Projekt 397: Weiterentwicklung der eich- und messtechnischen Funktionalitäten sowie des Schutzprofils für das Smart-Meter-Gateway Referenznummer der Bekanntmachung: P 397 CR

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projekt 397: Weiterentwicklung der eich- und messtechnischen Funktionalitäten sowie des Schutzprofils für das Smart-Meter-Gateway

Referenznummer der Bekanntmachung: P 397 CR
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Mit dem Inkrafttreten des MsbG wird die Einhaltung des Standes der Technik

vermutet, wenn die in der Anlage des Gesetzes veröffentlichten BSI-Standards zu

§ 22 Abs. 2 Satz 1 MsbG in der jeweils geltenden Fassung eingehalten werden. Um

die BSI-Vorgaben z.B. den aktuellen Bedrohungslagen anzupassen, werden

Änderungen und Weiterentwicklungen der BSI-Vorgaben im Rechtsrahmen

berücksichtigt. Nach §§ 26, 27 MsbG müssen demnach die BSI-Vorgaben

überwacht und weitere Schutzprofile und Technische Richtlinien durch das BSI

erarbeitet werden.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 60
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 085-204255

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 105754/2021
Bezeichnung des Auftrags:

Projekt 397: Weiterentwicklung der eich- und messtechnischen Funktionalitäten sowie des Schutzprofils für das Smart-Meter-Gateway

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
02/04/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/08/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit dem Inkrafttreten des MsbG wird die Einhaltung des Standes der Technik

vermutet, wenn die in der Anlage des Gesetzes veröffentlichten BSI-Standards zu

§ 22 Abs. 2 Satz 1 MsbG in der jeweils geltenden Fassung eingehalten werden. Um

die BSI-Vorgaben z.B. den aktuellen Bedrohungslagen anzupassen, werden

Änderungen und Weiterentwicklungen der BSI-Vorgaben im Rechtsrahmen

berücksichtigt. Nach §§ 26, 27 MsbG müssen demnach die BSI-Vorgaben

überwacht und weitere Schutzprofile und Technische Richtlinien durch das BSI

erarbeitet werden.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 60
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Der Umfang der Leistungen in Arbeitspaket 6 „Zukünftige Systemarchitekturen

für das SMGW“ wird um die zur markttauglichen Erarbeitung von SMGWSystemarchitekturen

erforderlichen Analysen und Abstimmungsprozesse

erweitert. Im Projektverlauf hat sich herausgestellt, dass einige Arbeitspakete

(insb. AP 6) im Rahmen der Etablierung des Prozesses zur Einbindung aller

Marktrollen und zur gemeinsamen Abstimmung der Anforderungen an die

zukünftige Smart-Meter-Gateway (SMGW)-Systemarchitektur, mehr Aufwand

benötigen als ursprünglich vorgesehen:- Um ein einheitliches Sicherheitsniveau

des iMSys mit dem SMGW als zentralen Sicherheitsanker zu erreichen, müssen

Sicherheitsanforderungen an weitere Komponenten gestellt werden. Konkret

wurde durch einen Großteil der Marktakteure die Notwendigkeit aufgezeigt, dass

aktuell innerhalb des iMSys mit dem SMGW als zentrale

Kommunikationsplattform die Option für eine weitere WAN-Anbindung von

essentieller Bedeutung ist, um Daten zu erhalten, die nicht energiewirtschaftlich

relevant sind. Damit ist die Notwendigkeit gegeben, bei der Weiterentwicklung

der zukünftigen SMGW-Systemarchitektur das gesamte iMSys mit weiteren

Komponenten zu betrachten, und bei Bedarf für diese weiteren Komponenten

Sicherheitsanforderungen zu entwickeln. Nur so kann ein einheitliches

Sicherheitsniveau gewährleistet werden.- Der zur Einbindung des Marktes

notwendige Prozess erfordert das iterative Entwickeln des iMSys mit dem SMGW

als zentralem Sicherheitsanker. Auf Basis der Produkt- und

Systemarchitekturanalyse kann durch das BSI und die Auftragnehmer ein

initialer Vorschlag für eine Systemarchitektur erarbeitet werden. Dieser initiale

Vorschlag muss im weiteren Verlauf aber von clusterspezifischen

Arbeitsgruppen kommentiert werden können, und die Kommentare müssen

gemeinsam mit allen Marktakteuren diskutiert und zu einem Lösungsansatz

geführt werden. Die Auswertung von Kommentierungen des Marktes haben sich

als sehr zeitaufwändig herausgestellt, da hier zum Teil mehrere tausend

Kommentare gesichtet, bewertet, diskutiert und beantwortet werden müssen.

Neben dieser Behandlung der Kommentare müssen die Ergebnisse in die

Systemarchitektur integriert werden. Somit weisen die für die Einbindung und

Mitnahme des Marktes erforderlichen Prozesse des Branchendialogs einen hohen Ressourcenbedarf auf.- Des Weiteren haben sowohl die Produkt- und

Systemarchitekturanalyse als auch der Branchendialog aufgezeigt, dass zwischen

unterschiedlich komplexen Anwendungsszenarien für iMSys unterschieden

werden muss. Zur Entscheidung, welche Anwendungsszenarien in welcher

Reihenfolge umgesetzt werden können, sind zusätzliche Analysen erforderlich.

