Dienstleistungen zur Barrierefreiheit, hier: Erstellung barrierefreier Dokumente (Mengenlos 1) Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 12.06 - 9902/20/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen zur Barrierefreiheit, hier: Erstellung barrierefreier Dokumente (Mengenlos 1)
Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung ist die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente bzw. die Optimierung der Barrierefreiheit bestehender PDF-Dokumente.
Abweichend zu II.1.6 dieser Bekanntmachung wird das vorliegende Verfahren in drei Mengenlose mit unterschiedlichen Höchstwerten pro Los, immer bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren, aufgeteilt. Für jedes dieser Mengenglose wird technisch bedingt ein separates Vergabeverfahren (VV) durchgeführt:
• Los 1 (VV1): 11,6 Millionen € netto
• Los 2 (VV2): 8,4 Millionen € netto
• Los 3 (VV3): 5,8 Millionen € netto
Es besteht die Möglichkeit auf beliebig viele Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter grundsätzlich nur für ein Los (Zuschlagslimitierung gem. §30 Abs. 1 Satz 2 VgV) den Zuschlag erhalten. Die Zuschläge werden beginnend bei Los 1 (VV1), über Los 2 (VV2) und endend bei Los 3 (VV3) erteilt (Zuschlagsreihenfolge). Sobald der Bieter einen Zuschlag für ein Los erhalten hat, kommt er für Zuschläge in weiteren Losen nicht mehr in Betracht. Seine weiteren Angebote bleiben darüber hinaus bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes, auch bei der Ermittlung des Schwankungsbereichs, in den verbleibenden Losen unberücksichtigt. Ein Bieter kann, abweichend vom oben erläuterten Grundsatz der Zuschlagslimitierung, auch auf mehr als ein Los den Zuschlag erhalten, sofern ein Los alleine aufgrund der Zuschlagslimitierung andernfalls nicht bezuschlagt werden kann. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn ein Bieter bereits einen Zuschlag erhalten hat und in weiteren Losen der einzige Bieter ist.
Die Zuschlagslimitierung bezieht sich hierbei auch auf eine Bieterkonstellation "Generalunternehmer und Nachunternehmen". D.h. z.B., dass ein Unternehmen, das als Generalunternehmer den Zuschlag auf Los 1 erhält, als Nachunternehmer eines Generalunternehmers, der den Zuschlag auf Los 2 erhalten würde, nicht mehr in Frage kommt. Das Angebot für Los 2 käme dann für einen Zuschlag nicht mehr in Betracht.
Aus dieser Rahmenvereinbarung (VV1) kann bis zu einem Höchstwert von 11,6 Millionen € abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit der Verlängerung, mindestens in Textform, widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Unternehmensdaten
Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
2) Eigenerklärung Ausschlussgründe
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
3) Eignungsleihe und Unteraufträge
Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Anlage Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
1) Umsatz
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren im Dokument "Unternehmensangaben" pro Geschäftsjahr anzugeben. Bei Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der gesamten Bieterkonstellation addiert. Der jeweilige Gesamtjahresumsatz des Bieters bzw. der Bieterkonstellation muss pro Geschäftsjahr mindestens 900.000 € entsprechen. Es handelt sich hierbei um ein Ausschlusskriterium im vergaberechtlichen Sinne. Bieter und Bieterkonstellationen, die die Mindestanforderungen an den Umsatz im Zuschlagsfall nicht erfüllen, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
2) Unternehmensdarstellung
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular "Unternehmensangaben" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage " Unternehmensangaben " abzugeben.
1) Mitarbeiterzahlen
Bitte geben Sie die durchschnittliche Anzahl der angestellten Mitarbeitenden pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren im Dokument "Unternehmensangaben" an sowie die aktuelle Anzahl an angestellten Mitarbeitenden und die aktuelle Anzahl der angestellten Mitarbeitenden im einschlägigen Leistungsbereich entsprechend der Ausschreibung. Es wird eine Mindestmitarbeiteranzahl von 11 angestellten Mitarbeitenden pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert. Die aktuelle Anzahl der angestellten Mitarbeitenden im einschlägigen Leistungsbereich (Erstellung barrierefreier PDF sowie Optimierung der Barrierefreiheit vorhandener PDF) muss mindestens 8 betragen, die aktuelle Anzahl aller angestellten Mitarbeitenden mindestens 11. Bei Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Mitarbeiterzahlen der gesamten Bieterkonstellation addiert. Es handelt sich hierbei um ein Ausschlusskriterium im vergaberechtlichen Sinne. Bieter und Bieterkonstellationen, die die Mindestanforderungen an die Mitarbeiterzahlen im Zuschlagsfall nicht erfüllen, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
2) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens 9 geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen inkl. Nennung der relevantesten/schwerwiegendsten "Verstöße" gegen Erfolgskriterien der Barrierefreiheit in den optimierten PDF-Dokumenten,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist),
- die genannten Referenzen müssen abgeschlossen sein,
- die Referenzen müssen inhaltlich der geforderten Leistung entsprechen. Das heißt, es müssen PDF-Dokumente hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit optimiert worden sein bzw. es müssen barrierefreie PDF-Dokumente erstellt worden sein,
- die im Rahmen der Referenzen erstellten oder optimierten PDF-Dateien müssen einen Umfang von mindestens 20 Seiten aufweisen,
- alle Referenzen müssen von minimal 3 unterschiedlichen Auftraggebern stammen,
- der Bieter oder konzernverbundene Unternehmen dürfen nicht Auftraggeber der Referenzen sein,
- für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1 x je Referenz).
Es sind nur 9 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen einzureichen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI weitere, als bedingungsgemäß betrachtete, Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Fortsetzung in VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortsetzung aus III.1.3
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Ende der Fortsetzung aus III.1.3
Beginn zusätzlicher Angaben
1) Liste der Bedarfsträger
Abrufberechtigt sind neben den zur unmittelbaren Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland gehörenden Behörden auch folgende Bedarfsträger:
Alexander von Humboldt-Stiftung
Auswärtiges Amt
Akademie der Künste
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Deutsche Nationalbibliothek
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Stiftung Jüdisches Museum Berlin
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Unfallversicherung Bund und Bahn
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Informationstechnikzentrum Bund
Postbeamtenkrankenkasse
Bundesministerium für Gesundheit
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information
Paul-Ehrlich-Institut
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Umweltbundesamt
Fraktion von Bündnis90/DieGrünen im Deutschen Bundestag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.