Planungsleistungen für den Ausbau des Knotenpunktes Bochumer Landstraße/Rodenseelstraße/Sachsenring in Essen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-018-VmT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Ausbau des Knotenpunktes Bochumer Landstraße/Rodenseelstraße/Sachsenring in Essen
Gesucht wird ein Auftragnehmer (Generalplaner), der Planungsleistungen der nachstehenden Leistungsbilder erbringt:
- Ingenieurbauwerke, §§ 41 ff. HOAI,
- Verkehrsanlagen, §§ 45 ff. HOAI,
- Technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI,
- sowie weitere (besondere) Leistungen gem. Leistungsbeschreibung.
Die Planung umfasst den Um-/Ausbau eines vierarmigen, innerstädtischen Knotenpunktes mit umfangreichen Änderungen des Straßenverlaufs.
45279 Essen
(Ausführliche Beschreibung, s. a. Vorhabenbeschreibung)
1. Individualverkehr
Die Durchstreckung der Rodenseelstraße und die Verknüpfung der beiden Einmündungen Rodenseelstraße und Sachsenring an die Bochumer Landstraße zu einem einzelnen vierarmigen Knotenpunkt führt zu umfangreichen Änderungen des Straßenverlaufs, vor allem in der Rodenseelstraße. Diese knickt zukünftig von Norden kommend nicht mehr an dem Knoten mit der Straße Im Haferfeld nach Westen ab, sondern verläuft geradlinig zur Bochumer Landstraße. Die Einmündung in die Bochumer Landstraße liegt zukünftig etwa 70 m weiter östlich.
Auch die Linienführung der Straße Sachsenring wird angepasst. Die Einmündung in die Bochumer Landstraße liegt künftig ca. 30 m weiter westlich, sodass die Straße unmittelbar auf das neue Ende der Rodenseelstraße führt. Die Querschnittsaufteilung wird an die zukünftigen Belange angepasst. So entsteht eine signalisierte Zufahrtmöglichkeit zum neugeplanten Einkaufszentrum mit entsprechenden Abbiegefahrstreifen sowie beidseitigen Radfahrstreifen.
2. Öffentlicher Personennahverkehr
Die sich im Plangebiet befindliche Bushaltestelle Zweibachegge soll im Zuge der Maßnahme in beiden Fahrtrichtungen näher an das Einkaufszentrum verlegt und barrierefrei ausgebaut werden. Da sich durch die Verlegung der Haltestellen in östliche Richtung der heute schon große Haltestellenabstand zur nächsten Haltestelle Märkische Straße nochmal vergrößert, ist vorgesehen, eine weitere Haltestelle für beide Fahrtrichtungen auf der Bochumer Landstraße einzurichten. Diese würden vor den Häusern 309/311 und 320/322 am Knotenpunkt Dammstraße als Buskap angeordnet und barrierefrei ausgebaut werden.
Für die neu geschaffenen Haltestellen entfallen zusätzlich zu der Umbaumaßnahme im Knotenpunkt im Bereich der Dammstraße 3 Parkplätze je Fahrtrichtung.
3. Radverkehr
Um den Radverkehr in Essen weiter zu stärken und auch das Ergänzungsnetz der Stadt Essen weiter auszubauen, werden auf der Bochumer Landstraße, der Rodenseelstraße und der Straße Sachsenring Radfahrstreifen mit einer Breite von 2,10 m eingeplant. Zu den neben den Radfahrstreifen vorhandenen Parkstreifen werden zusätzlich 0,50 m Sicherheitsabstand eingehalten.
4. Seitenräume (Gehwege, Stellplätze, Grünflächen)
Die Gehwege der Rodenseelstraße sowie der nördliche Gehweg der Bochumer Landstraße sind in einer Breite von 2,50 m geplant. Der südliche Gehweg der Bochumer Landstraße sowie die Gehwege des Sachsenrings werden in einer Breite von 3,00 m ausgebaut.
In der Rodenseelstraße werden neue Parkplätze geschaffen. Auf der westlichen Seite entstehen sieben neue Stellplätze mittels eines Längsparkstreifens und auf der östlichen neun weitere Schrägstellplätze.
