Standortkopplung im Weitverkehrsnetz
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Standortkopplung im Weitverkehrsnetz
Es sind OTN-Verbindungen im Weitverkehrsnetz mit drei dedizierten Leitungen à 100Gbit/s und doppelter Wegeführung (Knoten- und Kantendisjunkte Verbindungen) bereitzustellen.
Der Dienstleister muss selbstständig eine Netzinfrastruktur mit folgenden Eigenschaften bereitstellen :
• OTN-Verbindungen im Weitverkehrsnetz mit drei dedizierten Leitungen à 100Gbit/s,
• Doppelte Wegeführung (Knoten- und Kantendisjunkte Verbindungen),
• Hochverfügbare Verbindung.
Die Netzwerkverbindung muss aus einer Hand (ohne Subunternehmer) unter Einsatz von BSI-zertifizierten Netzelementen innerhalb des bundesdeutschen Netzes realisiert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Esbestehen durch die anhaltende Corona-Pandemie im BMG signifikante Mehrbedarfe an das Netztransportvermögen, die aktuell nicht durch die zur Verfügung stehenden geringbandigen Liegenschaftskopplungen innerhalb der Netze des Bundes (NdB) gedeckt werden können. Nur Layer 2-Verbindungen außerhalb NdB garantieren ein Höchstmaß an Übertragungsrate.
Es soll eine Standortkopplung im Weitverkehrsnetz realisiert werden, die sich aus Übertragungsweg und Kryptiertechnik zusammensetzt, mit Übertragungsbandbreiten von 100GBit/s.
Da die Realisierung der Netzkopplung sehr zeitnah erfolgen muss und ein wesentlicher zeitlicher Anteil der Realisierung in Baumaßnahmen besteht, kommen verstärkt die Unternehmen in Frage, bei denen keine Baumaßnahmen erforderlich sind da bereits Netze in die Liegenschaften geführt wurden. Zudem ist es um ein einheitlich hohes Service-Level bei einer sehr hohen Verfügbarkeit der Netze zu gewährleisten notwendig, dass die Verbindung aus einer Hand angebunden werden kann (also nicht mit Subunternehmern/ als Konsortium).
Nur der Auftragnehmer ist in der Lage, eine durchgehende Standortkopplung aus einer Hand (ohne weitere Subunternehmer/ als Konsortium) zu gewährleisten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Datum zu V.2.1) um das Datum der Absendung dieser
Bekanntmachung handelt. Der Abschluss des Vertrags erfolgt erst 10 Tage nach Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung (vgl. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und;
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Bei der unter der o. g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de