Rahmenvertrag für Saug- und Spülwageneinsätze auf abwassertechnischen Anlagen des WVER vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 aufgeteilt in die Lose 2 bis 6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wver.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E34526591
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Saug- und Spülwageneinsätze auf abwassertechnischen Anlagen des WVER vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 aufgeteilt in die Lose 2 bis 6
Reinigung und Spülung abwassertechnischer Anlagen (Sonderbauwerke, Kläranlagen, Staukanäle) im Verbandsgebiet:
• Entleerung und Reinigung von Becken, Rinnen, Schächten und Kanälen • Beseitigung von Verstopfungen • Visuelle Kontrolle des Bauwerkszustandes • Transport des anfallenden Reinigungsgutes zu den vom AG vorgegebenen Spülgutannahmestellen im Verbandsgebiet.
Die Leistungen werden in 5 jeweils zusammenhängenden Gebietslosen ausgeschrieben.
Vertragslaufzeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022.
Zusätzliche Angaben für alle Lose (siehe auch III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags) Bei Notfällen ist seitens des AN ganzjährig ein sofortiger Einsatz rund um die Uhr (24 Stunden) zwingend zu gewährleisten. Der AN muss bei telefonischer Anforderung eines Notfalleinsatzes innerhalb von 1 Stunde einsatzbereit am Einsatzort erscheinen. Dies gilt auch für Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze.
Los 2 "WEST"
westliches Verbandsgebiet des WVER siehe "II.2.4 Beschreibung der Beschaffung"
Das Los WEST beinhaltet Saug- und Spülwagenleistungen in den Städten Aachen, Herzogenrath, Würselen und Alsdorf.
Insgesamt sind im Los WEST derzeit ca. 125 Bauwerke, davon 9 Kläranlagen zu bedienen:
2.500 h/a Kernzeiteneinsatz Saug- und Spülfahrzeug 20 h/a Sonderzeiteneinsatz Saug- und Spülwagen 25 h/a Zulage Wasserrückgewinner Für alle Lose ist zu beachten:
Bei Notfällen ist seitens des AN ganzjährig ein sofortiger Einsatz rund um die Uhr (24 Stunden) zu gewährleisten!
Für alle Lose ist zu beachten:
Bei Notfällen ist seitens des AN ganzjährig ein sofortiger Einsatz rund um die Uhr (24 Stunden) zu gewährleisten!
Los 3 "OST 1"
östliches Verbandsgebiet des WVER siehe "II.2.4 Beschreibung der Beschaffung"
Das Los OST 1 beinhaltet Saug- und Spülwagenleistungen in den Städten Düren und Eschweiler, in den Gemeinden Langerwehe, Inden, Niederzier und Kreuzau sowie auf einigen Bauwerken der Gemeinden Merzenich und Nörvenich.
Insgesamt umfaßt das Los OST 1 derzeit ca. 135 Bauwerke, davon 6 Kläranlagen.
1.250 h/a Kernzeiteneinsatz Saug- und Spülfahrzeug 30 h/a Sonderzeiteneinsatz Saug- und Spülwagen 50 h/a Zulage Wasserrückgewinner Für alle Lose ist zu beachten:
Bei Notfällen ist seitens des AN ganzjährig ein sofortiger Einsatz rund um die Uhr (24 Stunden) zu gewährleisten!
Für alle Lose ist zu beachten:
Bei Notfällen ist seitens des AN ganzjährig ein sofortiger Einsatz rund um die Uhr (24 Stunden) zu gewährleisten!
Los 4 "OST 2"
östliches Verbandsgebiet des WVER siehe "II.2.4 Beschreibung der Beschaffung"
Das Los OST 2 beinhaltet Saug- und Spülwagenleistungen in den StädtenNideggen und Heimbach sowie in der Gemeinde Hürtgenwald und in einem Teil der Gemeinde Simmerath.
Insgesamt sind im Los OST 2 derzeit ca. 88 Bauwerke, davon 5 Kläranlagen zu bedienen:
800 h/a Kernzeiteneinsatz Saug- und Spülfahrzeug 30 h/a Sonderzeiteneinsatz Saug- und Spülwagen Für alle Lose ist zu beachten:
Bei Notfällen ist seitens des AN ganzjährig ein sofortiger Einsatz rund um die Uhr (24 Stunden) zu gewährleisten!
Für alle Lose ist zu beachten:
Bei Notfällen ist seitens des AN ganzjährig ein sofortiger Einsatz rund um die Uhr (24 Stunden) zu gewährleisten!
Los 5 "SÜD 1"
südliches Verbandsgebiet des WVER siehe "II.2.4 Beschreibung der Beschaffung"
Das Los SÜD 1 beinhaltet Saug- und Spülwagenleistungen in der Stadt Monschau und der Gemeinde Roetgen, sowie im überwiegenden Teil der Gemeinde Simmerath.
Insgesamt sind im Los SÜD 1 derzeit ca. 96 Bauwerke, davon 7 Kläranlagen zu bedienen:
450 h/a Kernzeiteneinsatz Saug- und Spülfahrzeug 20 h/a Sonderzeiteneinsatz Saug- und Spülwagen Für alle Lose ist zu beachten:
Bei Notfällen ist seitens des AN ganzjährig ein sofortiger Einsatz rund um die Uhr (24 Stunden) zu gewährleisten!
Für alle Lose ist zu beachten:
Bei Notfällen ist seitens des AN ganzjährig ein sofortiger Einsatz rund um die Uhr (24 Stunden) zu gewährleisten!