Diese in der ursprünglichen Leistungsbeschreibung noch nicht berücksichtigen

Analysen müssen detaillierte Aussagen treffen, wie die quantitative Entwicklung

von Anwendungsszenarien verlaufen wird, welche Energiemengen betroffen

sind und wie sich unterschiedliche Szenarien auf die Netzstabilität auswirken

können. Auf Basis dieser Analysen können die erforderlichen

Sicherheitsmaßnahmen identifiziert werden und es kann abgeschätzt werden,

wie komplex die Umsetzung dieser Maßnahmen ist. Erst hierdurch ist es möglich,

eine nachvollziehbare, stufenweise Entwicklung des iMSys/SMGW herzuleiten.-

Neben den rein technischen Aspekten ist sichtbar geworden, dass auch

diejenigen Marktprozesse mitgedacht werden müssen, die zur Einbindung neuer

Funktionen des iMSys/SMGW erforderlich sind. Die hierzu erforderlichen

Abstimmungen mit Partnerbehörden wie BNetzA und PTB waren nicht

Gegenstand des ursprünglichen Arbeitspaketes und müssen zusätzlich beauftragt

werden.- Die Überarbeitung und Erstellung von Schutzprofilen für das SMGW

war bereits Bestandteil der initialen Leistungsbeschreibung. Die für eine

Zertifizierung notwendige Evaluation von Schutzprofilen soll nun jedoch

zusätzlich aufgenommen werden.Die Ziele dieser zusätzlichen Aufwände sind

somit:- Weiterführung der Abstimmung und Einbindung der Branche in die

Weiterentwicklung der Vorgaben an das intelligente Messsystem über

regelmäßige Task-Force-Sitzungen- Begleitung von BSI und BMWi in Sitzungen

der Arbeitsgruppe Gateway-Standardisierung (AG GwS)- Erarbeitung der

Vorgaben für zusätzliche Systemeinheiten in den nächstens Entwicklungsstufen

des iMSys im Stufenmodell unter Berücksichtigung der zukünftigen

Anpassungen am Gesetzesrahmen.- Durchführung von Bedrohungsanalysen und

Netzverträglichkeitsanalysen für neue Entwicklungsstufen des intelligenten

Messsystems bei Bedarf- Spezifikation und Überarbeitung von bestehenden und

neuen sicherheitstechnischen Anforderungen für die neuen Systemeinheiten

über Common Criteria-Schutzprofile und/oder Technische Richtlinien-

Durchführung von Workshops für Abstimmungen mit Partnerbehörden zu

Marktprozessen- Evaluation von Schutzprofilen nach den Common Criteria- Zur

Gewährleistung eines intensiven Branchendialog- und Abstimmungsprozesses

sind zusätzliche Workshops in Form von Task-Force-Sitzungen,

Verbandsgespräche und Abstimmungsrunden mit Partnerbehörden

durchzuführen.Entsprechend soll mit dem Change Request Nr. 3 eine

Aufstockung der Personentage/des PT-Pool-Kontingent vereinbart werden, um so

die nötigen Arbeiten im Bereich der Analyse, Kommentierung, Evaluierung,

Abstimmung und Workshops zu Dokumenten, Produkt- und

Systemarchitekturen bzw. Marktprozessen mit der energiewirtschaftlichen

Branche und Partnerbehörden weiterhin zu gewährleisten. Der Abruf erfolgt

weiterhin über Abrufscheine.Des Weiteren wird die Laufzeit des Projektes

gemäß der aktuell gültigen Fassung der BMWi-BSI-Verwaltungsvereinbarung auf

den 31.12.2024 verlängert. Die Aufstockung und die Laufzeitverlängerung sind

wesentliche Bestanteile zur Aufrechterhaltung der laufenden Prozesse.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Im Rahmen der Arbeiten am Arbeitspaket 6 hat sich herausgestellt, dass der

Aufwand in der initialen Leistungsbeschreibung signifikant unterschätzt wurde.

Die diesem Arbeitspaket zugrundeliegende Produkt- und

Systemarchitekturanalyse hat aufgezeigt, dass es im Rahmen der Digitalisierung

der Energiewende mehrere Themencluster wie Smart Mobility, Smart Grid,

Smart Home, Smart Services o.ä. zu berücksichtigen sind, in denen die

Anforderungen der Marktakteure an die SMGW-Systemarchitektur zum Teil

diametral gegenüberstehen. Diese Tatsache erfordert eines systematischen,

strukturierten Prozesses zur Einbindung aller Rollen des Marktes und zur

gemeinsamen Abstimmung der Anforderungen, die an die zukünftige SMGWSystemarchitektur

gestellt werden.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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