EX-POST Personelle Unterstützung im Impfzentrum Bochum Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2021_Unterstützung Impfzentrum
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
EX-POST Personelle Unterstützung im Impfzentrum Bochum
Einbindung von Hilfsorganisationen zur personellen Unterstützung im Impfzentrum der Stadt Bochum ab dem 01.07.2021 bis zum 31.08.2021
Impfzentrum Bochum 44791 Bochum
Verlängerung der Beauftragung der personellen Ausstattung des Impfzentrum Bochum durch Kräfte der Bochumer Hilfsorganisationen ab dem 01.07.2021 bis zum 31.08.2021
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Es handelt sich um eine Dringlichkeitsvergabe im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV im Rahmen von Corona.
Ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren nach dem VgV ist aufgrund der Dringlichkeit nicht möglich. Das Impfzentrum Bochum muss weiter handlungsfähig sein und auch über den 30.06.2021 hinaus betrieben werden. Aufgrund der unklaren, ständig wechselnden Erlasslage und momentanen Situation ist die Dringlichkeit nicht der Stadt Bochum zuzurechnen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personelle Unterstützung Impfzentrum Bochum
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSD63Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).