Los 6 "SÜD 2"
südliches Verbandsgebiet des WVER siehe "II.2.4 Beschreibung der Beschaffung"
Das Los SÜD 2 beinhaltet Saug- und Spülwagenleistungen in der Stadt Schleiden, der Gemeinde Kall, sowie auf einigen Bauwerken der Gemeinden Hellenthal und Nettersheim.
Insgesamt sind im Los SÜD 2 derzeit ca. 72 Bauwerke, davon 5 Kläranlagen zu bedienen:
400 h/a Kernzeiteneinsatz Saug- und Spülfahrzeug 20 h/a Sonderzeiteneinsatz Saug- und Spülwagen Für alle Lose ist zu beachten:
Bei Notfällen ist seitens des AN ganzjährig ein sofortiger Einsatz rund um die Uhr (24 Stunden) zu gewährleisten!
Für alle Lose ist zu beachten:
Bei Notfällen ist seitens des AN ganzjährig ein sofortiger Einsatz rund um die Uhr (24 Stunden) zu gewährleisten!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. oder Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) erbracht werden.
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung_LD“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, die nicht älter als 1 Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten.
- Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweis / eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen,
- Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
- Die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. oder Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) erbracht werden.
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, die nicht älter als 1 Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten.
- Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweis / eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen,
- Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
- Vorlage einer Haftpflichtversicherung
Der AN ist verpflichtet, zur Abdeckung seiner Haftung eine ausreichende Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Umweltschäden) abzuschließen und diese während der gesamten Laufzeit des zu schließenden Vertrages aufrecht zu erhalten.
Während der Vertragslaufzeit hat der AN dem AG den Fortbestand der Versicherung jederzeit auf Verlangen nachzuweisen.
Die im Formblatt 216 „Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen“ genannten Deckungssummen beziehen sich auf die Höhe je Schadensfall und Abdeckung von mindestens 2 Schadenfällen je Jahr.
Der AN hat sicherzustellen und auf Verlangen des AG nachzuweisen, dass auch für die von Unterauftragnehmern durchgeführten Tätigkeiten der vorgenannte Versicherungsschutz besteht.
- Die Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen die Gewähr dafür bieten, dass die Leistung erbracht werden kann.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. oder Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) erbracht werden.
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, die nicht älter als 1 Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten.
- Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweis / eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen,
- Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
- Eigenerklärung, wie die Einhaltung der geforderten Einsatzbereitschaft vor Ort innerhalb 1 Stunde organisatorisch gewährleistet wird
- Fachkundenachweis nach MVAS 99 (Richtlinie zur Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum)
Der Nachweis darf zum Beginn der Ausführung der Leistung (01.01.2022) nicht älter als 5 Jahre ab Ausstellungsdatum sein.
Sollte der Nachweis während der Vertragslaufzeit die Frist von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum überschreiten, so ist dem AG unaufgefordert der Nachweis der erfolgten Teilnahme an einem Auffrischungskurs / einer Wiederholungsschulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vor Ablauf der 5-Jahres-Frist nachzuweisen.
Diese Anforderung ist Mindeststandard. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot zusätzlich zum vorhandenen Fachkundenachweis die schriftliche Terminbestätigung über die Teilnahme an einem Auffrischungsseminar / einer Wiederholungsschulungeines zugelassenen Schulungsanbieters vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle an einer entsprechenden Schulung teilgenommen wird.
Das Auffrischungsseminar / der Wiederholungsschulung muss vor dem 01.01.2022 (Beginn der Ausführung der Leistung) absolviert werden. Der Nachweis über die erfolgte Teilnahme ist unverzüglich unaufgefordert dem AG vorzulegen.
Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden! - Beschreibung des Fuhrparks aller Saug- und Spülwagen mit Angaben zur Fahrzeugtechnik.
- Die Angaben zu den Referenzen müssen die Gewähr dafür bieten, dass die Leistung erbracht werden kann.
Bei Notfällen ist seitens des AN ganzjährig ein sofortiger Einsatz rund um die Uhr (24 Stunden) zwingend zu gewährleisten. Der AN muss bei telefonischer Anforderung eines Notfalleinsatzes innerhalb von 1 Stunde einsatzbereit am Einsatzort erscheinen. Dies gilt auch für Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze.
Dem Angebot ist eine Eigenerklärung beizufügen, aus der hervorgeht, wie die Einhaltung der geforderten Einsatzbereitschaft vor Ort innerhalb 1 Stunde organisatorisch gewährleistet wird (geforderter Mindeststandard siehe III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Wasserverband Eifel-Rur Eisenbahnstraße 5 52353 Düren
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mai 2022
Ergänzung zu III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1. der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2. der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3. dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
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Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER(AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarungzwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
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Kombinationsrabatte bei Beauftragung mehrerer Lose sind ausdrücklich erlaubt.
Der Kombinationsrabatt muss im Angebotsschreiben eindeutig formuliert sein. Auf eine unmissverständlichformulierte Bedingung ist die exakte prozentuale Rabatthöhe anzugeben. Die Bedingung kann dabei freigewählt werden, z.B. für den Erhalt von mindestens zwei Losen oder z.B. auf drei bestimmte, dann aber zubenennende Lose.
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Die Vergabe erfolgt grundsätzlich Losweise oder über mehrere Lose gem. dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit.Die Preisnachlässe, die für den Fall der Vergabe mehrerer Lose eingeräumt werden, fließen hierbei in dieWertung der Gestalt ein, dass die Wirtschaftlichkeit über alle Lose für die Vergabe maßgeblich ist (=niedrigster Bewertungspreis in der Summe über alle Lose bzw. Loskombinationen).
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Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern / Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektronisch übermittelt.
Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebotsinhalts ebenfalls elektronisch einreichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) Der Antragstellerden gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
4.) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wver.de