Auf der Bochumer Landstraße entfallen neun Parkplätze, die heute im Bereich des neugeplanten Knotenpunkts liegen. Weitere 14 Stellplätze werden lagemäßig angepasst, bleiben aber erhalten.
Zusätzlich zu den neuen Parkplätzen entstehen auch neue Flächen bzw. Beete für Bäume und andere Bepflanzungen. Durch die weitreichenden Umbaumaßnahmen ist es notwendig, sämtliche im Straßenraum liegenden Bäume sowie die Flächen mit waldähnlichem Charakter zu roden.
Im Plangebiet sind 30 neue Standorte für Bäume vorgesehen und im Lageplan, der den Vergabeunterlagen beigefügt ist, eingetragen.
5. Signalanlagen
Der neu entwickelte Knotenpunkt erfordert einen Neubau der Lichtsignalanlage. Auch die Signalprogramme werden an die neue Geometrie und die Verkehrsbelastung angepasst.
Zusätzlich zu der Signalanlage des Knotenpunktes wird eine neue Signalanlage als Teilknoten im Sachsenring eingerichtet. Dieser regelt die gesicherte Ein- und Ausfahrt in das / aus dem Einkaufszentrum.
Durch die Größe des neuen Knotenpunktes, das erwartete Verkehrsaufkommen und die Notwendigkeit, die Signalisierung an Folgeanlagen anzupassen, wird es voraussichtlich keine feste Umlaufzeit geben. Der Knotenpunkt wird vollständig verkehrsabhängig gesteuert. Es ist vorgesehen, den ÖPNV zu beschleunigen und hierbei zur Berücksichtigung der neuen bzw. Folgehaltestellen auch die Steuerung der angrenzenden Anlagen in Richtung Steele anzupassen.
6. Ver- und Entsorgungsmaßnahmen
Im Zuge der Maßnahme sind die Umlegung vorhandener Abwasserkanäle und Versorgungsleitungen durch die Stadtwerke Essen sowie weiterer Versorgungsunternehmen notwendig. Zudem ist der Neubau von insgesamt ca. 190 m Regenwasserkanal für die Straßenentwässerung notwendig (Planungsleistungen Ingenieurbauwerke). Die Gesamtstrecke teilt sich in zwei Abschnitte auf, etwa 160 m entfallen auf den Bereich der neugeplanten Rodenseelstraße und die weiteren 30 m sind im nördlichen Bereich des Sachsenrings notwendig.
7. Baugrundertüchtigungen
In dem Baugebiet ist mit erheblichen bergbaulichen Einwirkungen zu rechnen. Zudem ist mit kontaminiertem Boden zu rechnen, der gegebenenfalls entsorgt werden muss.
8. Sonstiges
Die Koordinierung und Abstimmung mit sämtlichen am Projekt fachlich Beteiligten im Zuge der Planung sind im Leistungsumfang enthalten. Dazu gehören beispielsweise betroffene Versorgungsträger sowie andere Fachämter der Stadt Essen.
Zudem gehört die Koordination, das Durchführen und Protokollieren aller Abstimmungs- und Arbeitsgespräche zum Leistungsumfang.
Vor Abschluss der Leistungsphase 3 sind die Pläne der Stadt Essen zur Verfügung zu stellen. Anhand dieser Pläne soll ein Sicherheitsaudit durchgeführt werden um die Verkehrssicherheit bei Straßenplanungen stärker zu berücksichtigen. Das Sicherheitsaudit wird durch die Stadt Essen an einen externen Auditor vergeben.
Alle Baugrenzen sind an das bestehende Straßennetz anzuschließen. Insbesondere für die Straßen Hellweg und die alte Rodenseelstraße sind funktionelle Lösungen zu entwickeln.
Es ist vorgesehen die Maßnahme bis Ende 2024 fertigzustellen. Der Rahmenterminplan der Stadt Essen ist den Anlagen angefügt.
Leistungsphase 8 in den jeweiligen Leistungsbildern, örtliche Bauüberwachung, Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators in der Ausführungsphase.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BPR Dipl.-Ing. Bernd F. Künne & Partner Beratende Ingenieure mbB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bpr-ingenieurbuero.de/
Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZY6DM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insb. nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, das ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]