Auswahlverfahren Rettungsdienstleistungen ab 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 10.ZV.21.007 D
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahlverfahren Rettungsdienstleistungen ab 2022
Gegenstand des Auswahlverfahrens war die Beauftragung gemeinnütziger Organisationen/Vereinigungen mit der Durchführung von Aufgaben des öffentlichen Rettungsdienstes gem. § 2 Abs. 1 RettG NRW. Die Beauftragten führen die Aufgaben nach Weisung des Trägers des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch. Die Beauftragung ist in den Losen 1 - 7 für einen Zeitraum von 3 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre erfolgt. In Los 8 ist die Beauftragung für einen Zeitraum von 2 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre erfolgt.
Die Auswahl der Vertragspartner ist in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss erfolgt. Der Auftraggeber hat die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch genommen. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens. Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und mangels Vorhandenseins eines passenderen Formulars/Formates für die Veröffentlichung vergebener Aufträge von Auswahlverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Vergaberechts.
Witten 1
Ausrückbereich Witten (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 3 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW und KTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung der Rettungsmittel mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 1 umfasst 1 RTW täglich (24 Stunden, sieben Tage pro Woche); 1 KTW von Mo. - Fr. (10:00 - 22.00 Uhr), jedes 2. Wochenende fortlaufend (Fr. 22:00 - So. 22:00 Uhr), Feiertag in gerader Woche (22:00 - 22:00 Uhr).
Der RTW-Standort ist für einen Übergangszeitraum bis zur Errichtung der Rettungswache Witten (voraussichtlich bis spätestens zum 31. Dezember 2024) vom Auftragnehmer einzurichten. Ab Fertigstellung der Rettungswache Witten, wird diese als RTW-Standort auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit der Eigentümerin des RTW-Standortes (Stadt Witten) einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung des RTW-Standortes Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
Der KTW-Standort ist vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat pro Jahr einen variablen Zusatzbedarf im Vorhalteumfang von insgesamt 200 Stunden vorzuhalten.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 1.1.2027 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
Witten 2
Ausrückbereich Witten (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 3 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW und KTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung der Rettungsmittel mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 2 umfasst 1 RTW täglich (24 Stunden, sieben Tage pro Woche); 1 KTW von So. - Fr. (22:00 - 22.00 Uhr), jedes 2. Wochenende fortlaufend (Fr. 22:00 - So. 22:00 Uhr), Feiertag in ungerader Woche (22:00 - 22:00 Uhr).
Der RTW- sowie der KTW-Standort wird auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit der Eigentümerin des RTW- und KTW-Standortes (Stadt Witten) einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung des RTW- und KTW-Standortes Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
Der Auftragnehmer hat pro Jahr einen variablen Zusatzbedarf im Vorhalteumfang von insgesamt 200 Stunden vorzuhalten.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 1.1.2027 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
Ennepetal
Ausrückbereich Ennepetal (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 3 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW und KTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung der KTW mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken. Für den RTW in Los 3 erfolgt die laufende Bestückung mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf über die Feuer- und Rettungswache Ennepetal.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 3 umfasst 1 RTW jede 2. Woche (Sa. 7:00 - Mo. 7:00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (07:00 - 19.00 Uhr), Sa. (09:00 - 15:00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (08:00 - 19:00 Uhr).
Der RTW- Standort wird auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit der Eigentümerin des RTW- Standortes (Stadt Ennepetal) einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung des RTW-Standortes Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
Die KTW-Standorte sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat pro Jahr einen variablen Zusatzbedarf im Vorhalteumfang von insgesamt 200 Stunden vorzuhalten.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 1.1.2027 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
Herdecke / Wetter
Ausrückbereiche Herdecke und Wetter (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 3 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW und KTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung des KTW mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken. Für die RTW in Los 4 erfolgt die laufende Bestückung mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf über die Feuer- und Rettungswache Herdecke bzw. die Feuer- und Rettungswache Wetter.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 4 umfasst 2 RTW (Sa. 07:30 - So. 22:00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (09:00 - 19.00 Uhr).
