Rahmenvereinbarung Wohnungsmodernisierungen für eine noch nicht abschließend festlegbare Anzahl von Wohnungen (ca. 720 WE) im Bereich Einzelmodernisierung für GWG SPE in den Jahren 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: GWG-Mod-2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gwg-wuppertal.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Wohnungsmodernisierungen für eine noch nicht abschließend festlegbare Anzahl von Wohnungen (ca. 720 WE) im Bereich Einzelmodernisierung für GWG SPE in den Jahren 2022-2025
Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Programms Wohnungsmodernisierung der GWG SPE in den Jahren 2022 bis 2025 für ca. 180 Wohnungen jährlich Wohnungsmodernisierungen und -renovierungen zu vergeben für Leistungen in den Gewerken: Sanitärarbeiten, Heizungsarbeiten, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Maurer-/Abbrucharbeiten, Schreiner-/Tischlerarbeiten, Oberbodenarbeiten, Fliesenarbeiten und Reinigungsarbeiten.
Der Einzelauftrag je Wohnung umfasst die gesamte Funktionsbreite einer Wohnungsmodernisierung, deshalb müssen Einzelbieter oder Bietergemeinschaften jeweils alle angeführten Gewerke abdecken können.
Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung für Wohnungsmodernisierungen und Wohnungsrenovierungen mit dem beigefügten Leistungsverzeichnis für Wohnungsmodernisierungen vom 20.08.2021.
Es werden 4 Mengenlose der zu modernisierenden Wohnungen gebildet. Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer II.2.4.
Mengenlos Nr. 1 für die Modernisierung und Renovierung einer noch nicht abschließend festlegbaren Anzahl von Wohnungen (ca. 288 WE) für GWG SPE in den Jahren 2022-2025
Wuppertal, DE
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Die auf die konkrete Einzelbeauftragung bezogene Ausführungsfrist variiert je nach Anzahl der beauftragten Leistungen. Es besteht die Anforderung, eine maximale Durchlaufzeit/Ausführungsfrist für die Komplettsanierung je Wohnung von ca. 15 Werktagen Mo.-Fr. zu erreichen. Die Frist beginnt mit Datum des vereinbarten Maßnahmenbeginns und läuft bis zur Fertigmeldung bzw. der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustandes der Wohnung.
Zur Erreichung einer optimalen Durchlaufzeit/Ausführungsfrist je Wohnung hat der Auftragnehmer seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so auszurichten und abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermin ein Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungs- und termingemäß erfolgen.
Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit 4 Unternehmen abzuschließen.
Die Einzelaufträge werden im Verhältnis zur noch nicht abschließend feststehenden Gesamtanzahl der Wohnungen (ca. 720) unter der Annahme, dass mit 4 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, wie folgt vergeben:
– Der/die an erster Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 40 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 720 Wohnung ca. 288 Wohnungen),
– Der/die an zweiter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 30 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 720 Wohnung ca. 216 Wohnungen),
– Der/die an dritter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 20 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 720 Wohnung ca. 144 Wohnungen),
– Der/die an vierter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 10 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 720 Wohnung ca. 72 Wohnungen), der zu modernisierenden Wohnungen durch Einzelaufträge.
Sollten im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens weniger als 4 Auftragnehmer ermittelt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung und den auf den einzelnen Auftragnehmer entfallenden prozentualen Anteil der Gesamtwohnungen dementsprechend anders zu bestimmen.
Sollte z.B. im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens die Rahmenvereinbarung mit 3 Auftragnehmern abgeschlossen werden, erhöht sich das jeweilige Auftragsvolumen entsprechend.
Bieter dürfen nicht auf ein bestimmtes Los bieten. Der beste Bieter erhält den Zuschlag für das Mengenlos 1.
Sollte der erstplatzierte Bieter ein Auftragsvolumen von ca. 288 Wohnungen kapazitiv nicht abwickeln können, dann wird der Überhang auf den nächstplatzierten Anbieter übertragen usw.
Eine Verlängerung nach 24 Monaten ist möglich. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird höchstens vier Jahre betragen.
Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 10 Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden nur die 10 Bewerber mit der höchsten Anzahl an Eignungspunkten zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert.
Grundlage für die Wertung der Teilnahmeanträge sind die Eignungsnachweise und -kriterien für den Teilnahmewettbewerb gemäß:
– Formblatt Nr. 0-3-4 Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb
Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber im Sinne von § 3b Abs. 2 Nr. 3VOB/A-EU sind:
Weitere Informationen zur Bewertung und Abschichtung:
s. Formblatt Nr. 0-3-4 Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb.
