Echtzeitsatellitendaten für den Satellitengestützten Krisen- und Lagedienst (SKD) Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 22.33 - 0334/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]545
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Echtzeitsatellitendaten für den Satellitengestützten Krisen- und Lagedienst (SKD)
Rahmenvereinbarung zu Echtzeitsatellitendaten für den Satellitengestützten Krisen- und Lagedienst (SKD)
Lose 1 und 2. Wird ein losübergreifender Rabatt angeboten, so wertet die Vergabestelle auf Basis der Angebotspreise und des Rabatts die wirtschaftlichste Kombination (Los 1 separat und Los 2 separat oder Los 1&2 kombiniert) aus.
Los 1: Tasking
Frankfurt am Main
Los 1: "Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Nahezu-Echtzeit-Satellitenbilddaten für den Satellitengestützten Krisen- und Lagedienst (SKD) mit Schwerpunkt Tasking"
Der Vertrag muss optional bis zu 2 mal um je 1 Jahr unter Beibehaltung der Angebotsbedingungen verlängert werden können. (Keine Verpflichtung zur Wahrnehmung dieser Optionen)
Es handelt sich bei der Rahmenvereinbarung um Dienstleistungen zur Bereitstellung von Satellitendaten, die nur bestellt werden können, solange das Budget von [Betrag gelöscht] Euro inkl. 19% USt. (=Höchstmenge in Euro) über beide Lose nicht überschritten wird. Eine Mindestbestellmenge nicht vorgegeben; sie ergibt sich aus den bieterseitigen Eintragungen in Anlage Kriterienkatalog. Weitere Einzelheiten hierzu sind dort und in Anlage "Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen" dargestellt.
Der Zuschlag kann jedoch nicht auf beide Lose erteilt werden, wenn bereits der Mindestumsatz (das heißt, die Zahlungsverpflichtung bei Zuschlag, ohne weitere Bestellungen, Wahrnehmung von Optionen) die wirtschaftlichste Summe der Angebotspreise PLos1+ PLos2 (Kriterienkatalog Los 1 Zelle L128, bzw. Los 2, L102) das zur Verfügung stehende Budget von höchstens [Betrag gelöscht] Euro inkl. 19% USt. übersteigt.
Der Mindestumsatz des wirtschaftlichsten Angebotspreises für Los 1 (PLos1, Kriterienkatalog Zelle L128) soll [Betrag gelöscht] Euro inkl. 19% USt. nicht überschreiten.
Der Mindestumsatz des wirtschaftlichsten Angebotspreises für Los 2 (PLos2, Kriterienkatalog Zelle L102) soll [Betrag gelöscht] Euro inkl. 19% USt. nicht überschreiten.
Allenfalls können Angebote, welche die genannten Kostengrenzen überschreiten, berücksichtigt werden, wenn gleichzeitig der Mindestumsatz des wirtschaftlichsten Angebots des jeweils anderen Loses um mindestens die gleiche Summe unter der jeweiligen Kostengrenze liegt - sodass wiederum insgesamt das Gesamtbudget von [Betrag gelöscht] Euro inkl. 19% USt. nicht überschritten wird.
Los 2: Monitoring
Frankfurt am Main
Los 2: "Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Satellitenbilddaten für den Satellitengestützten Krisen- und Lagedienst (SKD) mit Schwerpunkt Monitoring"
Der Vertrag muss optional bis zu 2 mal um je 1 Jahr unter Beibehaltung der Angebotsbedingungen verlängert werden können. (Keine Verpflichtung zur Wahrnehmung der Optionen)
Es handelt sich bei der Rahmenvereinbarung um Dienstleistungen zur Bereitstellung von Satellitendaten, die nur bestellt werden können, solange das Budget von [Betrag gelöscht] Euro inkl. 19% USt. (=Höchstmenge in Euro) über beide Lose nicht überschritten wird. Eine Mindestbestellmenge kann nicht angegeben werden.
Der Zuschlag kann jedoch nicht auf beide Lose erteilt werden, wenn bereits der Mindestumsatz (das heißt, die Zahlungsverpflichtung bei Zuschlag, ohne weitere Bestellungen, Wahrnehmung von Optionen) die wirtschaftlichste Summe der Angebotspreise PLos1+ PLos2 (Kriterienkatalog Los 1 Zelle L128, bzw. Los 2, L102) das zur Verfügung stehende Budget von höchstens [Betrag gelöscht] Euro inkl. 19% USt. übersteigt.
Der Mindestumsatz des wirtschaftlichsten Angebotspreises für Los 1 (PLos1, Kriterienkatalog Zelle L128) soll [Betrag gelöscht] Euro inkl. 19% USt. nicht überschreiten.
Der Mindestumsatz des wirtschaftlichsten Angebotspreises für Los 2 (PLos2, Kriterienkatalog Zelle L102) soll [Betrag gelöscht] Euro inkl. 19% USt. nicht überschreiten.
Allenfalls können Angebote, welche die genannten Kostengrenzen überschreiten, berücksichtigt werden, wenn gleichzeitig der Mindestumsatz des wirtschaftlichsten Angebots des jeweils anderen Loses um mindestens die gleiche Summe unter der jeweiligen Kostengrenze liegt - sodass wiederum insgesamt das Gesamtbudget von [Betrag gelöscht] Euro inkl. 19% USt. nicht überschritten wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die "Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter, bzw. eine Bietergemeinschaft in Frage, der/die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die auf Basis der eingereichten Unternehmensdaten durchgeführte Gewerbezentralregisterabfrage, darf keine negative, auftragsverhindernde Eintragung enthalten.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte gem. den Anforderungen der Vergabeunterlagen (s. "Hinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen") eine Liste von geeigneten Referenzen (mindestens eine Referenz) in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen der Referenz(en) muss vergleichbar mit dem Ausschreibungsgegenstand sein, der Zeitraum der Leistungserbringung nicht älter als 5 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab etwa in 2 Jahren.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der Fassung vom 01.04.2021 sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.