Neubau Campus Bockmühle, Ohmstr. 32, 45143 Essen, BIM-Management Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-339
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Campus Bockmühle, Ohmstr. 32, 45143 Essen, BIM-Management
Die Stadt Essen beabsichtigt den Neubau einer 6-zügigen Gesamtschule für ca. 1.300 Schülerinnen und Schüler und 110 Lehrende an der Ohmstr. 32. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer vorliegenden Machbarkeitsstudie aus August 2019 wird derzeit ein Verhandlungsverfahren mit dem 1. Preisträger des vorgelagertem Planungswettbewerb durchgeführt. Das neue Schulgebäude und die fünf neuen Sporthallen sollen auf dem vorhandenen Schulgelände an der Ohmstr. 32 vor Abriss der jeweiligen Bestandsgebäude schrittweise neu errichtet werden. Das Projekt wird mit der BIM-Methodik umgesetzt. Für die Planungs- und Realisierungsphase des o.g. Bauvorhabens soll daher ein separates bauherrenseitiges BIM-Management beauftragt werden. Das BIM-Management soll die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen bei der Umsetzung der BIM-Anwendung in der Bauherrenfunktion vertreten und berücksichtigt ausschließlich deren Interessen.
Campus Bockmühle Ohmstr. 32 45143 Essen
Das BIM-Management setzt die Managementprozesse der BIM-Projektabwicklung übergreifend und als oberste BIM-Instanz im Projekt um und stellt die modellbasierte Bearbeitung von Regeln und Standards durch die Überprüfung der Qualität sicher.
Das BIM-Management ist verantwortlich für die korrekte Umsetzung der einzelnen Prozesse in den jeweiligen Leistungsphasen.
Die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen beabsichtigt eine Stufenbeauftragung wie folgt:
Stufe 1 - Planung (LPH 2-5),
Stufe 2 - Ausführungsvorbereitung (LPH 6-7),
Stufe 3 - Ausführung (LPH 8),
Stufe 4 - Projektabschluss (LPH 9).
Es wird eine Rangfolge der Bewerber über die Bewertung von Eignungskriterien ermittelt. Die erreichte Punktzahl ist für die Auswahl der Bewerber maßgebend. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Maximal können 900 Punkte erreicht werden. Gewertet werden Nachweise von BIM-Management-Referenzen unter Berücksichtigung der Kriterien "Entwicklung projektspezifischer BIM-Ziele und AIA", "Überprüfung der Fortschreibung von projektspezifischen BIM-Abwicklungsplänen", "Überprüfung der zusammengeführten BIM-Modelle auf Konformität mit AIA und Modellierungsrichtlinie (Qualitätssteuerung)", "Einrichtung und Betreiben der gemeinsamen Datenumgebung (CDE)" und "Erbrachte Projektstufen". Darüber hinaus werden die Kriterien "Durchschnittliche Umsätze für Dienstleistungen im Bereich BIM-Management für die vergangenen drei Jahre" und "Anzahl der BIM-qualifizierten Mitarbeiter" gewertet (im Einzelnen s. Teilnahmeunterlagen: Bewerberbogen/ Eignungsmatrix).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinsichtlich der Angaben, Erklärungen und erforderlichen Nachweise wird auf den vom Teilnehmer auszufüllenden und mit der Bewerbung einzureichenden Bewerbungsbogen verwiesen, welcher zum Download bereitgestellt wird (s. Teilnahmeunterlagen).
Unvollständige Teilnahmeanträge, insbesondere solche ohne die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 56 VgV bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Angaben, Erklärungen und erforderlichen Nachweise wird auf den vom Teilnehmer auszufüllenden und mit der Bewerbung einzureichenden Bewerbungsbogen verwiesen, welcher zum Download bereitgestellt wird (s. Teilnahmeunterlagen).
Unvollständige Teilnahmeanträge, insbesondere solche ohne die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 56 VgV bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Angaben, Erklärungen und erforderlichen Nachweise wird auf den vom Teilnehmer auszufüllenden und mit der Bewerbung einzureichenden Bewerbungsbogen verwiesen, welcher zum Download bereitgestellt wird (s. Teilnahmeunterlagen).
Unvollständige Teilnahmeanträge, insbesondere solche ohne die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 56 VgV bleibt unberührt.
1. Allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Essen.
2. Die Zahlungen erfolgen bargeldlos in EURO.
3. Im Übrigen wird hinsichtlich der Angaben, Erklärungen und erforderlichen Nachweise auf den vom Teilnehmer auszufüllenden und mit der Bewerbung einzureichenden Bewerberbogen verwiesen, welcher zum Download bereitgestellt wird (s. Teilnahmeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Ausschließlich unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ können Sie Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Es besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Registrierung (Internetzugang und E-Mailadresse erforderlich), um über die auch laufende Kommunikation und ggf. Änderungen in den Vergabeunterlagen informiert zu werden. Ein Abruf der Unterlagen ist auch ohne Registrierung möglich.
Die Terminangaben für die nachfolgende Angebotsphase sind vorläufig und können ggf. angepasst werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYD15
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]