Erweiterung und Umbau Marie-Curie-Gymnasium Referenznummer der Bekanntmachung: 20210811_IPM_MCS_Ddorf
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipm.nrw
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45472
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.xn--weisemller-feb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Umbau Marie-Curie-Gymnasium
Der zu vergebende Auftrag betrifft Planungs- und Bauleistungen für den Umbau mit Teilrückbau und Erweiterungsbau und Ausbauarbeiten des Marie-Curie-Gymnasiums, Gräulinger Str.15, in Düsseldorf.
Die Maßnahme umfasst den Umbau mit Teilrückbau und Erweiterungsbau und Ausbauarbeiten des Marie-Curie-Gymnasiums, Gräulinger Str.15, in Düsseldorf.
- Erweiterungsbau BGF 2.391 m²,
- Bestandsgebäude BGF 7.071 m² (ohne KG ohne Umbau).
Es wird an den bestehenden Baukörper eine Erweiterung mit einer annähernd quadratischen Grundfläche angebaut. Die Erschließung des neuen Baukörpers erfolgt über den Flur im Norden, von dem auch eine geplante Mittelzone erreicht wird.
Die angrenzenden Räume im Bestandsgebäude zwischen Erweiterung und dem ersten Treppenhaus werden derart umgebaut, so dass über alle Geschosse eine Verbindung zur Erweiterung gewährleistet ist.
Hinzu kommt der Umbau der naturwissenschaftlichen Räumlichkeiten im Aulagebäude des Bestandes sowie notwendige allgemeine Sanierungsmaßnahmen im Bestand wie die Erneuerung der Abhangdecken.
Der Auftrag wird an einen Generalunternehmer vergeben, der auch die Planung ab HOAI-Leistungsphase 5 übernimmt. Der Abriss von 2 Bestandsgebäuden gehören zum Leistungsumfang. Die Herstellung der Außenanlagen erfolgen bauseits.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die 4 am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten (Planung und Bau von Schulen sowie vergleichbaren Einrichtungen in dem hier geforderten Umfang und Volumen, Neubau und Umbau des Bestandes, Zusammenarbeit mit Inhouse-Gesellschaften der öffentlichen Hand, Tätigkeit als Generalunternehmer) berücksichtigen.
Der Auftragnehmer muss auch Wartungsleistungen anbieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Wartungsangebote nicht oder nur teilweise zu beauftragen. Der Auftraggeber darf die Wartungsleistungen bis zur Abnahme des Gebäudes beauftragen.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3) genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind (Formblatt "Eigenerklärung");
b) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine
Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist;
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber wird Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachfordern.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
a) Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) sowie Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit den unter Ziffer III 1.3) a) genannten Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Formblatt "Umsatz").
b) Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter in den unter Ziffer III 1.3) a) genannten Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Formblatt "Referenz").
c) Allgemeine Angaben zum Unternehmen wie Name, Adresse, Kontaktdaten, Ansprechpartner, Beschreibung, Struktur und Unternehmensgröße (Formblatt "Angaben Unternehmen").
Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber wird Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachfordern.
Der Bewerber muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jeweils einen Mindestjahresumsatz von 10 Mio. EUR mit den unter Ziffer III 1.3) a) genannten Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind, erwirtschaftet haben. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Detaillierte Darstellung der vom Bewerber erbrachten Leistungen von 3 Referenzprojekten der letzten 5 Jahre, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Projekt- und Auftragssumme, des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner, der Rolle im Projekt, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie Abnahmedatum der Referenzen, die mit den hier zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind (Formblatt "Referenz" je Referenz). Vergleichbar sind Schulen sowie vergleichbare Einrichtungen, wie z. B. Jugendfreizeiteinrichtungen, Wohngebäude mit mind. 20 WE, mind. 3-zügige Kitas und Schulen/Bildungseinrichtungen und Verwaltungsgebäude. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist die Abnahme. Der Bewerber muss entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/Abnahmebescheinigungen/Abnahmeprotokolle auf Verlangen der Vergabestelle vorlegen. Mindestens ein Referenzprojekt davon sollte Neubau und Umbau des Bestandes beinhalten; mindestens ein Projekt sollte für eine Inhouse-Gesellschaft der öffentlichen Hand getätigt worden sein und ein Projekt sollte in der Rolle des Generalunternehmers ausgeführt worden sein.
b) Darstellung der Fachkunde und Erfahrung des mit der Projektleitung eingesetzten Mitarbeiters. Zum Nachweis sollten die unter a) genannten Referenzen dem Projektleiter unter Nennung seiner Funktion/Stellung/Tätigkeit im jeweiligen Projekt zugeordnet werden.
c) Nachweis über Kenntnisse des Projektteams im Zusammenhang mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber wird Unterlagen im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachfordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Die Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit
der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
3. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer
Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4. Der Auftraggeber wird den Vorgaben nach § 11 EU VOB/A dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Webseite zu einem späteren Zeitpunkt im Teilnahmewettbewerb den wesentlichen
Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere den Entwurf des Generalunternehmervertrages sowie weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 11 EU VOB/A. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2RR4NA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.