu fordern. Die Bescheinigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung des gesondert angeforderten Auszugs nicht älter als 3 Monate sein.
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Eignungsnachweise: Eigenerklärung, dass der Bieter über eine
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen EUR für
Personen- und von mindestens 2 Million EUR für Sachschäden mit 2-facher Maximierung pro Kalenderjahr
bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut verfügt oder die Bestätigung, dass im Auftragsfalle die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend erhöht werden kann. Ferner ist zu erklären, dass die fälligen Versicherungsprämien gezahlt wurden. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechende Versicherungsbestätigung anzufordern. Die Bestätigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung der gesondert angeforderten Versicherungsbestätigung nicht älter als 3 Monate sein.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens 3 Millionen EUR für
Personen- und von mindestens 2 Millionen EUR für Sachschäden mit 2-facher Maximierung pro Kalenderjahr
bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut oder die Bestätigung, dass im
Auftragsfalle die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend erhöht werden kann. Ferner ist zu erklären, dass die fälligen Versicherungsprämien gezahlt wurden.
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Eignungsnachweise: 1. Eigenerklärung, dass der Bieter über genügend Beschäftigte und Fachkräfte verfügt, um Aufträge dieser Art erfolgreich zu erfüllen.
2. Eigenerklärung zu Referenzen vergleichbarer Aufträge öffentlicher oder privater Auftraggeber unter Angabe des Umfangs des Auftrags und des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie des Namens des Auftraggebers.
Zu 1.: Mindestvoraussetzung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung: 6 Beschäftigte insgesamt, davon mindestens 2 Architekten oder Ingenieure oder vergleichbar.
Zu 2.: Mindestens 2 Referenzen. Jede Referenz umfasst mindestens die vollständige und abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 8 durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft. Jede Referenz umfasst die Planung der geforderten Referenzmaßnahme durch den Bewerber im Rahmen eines Auftrags, bei dem die Planung innerhalb der letzten 7 Jahre durch Übergabe an den Auftraggeber abgeschlossen wurde. Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist nur dann gegeben, wenn die Gesamtbaukosten (KG 410 bis
440 und 480 gemäß DIN 276) mehr als 350.000,00 € brutto betragen und der Leistungsgegenstand die Errichtung und/oder der Umbau/die Modernisierung von Einrichtungen und Gebäuden mit gewerblicher Nutzung, Sportstätten oder Büro- bzw. Verwaltungsgebäuden ist.
Aufträge werden nur an Bieter vergeben, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, bei der Auftragsausführung die landesgesetzlichen Tariftreuevorschriften umzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.