GPL Fassade Königsallee 15 Schauspielhaus Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2021_00354_OV_ZD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
GPL Fassade Königsallee 15 Schauspielhaus
Vergabe von Planungsleistungen für die Fenster- und Fassadensanierung am Schauspielhaus Bochum an der Königsallee 15
Schauspielhaus Bochum Königsallee 15/ Saladin-Schmitt-Straße 44789 Bochum
Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Fachplanungen Architektur, Sigeko, die Technische Gebäudeausrüstung, Schadstoffsanierung/Analytik, Leistungen der Tragwerksplanung und die Thermische Bauphysik für die Fenster- und Fassadensanierung am denkmalgeschützten Gebäude Schauspielhaus Bochum an der Königsallee 15, Fassadenseite Saladin-Schmitt-Straße
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass
? keine Person, deren Verhalten1 meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs
zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
? mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser
Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur
Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen
Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die
Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder
die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
2 Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße
nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. VHB NRW Formular 521 EU
10/2018 Eigenerklärung Ausschlussgründe
2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
? bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
? zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
? im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich
etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder
Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können,
eingeholt wurden.
Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren
Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten3 oder zu einem Eintrag in
das Vergaberegister führen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem
Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten
Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das
Vergaberegister nach sich ziehen kann.
1. Erklärung Gesamtumsatz:
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für die Jahre 2018-20120 getrennt nach Jahren. Der einzelne Bewerber muss einen Gesamtumsatz pro Jahr von mindestens [Betrag gelöscht] Euro nachweisen. Sofern in Bewerbergemeinschaft angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bewerber der Gemeinschaft einen Mindestwert von [Betrag gelöscht] EUR erreichen. In der Erklärung sind zudem die Umsatzzahlen pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
-
2. Geforderte Sicherheiten:
Durch eine Haftpflichtversicherung sind durch den Auftragnehmer (AN) mindestens
folgende Deckungssummen nachzuweisen:
5,0 Mio. Euro für Personenschäden und
5,0 Mio. Euro für sonstige Schäden.
Sollte der AN eine Basisversicherung abgeschlossen haben, so ist der Versicherungsschutz oberhalb dieser Deckungssummen durch den Abschluss einer Objektversicherung oder einer Zusatzdeckung durch Abschluss einer zu seiner Basisversicherung für dieses Objekt hinzutretenden Berufshaftpflicht-Excedentenversicherung nachzuweisen.
Der AN haftet gegenüber der AG für Schäden, Folgeschäden und wirtschaftliche Nachteile, die der AG aufgrund der Leistungen, Tätigkeiten oder Unterlassungen des AN entstanden sind, in Höhe des nachgewiesenen Schadens bzw. wirtschaftlichen Nachteils. Obergrenze der Haftung ist der 1-fache Wert des Rohbaues bzw., wenn das Bauwerk aufgrund der Verantwortlichkeit des AN untauglich ist, die Kosten der Beseitigung und der Wiederherstellung des Bauwerks. Die Verjährungsfrist regelt sich nach dem BGB, beträgt aber mindestens 5Jahre berechnet ab der Ingebrauchnahme durch die AG oder durch Personen / Gesellschaf-ten, denen die AG das Bauwerk zur Nutzung überlassen oder verkauft hat.
Der Nachweis erfolgt durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers.
Die Kopien müssen spätestens vor Auftragserteilung vorliegen.
Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/fachlichen Eignung mit dem Angebot folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen:
Schriftlicher Nachweis der Berufsqualifikation als Dipl.-Ingenieur durch Kammerzulassung oder durch ein entsprechendes Diplom. Es sind keine Nachweise von Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen einzureichen.
Schriftliche Angabe der Namen, beruflichen Qualifikation, Berufs- und Projekterfahrung der Personen, die für die Ausführung der Leistung tatsächlich zur Verfügung stehen (vorgesehenes Team) als Architekt-/Architektin/Master/in of Arts sowie die weiteren Teammitglieder u.a. TGA, Sigeko und Tragwerksplanung.
Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte (Inhaber) der letzten 3 Jahre.
Folgende Mindestanforderungen müssen dabei erfüllt sein:
Die 3 Referenzen müssen abgeschlossen sein und im Leistungszeitraum beginnend mit der LPH 1 ab 2015 und Beendigung der LPH 8/9 bis zum 30.12.2020
1. Referenz: Planungsleistungen Sanierung für denkmalgeschützte öffentliche Gebäude
2. Referenz: Planungsleistungen im Bereich "Erweiterung/Umbau/Sanierung im Bestand"
3. Referenz: Planungsleistungen im Bereich "Erweiterung/Umbau/Sanierung im Bestand für nicht öffentliche Gebäude"
Für die Darstellung der Referenzlage sind zwingend die Referenzdatenblätter zu verwenden, die Ihnen auf dem Vergabemarktplatz zum Herunterladen zur Verfügung steht und dem Teilnahmeantrag beizufügen ist.
1. Projektbezeichnung (abgeschlossene Maßnahme Zeitraum 2015-2020)
2. Auftraggeber (Referenzgeber)
3. Ansprechpartner
4. Leistungszeitraum
5. Erbrachte Leistungen
6. Baukosten KG 300 bzw. 400 (brutto)
7. Anlagen (Projektbeschreibung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Celine Merkel unter Telefon 02[gelöscht] zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 08.09.2021 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
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Zulässige Nachforderungen gem. § 56 VgV werden vorbehalten.
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Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYY3M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsstellerden aus einer Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im EInzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).