Erschließung Erkrath Nord: Fachplanung Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erkrath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Erkrath Nord: Fachplanung Tragwerksplanung
Tragwerksplanung Brücke und Regenrückhaltebecken gemäß §§ 50 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 7, für die Erschließung Erkrath Nord
Erkrath
Die Stadt Erkrath (Auftraggeber) plant im Rahmen der Entwicklung des Standortes Erkrath Nord den Neubau des "Gymnasium am Neandertal" sowie die Entwicklung von Wohngebietsflächen gemäß rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2A zwischen dem Heiderweg und der südlich gelegenen Düssel. Die Inbetriebnahme des neuen Gymnasiums ist zwingend für den Juli 2026 terminiert.
Der Auftraggeber beabsichtigt für die Entwicklung des Standorts Erkrath Nord, folgende Erschließungsanlagen zu planen und zu erstellen zu lassen:
- Neubau Schmutzwasserkanalisation als Freispiegelentwässerung
- Neubau Schmutzwasserkanalisation als Druckentwässerung
- Neubau Regenwasserkanalisation als Freispiegelentwässerung
- Neubau einer Einleitstelle für die Regenwasserkanalisation in die Düssel
- Neubau einer Regenwasserbehandlungsanlage und eines Regenrückhaltebeckens inklusive eines Drosselbauwerks im Bereich der neuen Einleitstelle
- Ausbau einer Erschließungsstraße mit den Anschlussbereichen an den Heiderweg und die Bachstraße sowie der Bau von weiteren Erschließungswegen
- Umbau der Bachstraße im Anschlussbereich des neuen Brückenbauwerks
- Neubau einer zweispurigen Brücke mit erhöhtem Stich über die Düssel im Bereich der bestehenden Fußgängerbrücke.
Diese Erschließungsanlagen werden zeitgleich zum Neubau des vierzügigen Gymnasiums gebaut.
Für den Neubau der Regenwasserbehandlungsanlage sollen Fördermittel des Landes NRW eingesetzt werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Objektplanung Ingenieurbauwerke - Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung (Kanalbau) (Los 1), die Objektplanung Verkehrsanlagen (Straßenbau) (Los 2), die Objektplanung Ingenieurbauwerke - Konstruktive Anlagen für Verkehrsanlagen (Brückenneubau) (Los 3), sowie die Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke - Konstruktive Anlagen für Verkehrsanlagen (Brückenneubau) und Anlagen der Wasserentsorgung (Los 4) gesondert auszuschreiben.
Gegenstand dieses Loses ist allein die Tragwerksplanung gemäß §§ 50 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 7. Für die verkehrstechnische Erschließung der Bebauungsflächen ist die Planung nachfolgender Erschließungsanlagen gefordert:
- Tragwerksplanung zum Neubau der Straßenbrücke über die Düssel
- Tragwerksplanung zum Regenrückhaltebecken (Auftriebssicherheit).
Die weiteren Planungsleistungen werden gesondert ausgeschrieben.
Der Auftraggeber beauftragt aus förderrechtlichen Gründen zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI. Die Leistungsphasen 3 bis 5 werden als zweite Leistungsstufe und als finale Leistungsstufe werden die Leistungsphasen 6 bis 7 beauftragt. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, gegebenenfalls auch stufenweise, zu erbringen.
Nach dem aktuellen Zeitplan soll das Projekt wie folgt ablaufen: Die Vor- und Entwurfsplanungen sollen von August 2021 bis Mai 2022, die Ausführungsplanung sowie Vorbereitung der Vergaben im Juni 2022 bis Mai 2023 erfolgen. Ab Juni 2023 bis Dezember 2025 sollen die Baumaßnahmen durchgeführt werden, so dass die Inbetriebnahme der Erschließungsmaßnahmen zum Januar 2026 sichergestellt werden kann.
Der Auftraggeber beauftragt aus förderrechtlichen Gründen zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI. Die Leistungsphasen 3 bis 5 werden als zweite Leistungsstufe und als finale Leistungsstufe werden die Leistungsphasen 6 bis 7 beauftragt. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, gegebenenfalls auch stufenweise, zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52072
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0AR4VM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.