Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Mühlenkreiskliniken (AöR) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/300428
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]412
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Mühlenkreiskliniken (AöR)
Rahmenvertrag für die Prüfung der Jahresabschlüsse und Erstellung der Jahresberichte einschl. div. Testate und Bescheinigungen für die Geschäftsjahre 2021 bis 2025
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Mühlenkreiskliniken (AöR) sind ein kommunaler Gesundheitskonzern in öffentlicher Trägerschaft mit fünf Krankenhäusern und Kliniken im Kreis Minden-Lübbecke sowie einer eigenen Ausbildungsakademie. Zum Konzern gehören das Johannes Wesling Klinikum Minden als Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum und Maximalversorger der Region, das Krankenhaus Rahden als Krankenhaus der Grundversorgung, das Krankenhaus Lübbecke und das Krankenhaus Bad Oeynhausen als Grund- und Regelversorger, das Medizinische Zentrum für Seelische Gesundheit in Lübbecke sowie die Auguste-Viktoria-Klinik Bad Oeynhausen GmbH in Bad Oeynhausen als orthopädisches Fachkrankenhaus.
Die Mühlenkreiskliniken (AöR) beabsichtigen die Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 bis 2025 an einen Wirtschaftsprüfer nach Maßgabe dieser Vergabe zu vergeben.
Die Vertragslaufzeit ist auf eine Geschäftsjahresprüfung (Geschäftsjahr 2021) begrenzt.
Er kann maximal viermal um jeweils ein Jahr verlängert werden kann, so der Verwaltungsrat den letztjährigen Prüfer zur Prüfung des Folgejahres benennt. Spätestens nach dieser zeit ist ein routinemäßiger Wechsel des Prüferes und der Prüfungsgesellschaft vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister.
2. Auszug Gewerbezentralregister (ohne Eintragung).
3. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen (Formular 521 EU).
4. Eigenerklärung, dass bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Tariftreue und Mindestlohn gemäß TVgG-NRW gewährleistet werden.
5. Eigenerklärung, dass eine Produkt- und Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden rechtzeitig vor Leistungsbeginn abgeschlossen wird bzw. vorhanden ist.
6. Eigenerklärung über die Umsätze jeweils der Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 der Niederlassung, die die Prüfung durchführen würde, aufgeteilt nach Gesamtumsatz und Umsatz der Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist. Mindestanforderung (Umsatz JAP > 400 T€)
7. Nachweis einer „mindestens mittlere“ Bonität durch Vorlage einer aktuellen Bonitätsauskunft einer Ratinggesellschaft wie z. B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
8. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter sein als sechs Monate gerechnet vom Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung)
9. Nachweis über die Befähigung der mit den Prüfungsleistungen beauftragten Wirtschaftsprüfer zur Durchführung der Jahresabschlüsse gemäß §§ 316 ff. HGB durch Vorlage der Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach §§ 57a, 136 Abs. 1 Wirtschaftsprüferordnung (WPO).
10. Vorstellung des Unternehmens und der zuständigen, betreuenden Niederlassung: Anzahl der Mitarbeiter (jährliches Mittel) jeweils in den Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 von der Niederlassung, die die Prüfung durchführen würde nach Anzahl der Mitarbeiter, (Mindestanforderung >10)
Anzahl der Mitarbeiter mit Wirtschaftsprüfer-Qualifikation, (Mindestanforderung >3) Anzahl der Anzahl der IT-Spezialisten, (Mindestanforderung >1)
Anzahl der Steuer-Fachanwälte, (Mindestanforderung >1)
11. Eigenauskunft, Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum Umweltmanagement.
12. Mindestens jeweils eine Referenz (Jahresabschlussprüfung von) zu folgenden Punkten, wobei es auch zulässig ist, wenn sich ein oder mehrere Punkte aus einem Referenzprojekt ergeben:
- Krankenhäusern mit mehrheitlich öffentlicher Trägerschaft
- Maximalversorgung mit mehr als 600 Betten oder vergleichbaren Unikliniken
- Medizinische Versorgungszentren
Jeweils unter Angabe von Auftraggeber, erbrachten Leistungen, Ausführungszeitraum (von bis),Unternehmensgröße, Ansprechpartner (Name, Funktion und Kontaktdaten).
siehe 9. Nachweis über die Befähigung der mit den Prüfungsleistungen beauftragten Wirtschaftsprüfer zur Durchführungder Jahresabschlüsse gemäß §§ 316 ff. HGB durch Vorlage der Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach §§ 57a, 136 Abs. 1 Wirtschaftsprüferordnung (WPO).
- Bei der Ausführung des Auftrags werden Maßnahmen zur Tariftreue und Mindestlohn gemäß TVgG-NRW gewährleistet.
- gelisteteter Abschlussprüfer bzw. Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Jahresabschlussprüfung gem. § 37 Abs. 1 Satz 1 WPO bzw. im Sinne der Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
12 bis 48 Monate
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.