Die beiden RTW- Standorte werden auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit der jeweiligen Eigentümerin des RTW- Standortes (Stadt Herdecke bzw. Stadt Wetter) jeweils einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung der RTW-Standorte Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
Der KTW-Standort ist vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat pro Jahr einen variablen Zusatzbedarf im Vorhalteumfang von insgesamt 200 Stunden vorzuhalten.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 1.1.2027 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
Breckerfeld / Schwelm
Ausrückbereiche Breckerfeld und Schwelm (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 3 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW und KTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung der Rettungsmittel mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 5 umfasst 1 RTW täglich (24 Stunden, sieben Tage pro Woche); 1 KTW von Mo. - Fr. (07:00 - 15.00 Uhr), Sa./So./Feiertag (07:00 - 07:00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (08:00 - 16.00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (12:00 - 21.00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (19:00 - 07.00 Uhr).
Der RTW-Standort wird auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit der Eigentümerinnen des RTW- Standortes (Stadt Breckerfeld) einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung des RTW-Standortes Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
Die KTW-Standorte sind für einen Übergangszeitraum bis zur Errichtung der Rettungswache Schwelm (voraussichtlich bis spätestens zum 30. Juni 2022) vom Auftragnehmer einzurichten. Ab Fertigstellung der Rettungswache Schwelm, wird diese als KTW-Standort auftraggeberseits vorgegeben. Der Auftragnehmer schließt mit dem Auftraggeber einen Mietvertrag zu branchenüblichen Bedingungen ab. Sofern dem Auftragnehmer durch die Anmietung des KTW-Standortes Kosten entstehen (Mietkosten, Nebenkosten, Versicherungskosten), werden diese vom Auftraggeber in der nachgewiesenen tatsächlichen Höhe gesondert erstattet.
Der Auftragnehmer hat pro Jahr einen variablen Zusatzbedarf im Vorhalteumfang von insgesamt 200 Stunden vorzuhalten.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 1.1.2027 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
Der Auftraggeber hat Los 5 zwischenzeitlich aufgehoben und in einem Auswahlverfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb unter Anwendung der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB vergeben. Die Angaben im Abschnitt Auftragsvergabe (Ziffer V) zu Los 5 beziehen sich auf das Auswahlverfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb unter Anwendung der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
Sprockhövel
Ausrückbereich Sprockhövel (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 3 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung des RTW mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 6 umfasst 1 RTW täglich (24 Stunden, sieben Tage pro Woche).
Der RTW-Standort ist vom Auftragnehmer einzurichten.
Der Auftragnehmer hat pro Jahr einen variablen Zusatzbedarf im Vorhalteumfang von insgesamt 100 Stunden vorzuhalten.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 1.1.2027 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
Hattingen-Bredenscheid
Ausrückbereiche Hattingen und Bredenscheid (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 3 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW und KTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung der Rettungsmittel mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 7 umfasst 1 RTW von Mo. - So. (07:00 - 19:00 Uhr); 1 KTW von Mo. - Fr. (09:00 - 20:00 Uhr), Sa. (08:00 - 18:00 Uhr), So./Feiertag (09:00 - 19:00 Uhr).
Der RTW-Standort sowie der KTW-Standort ist vom Auftragnehmer einzurichten.
Der Auftragnehmer hat pro Jahr einen variablen Zusatzbedarf im Vorhalteumfang von insgesamt 200 Stunden vorzuhalten.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 1.1.2027 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
NEF Witten
Ausrückbereich Witten (siehe Anlage Leistungsbeschreibung nebst Anlagen).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 2 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption von 2 Jahren für den Ausrückbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf, ohne dass hierfür eine zusätzliche Mindestvorhaltung erforderlich ist.
