Tragwerksplanung Kita Siegfriedstraße 81-85 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0094
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung Kita Siegfriedstraße 81-85
Die Stadt Detmold beabsichtigt als Neubau eine 4,5-gruppige Kindertagesstätte (KiTa) an Stelle der bestehenden Bebauung Siegfriedstraße Nr. 83 bis 85 zu errichten. Geplant sind 2 Gruppen unter 3-jährige Kinder und 2 Gruppen über 3-jährige Kinder sowie eine weitere halbe Gruppe. Im 1.Obergeschoss sowie einem weiteren Geschoss über der KiTa sollen in 2 Geschossen 7+7 Sozialwohnungen entstehen.
Ausschreibungsgegenstand sind die Fachplanungsleistungen Tragwerk zur Errichtung des Gebäudes bestehend aus KiTa und Sozialwohnungen.
Stadt Detmold -Der Bürgermeister- Marktplatz 5 32756 Detmold
Für dieses Bauprojekt sollen gegenständlich Planungsleistungen gem. HOAI 2021 vergeben werden. Der Auftrag umfasst konkret die folgenden Leistungen:
Leistungen Tragwerksplanung §§ 49 ff. HOAI 2021 mit den Leistungsphasen 1-6
Ausführungszeitraum:
Von August 2021 bis mindestens Dezember 2022,
verbindliche Fertigstellung Gebäude 1 Kita am 01.08.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe EFG Beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fuldabrück
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34277
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYYZB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.