Lieferung von Natriumbicarbonat zur Rauchgasreinigung
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mva-weisweiler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Natriumbicarbonat zur Rauchgasreinigung
Lieferung von Natriumbicarbonat zur Rauchgasreinigung der Müllverbrennungsanlage Weisweiler (Nordrhein-Westfalen) sowie der Müllverbrennungsanlage Krefeld (Nordrhein-Westfalen)
Eschweiler und Krefeld
Lieferung von Natriumbicarbonat zur Rauchgasreinigung der Müllverbrennungsanlage Weisweiler (Nordrhein-Westfalen) sowie der Müllverbrennungsanlage Krefeld (Nordrhein-Westfalen) mit einer geschätzten Menge von
ca. 5.000 t pro Jahr
Zweimalige, einseitige Möglichkeit der Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils 12 Monate (also insgesamt auf bis zu 36 Monate)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie:
Nur die Teilnahmeanträge und Angebote selbst werden elektronisch über die Vergabeplattform www.subreport-elvis.de eingereicht. Ein spezifizierter Link - auch zum Abruf der Vergabeunterlagen - wird übermittelt, sobald der Teilnahmewettbewerb beginnt.
Die Erklärung zur Interessenbekundung gemäß § 38 Abs. 4 Nr. 3 VgV muss elektronisch per E-Mail an die oben genannte Kontaktstelle ([gelöscht]) versandt werden!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.