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Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.volkshochschule.de
Abschnitt II: Gegenstand
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Im Februar 2021 hat der DVV eine innovative Lern- und Content-App zum Thema Data Literacy mit einem Basis-Angebot gestartet, die nun technisch optimiert, ausgebaut und weiterentwickelt werden soll.
Die App steht unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.
Eine Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers befindet sich in den Leistungsbeschreibungen sowie in den Vertragsentwürfen.
Bonn
Der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) ist der Dachverband von sechzehn Volkshochschul-Landesverbänden und ihren ca. 900 Volkshochschulen in Deutschland. Der DVV hat in den letzten Jahren diverse Apps und Lernplattformen für die Erwachsenenbildung entwickelt.
Im Februar 2021 hat der DVV eine innovative Lern- und Content-App zum Thema Data Literacy mit einem Basis-Angebot gestartet, die nun technisch optimiert, ausgebaut und weiterentwickelt werden soll. Die App steht unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.