Der Auftragnehmer ist für die einsatzbereite Besetzung von Rettungsmitteln mit nichtärztlichem Rettungsfachpersonal zu festgelegten Zeiten (Vorhaltezeiten) und an festgelegten Standorten sowie für die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze / Transporte verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (NEF) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die laufende Bestückung des NEF mit Arzneimitteln, sonstigen Verbrauchsmaterialien und Zubehör, einschließlich medizinischem Sachbedarf erfolgt durch den Auftragnehmer anhand der verbindlich zu beachtenden Beladungsliste. Der Auftragnehmer schließt zur Beschaffung der apotheken- bzw. verschreibungspflichtigen Medikamente Versorgungsverträge gem. § 14 ApoG mit vorgeschriebenen Krankenhausapotheken.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los 8 umfasst die Gestellung von nichtärztlichem Personal zur Besetzung von 1 NEF von Mo. - So. (07:30 - 19:30 Uhr).
Der NEF-Standort wird auftraggeberseits vorgegeben und dem Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt.
Der Auftragnehmer hat pro Jahr einen variablen Zusatzbedarf im Vorhalteumfang von insgesamt 100 Stunden vorzuhalten. Der NEF-Standort wird im Rahmen der Bedarfsplanumsetzung erstmalig neu eingerichtet und ab Leistungsausführungsbeginn erstmals neu vorgehalten.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 2 Jahre bis zum 1.1.2026 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall wird der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von der Inanspruchnahme der Option informieren. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die die Inanspruchnahme der Verlängerung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Witten 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58453
Land: Deutschland
Der Beauftragte darf für die Durchführung des Auftrags nach Maßgabe von Ziff. 14 des öffentlich-rechtlichen Vertrags Nachunternehmer einsetzen, muss dafür aber zuvor die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einholen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Witten 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58453 Witten
Land: Deutschland
Der Beauftragte darf für die Durchführung des Auftrags nach Maßgabe von Ziff. 14 des öffentlich-rechtlichen Vertrags Nachunternehmer einsetzen, muss dafür aber zuvor die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einholen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ennepetal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58089
Land: Deutschland
Der Beauftragte darf für die Durchführung des Auftrags nach Maßgabe von Ziff. 14 des öffentlich-rechtlichen Vertrags Nachunternehmer einsetzen, muss dafür aber zuvor die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einholen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herdecke/ Wetter
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58089
Land: Deutschland
Der Beauftragte darf für die Durchführung des Auftrags nach Maßgabe von Ziff. 14 des öffentlich-rechtlichen Vertrags Nachunternehmer einsetzen, muss dafür aber zuvor die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einholen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Breckerfeld / Schwelm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
Der Beauftragte darf für die Durchführung des Auftrags nach Maßgabe von Ziff. 14 des öffentlich-rechtlichen Vertrags Nachunternehmer einsetzen, muss dafür aber zuvor die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einholen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sprockhövel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sprockhövel
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45549
Land: Deutschland
Der Beauftragte darf für die Durchführung des Auftrags nach Maßgabe von Ziff. 14 des öffentlich-rechtlichen Vertrags Nachunternehmer einsetzen, muss dafür aber zuvor die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einholen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hattingen-Bredenscheid
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
Der Beauftragte darf für die Durchführung des Auftrags nach Maßgabe von Ziff. 14 des öffentlich-rechtlichen Vertrags Nachunternehmer einsetzen, muss dafür aber zuvor die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einholen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
NEF Witten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58453
Land: Deutschland
Der Beauftragte darf für die Durchführung des Auftrags nach Maßgabe von Ziff. 14 des öffentlich-rechtlichen Vertrags Nachunternehmer einsetzen, muss dafür aber zuvor die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einholen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von einer losbezogenen Angabe der Auftragswerte unter Ziffer V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Beauftragten und deren berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen. Aus Sicht des Auftraggebers stünde bei einer Offenlegung der los bezogenen Auftragswerte außerdem eine Beeinträchtigung künftigen Wettbewerbs zu befürchten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.vg-arnsberg.nrw.de
Ort: Arnsberg
Land: Deutschland
Ort: Arnsberg
Land: Deutschland