Das Formblatt Nr. 0-3-4 steht für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: s. I.3) Kommunikation
Mengenlos Nr. 2 für die Modernisierung und Renovierung einer noch nicht abschließend festlegbaren Anzahl von Wohnungen (ca. 216 WE) für GWG SPE in den Jahren 2022-2025
Wuppertal, DE
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Die auf die konkrete Einzelbeauftragung bezogene Ausführungsfrist variiert je nach Anzahl der beauftragten Leistungen. Es besteht die Anforderung, eine maximale Durchlaufzeit/Ausführungsfrist für die Komplettsanierung je Wohnung von ca. 15 Werktagen Mo.-Fr. zu erreichen. Die Frist beginnt mit Datum des vereinbarten Maßnahmenbeginns und läuft bis zur Fertigmeldung bzw. der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustandes der Wohnung.
Zur Erreichung einer optimalen Durchlaufzeit/Ausführungsfrist je Wohnung hat der Auftragnehmer seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so auszurichten und abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermin ein Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungs- und termingemäß erfolgen.
Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit 4 Unternehmen abzuschließen.
Die Einzelaufträge werden im Verhältnis zur noch nicht abschließend feststehenden Gesamtanzahl der Wohnungen (ca. 720) unter der Annahme, dass mit 4 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, wie folgt vergeben:
– Der/die an erster Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 40 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 720 Wohnung ca. 288 Wohnungen),
– Der/die an zweiter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 30 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 720 Wohnung ca. 216 Wohnungen),
– Der/die an dritter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 20 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 720 Wohnung ca. 144 Wohnungen),
– Der/die an vierter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 10 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 720 Wohnung ca. 72 Wohnungen), der zu modernisierenden Wohnungen durch Einzelaufträge.
Sollten im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens weniger als 4 Auftragnehmer ermittelt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung und den auf den einzelnen Auftragnehmer entfallenden prozentualen Anteil der Gesamtwohnungen dementsprechend anders zu bestimmen.
Sollte z.B. im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens die Rahmenvereinbarung mit 3 Auftragnehmern abgeschlossen werden, erhöht sich das jeweilige Auftragsvolumen entsprechend.
Bieter dürfen nicht auf ein bestimmtes Los bieten. Der beste Bieter erhält den Zuschlag für das Mengenlos 1.
Sollte der erstplatzierte Bieter ein Auftragsvolumen von ca. 288 Wohnungen kapazitiv nicht abwickeln können, dann wird der Überhang auf den nächstplatzierten Anbieter übertragen usw.
Eine Verlängerung nach 24 Monaten ist möglich. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird höchstens vier Jahre betragen.
Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 10 Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden nur die 10 Bewerber mit der höchsten Anzahl an Eignungspunkten zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert.
Grundlage für die Wertung der Teilnahmeanträge sind die Eignungsnachweise und -kriterien für den Teilnahmewettbewerb gemäß:
– Formblatt Nr. 0-3-4 Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb
Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber im Sinne von § 3b Abs. 2 Nr. 3VOB/A-EU sind:
Weitere Informationen zur Bewertung und Abschichtung:
s. Formblatt Nr. 0-3-4 Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb.
Das Formblatt Nr. 0-3-4 steht für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: s. I.3) Kommunikation
Mengenlos Nr. 3 für die Modernisierung und Renovierung einer noch nicht abschließend festlegbaren Anzahl von Wohnungen (ca. 144 WE) für GWG SPE in den Jahren 2022-2025
Wuppertal, DE
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Die auf die konkrete Einzelbeauftragung bezogene Ausführungsfrist variiert je nach Anzahl der beauftragten Leistungen. Es besteht die Anforderung, eine maximale Durchlaufzeit/Ausführungsfrist für die Komplettsanierung je Wohnung von ca. 15 Werktagen Mo.-Fr. zu erreichen. Die Frist beginnt mit Datum des vereinbarten Maßnahmenbeginns und läuft bis zur Fertigmeldung bzw. der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustandes der Wohnung.
Zur Erreichung einer optimalen Durchlaufzeit/Ausführungsfrist je Wohnung hat der Auftragnehmer seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so auszurichten und abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermin ein Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungs- und termingemäß erfolgen.
Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit 4 Unternehmen abzuschließen.
Die Einzelaufträge werden im Verhältnis zur noch nicht abschließend feststehenden Gesamtanzahl der Wohnungen (ca. 720) unter der Annahme, dass mit 4 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, wie folgt vergeben:
– Der/die an erster Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 40 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 720 Wohnung ca. 288 Wohnungen),
– Der/die an zweiter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 30 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 720 Wohnung ca. 216 Wohnungen),
– Der/die an dritter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 20 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 720 Wohnung ca. 144 Wohnungen),
– Der/die an vierter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 10 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 720 Wohnung ca. 72 Wohnungen), der zu modernisierenden Wohnungen durch Einzelaufträge.
Sollten im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens weniger als 4 Auftragnehmer ermittelt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung und den auf den einzelnen Auftragnehmer entfallenden prozentualen Anteil der Gesamtwohnungen dementsprechend anders zu bestimmen.
Sollte z.B. im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens die Rahmenvereinbarung mit 3 Auftragnehmern abgeschlossen werden, erhöht sich das jeweilige Auftragsvolumen entsprechend.
Bieter dürfen nicht auf ein bestimmtes Los bieten. Der beste Bieter erhält den Zuschlag für das Mengenlos 1.
Sollte der erstplatzierte Bieter ein Auftragsvolumen von ca. 288 Wohnungen kapazitiv nicht abwickeln können, dann wird der Überhang auf den nächstplatzierten Anbieter übertragen usw.
Eine Verlängerung nach 24 Monaten ist möglich. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird höchstens vier Jahre betragen.
Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 10 Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden nur die 10 Bewerber mit der höchsten Anzahl an Eignungspunkten zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert.
Grundlage für die Wertung der Teilnahmeanträge sind die Eignungsnachweise und -kriterien für den Teilnahmewettbewerb gemäß:
– Formblatt Nr. 0-3-4 Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb
Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber im Sinne von § 3b Abs. 2 Nr. 3VOB/A-EU sind:
Weitere Informationen zur Bewertung und Abschichtung:
s. Formblatt Nr. 0-3-4 Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb.
Das Formblatt Nr. 0-3-4 steht für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: s. I.3) Kommunikation
Mengenlos Nr. 4 für die Modernisierung und Renovierung einer noch nicht abschließend festlegbaren Anzahl von Wohnungen (ca. 72 WE) für GWG SPE in den Jahren 2022-2025
Wuppertal, DE
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Die auf die konkrete Einzelbeauftragung bezogene Ausführungsfrist variiert je nach Anzahl der beauftragten Leistungen. Es besteht die Anforderung, eine maximale Durchlaufzeit/Ausführungsfrist für die Komplettsanierung je Wohnung von ca. 15 Werktagen Mo.-Fr. zu erreichen. Die Frist beginnt mit Datum des vereinbarten Maßnahmenbeginns und läuft bis zur Fertigmeldung bzw. der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustandes der Wohnung.
Zur Erreichung einer optimalen Durchlaufzeit/Ausführungsfrist je Wohnung hat der Auftragnehmer seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so auszurichten und abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermin ein Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungs- und termingemäß erfolgen.
Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit 4 Unternehmen abzuschließen.
Die Einzelaufträge werden im Verhältnis zur noch nicht abschließend feststehenden Gesamtanzahl der Wohnungen (ca. 720) unter der Annahme, dass mit 4 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, wie folgt vergeben:
– Der/die an erster Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 40 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 720 Wohnung ca. 288 Wohnungen),
– Der/die an zweiter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 30 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 720 Wohnung ca. 216 Wohnungen),
– Der/die an dritter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 20 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 720 Wohnung ca. 144 Wohnungen),
– Der/die an vierter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 10 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 720 Wohnung ca. 72 Wohnungen), der zu modernisierenden Wohnungen durch Einzelaufträge.
Sollten im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens weniger als 4 Auftragnehmer ermittelt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung und den auf den einzelnen Auftragnehmer entfallenden prozentualen Anteil der Gesamtwohnungen dementsprechend anders zu bestimmen.
Sollte z.B. im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens die Rahmenvereinbarung mit 3 Auftragnehmern abgeschlossen werden, erhöht sich das jeweilige Auftragsvolumen entsprechend.
Bieter dürfen nicht auf ein bestimmtes Los bieten. Der beste Bieter erhält den Zuschlag für das Mengenlos 1.
Sollte der erstplatzierte Bieter ein Auftragsvolumen von ca. 288 Wohnungen kapazitiv nicht abwickeln können, dann wird der Überhang auf den nächstplatzierten Anbieter übertragen usw.
Eine Verlängerung nach 24 Monaten ist möglich. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird höchstens vier Jahre betragen.
Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 10 Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden nur die 10 Bewerber mit der höchsten Anzahl an Eignungspunkten zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert.
Grundlage für die Wertung der Teilnahmeanträge sind die Eignungsnachweise und -kriterien für den Teilnahmewettbewerb gemäß:
– Formblatt Nr. 0-3-4 Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb
Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber im Sinne von § 3b Abs. 2 Nr. 3VOB/A-EU sind:
Weitere Informationen zur Bewertung und Abschichtung:
s. Formblatt Nr. 0-3-4 Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb.
Das Formblatt Nr. 0-3-4 steht für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: s. I.3) Kommunikation
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Weitere Informationen zu den Eignungsnachweisen und -kriterien: s. Formblatt Nr. 0-3-4 Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb EN1 Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 6a Nr. 1 VOB/A-EU
Der Nachweis der Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung kann vom Bewerber durch eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes erbracht werden. (Kopie beifügen oder verbindliche Erklärung, wo und seit wann, eingetragen)
Weitere Informationen zu den Eignungsnachweisen und -kriterien:
s. Formblatt Nr. 0-3-4 Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb
EN2 Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 6a Nr. 2 a) VOB/A-EU
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir eine im Rahmen und Umfang marktübliche Berufshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU bereits habe(n) bzw. dass ich/wir eine solche Versicherung spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlages abschließe(n) beziehungsweise anpasse(n).
Geforderte Deckungssumme: 1,5 Mio. EUR (Kopien von Policen beifügen oder verbindliche Erklärung, seit wann, in welcher Höhe und durch welche Institution / Versicherung / derartige Risiken gedeckt werden), nicht älter als auf den 1.10.2020 datiert.
Weitere Informationen zu den Eignungsnachweisen und -kriterien:
s. Formblatt Nr. 0-3-4 Unternehmensbezogene Eignungsnachweisen und -kriterien Teilnahmewettbewerb
EN3 Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung gemäß § 6a Nr. 3 c) VOB/A-EU
Stellen Sie Qualitätssicherungskonzepte und/oder Zertifizierungen Ihres Unternehmens dar, die geeignet sind, die Kompetenz Ihres Unternehmens laufend zu überprüfen und zu sichern.
EN4 Angaben zum Lieferkettenmanagement- und –überwachungssystem gemäß § 6a Nr. 3 d) VOB/A-EU
Stellen Sie das Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht dar. Erläutern Sie, wie das Lieferkettenmanagement die im Leistungsverzeichnis geforderte Verwendung technisch gleichwertiger Fabrikate und Materialien sicherstellt, um einen einheitlichen Ausstattungsstandard im Wohnungsbestand des Auftraggebers zu gewährleiten.
Folgende Angaben werden erwartet:
— Angaben zum Lieferkettenmanagement,
— Angaben zum Überwachungssystem/Vertragscontrolling.
EN5 Deutsche Sprache für die Kommunikation mit dem Auftraggeber und den Mietern
Die verantwortlichen Ansprechpartner des Bewerbers beherrschen für die erforderlichen Abstimmungen mit dem Auftraggeber die deutsche Sprache und wenden diese während der Leistungserbringung im Kontakt mit dem Auftraggeber an.
Die während der Leistungserbringung in den zu modernisierenden Wohnungen eingesetzten Bauleiter des Bewerbers beherrschen die deutsche Sprache und wenden diese auf den Baustellen im Kontakt mit den Mietern des Auftraggebers an.
EN6 Dokumente
Alle im Verlauf der Auftragsbearbeitung und Abrechnung zu erstellenden Dokumente werden in deutscher Sprache verfasst.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber werden gebeten, sich freiwillig und kostenfrei im Vergabeportal https://www.evergabe.de s. I.3) Kommunikation für diesen Teilnahmewettbewerb zu registrieren, um aktiv von der Vergabeplattform über Änderungen der Vergabeunterlagen und die Beantwortung von Bewerberfragen informiert zu werden.
Teilnahmeanträge sind elektronisch einzureichen.
Bewerber müssen ihre Teilnahmeanträge bis zu dem unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin elektronisch übermitteln.
Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 6a EU VOB/A Eignungsnachweise und Angaben zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, seiner Fachkunde und seiner Erfahrungen einzureichen. Hierzu ist das (auf der Plattform zum Download bereitgestellte Formblatt Nr. 0-3-4 Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb zu bearbeiten und einzureichen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Anforderungen gemäß Formblatt Nr. 0-3-4 Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb erfüllen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Als Mittel der Nachweisführung (§ 6b Abs. 1 Nr. 1 VOB/A-EU) dient entweder eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Vorlage von Einzelnachweisen. Eigenerklärungen sind in dieser Phase des Vergabeverfahrens ausreichend. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Der Auftraggeber wird die in Frage kommenden 10 Bewerber gemäß § 6b Abs. 2 Nr. 3 VOB/A-EU auffordern, ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzüglich zu belegen.
Weitere Informationen zu den Eignungsnachweisen und -kriterien: s. Formblatt Nr. 0-3-4 Unternehmensbezogene Eignungsnachweise und -kriterien Teilnahmewettbewerb.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]