Prinz-Ferdinand-Str. 155, Umbau und Erweiterung zur 3-zügigen Grundschule, Schlosserarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-ZGM-30-ev-219
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prinz-Ferdinand-Str. 155, Umbau und Erweiterung zur 3-zügigen Grundschule, Schlosserarbeiten
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Schlosserarbeiten für den teilunterkellerten Mensaneubau an der Grundstücksgrenze, sowie für das Bestandsgebäude einschließlich Aufstockung.
Grundschule Prinz-Ferdinand-Str Prinz-Ferdinand-Straße 155 47798 Krefeld
Gebäudemaße geplante Mensa:
Länge ca. 30,00m , Breite ca. 23,00m, Höhe ca. 5,00m
Gebäudegrundfläche Mensagebäudes Bauteil B:
1.043,43 m²
Brutto-Rauminhalt Mensagebäudes Bauteil B:
4.818,21 m³
Geschosshöhen Mensagebäudes Bauteil B:
UG: ca. 3,42m OKFF bis OK RD,
EG: ca. 4,10m OKFF bis OK RD
Gebäudegrundfläche Bestandsgebäude Bauteil A:
1.230,50 m²
Brutto-Rauminhalt Bestandsgebäude Bauteil A:
11.805,11 m³
Geschosshöhen Bestandsgebäude Bauteil A:
EG: ca. 3,73m OKFF bis OK RD,
OG: ca. 3,75m OKFF bis OK RD
2. OG. ca.4,30m OKFF bis OK Attika
Baustelleneinrichtung:
Zulage Gerüst/Arbeitsbühne über 3,50 m 60,000 m²
Technische Bearbeitung/Statik
Technische Bearbeitung, Statik 1 psch.
Dokumentation 1 psch.
Ausführungszeichnungen 1 psch.
Korrosionsschutzplan Außentreppe 1 psch.
Planung Baubehelfe, Traggerüste 1 psch.
Montagekonzept 1 psch.
Einmessarbeiten 1 psch.
Einbauteile/Hilfskonstruktionen
Einbauteile, Hilfskonstruktionen, grundiert 1,000 t
Ausgleich Höhe, Unterfüttern mit Quellbeton 10,000 St
Treppen (innerhalb des Gebäudes), T01
Treppe (innerhalb des Gebäudes), T01 (26 Stg. 16,2 /30) 1,000 St
Treppen (innerhalb des Gebäudes), T02, T03 (84 Stg. 16,2/30) 2,000 St
Treppe (Außenanlage), T04
Fluchttreppenanlage (außen), feuerverzinkt 1,000 St
Abbruch-/ Rohbauarbeiten: Konsolen, Auflagertaschen
Demontage Geländerkonstruktion + Handläufe Treppe 01 EG-1.OG 55,000 m
Aussparung herstellen Stahlbeton 50-100cm2 v.Hand 23,000 St
Kernbohrung, Betonstahl anschneiden 200,000 cm²
Auflagertaschen für Stahlträger schließen, Beton C25/30 50-100cm² 23,000St
Handläufe für Treppe Mensa
Handlauf Edelstahl Durchm. 42,4x3,2mm 16,000 m
Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Montage Treppe EG - 1. OG: 02.08. - 13.08.2021
Montage Treppe 1. OG - 2. OG: 16.08. - 03.09.2021
Montage Treppengeländer Bestand: 09.08. - 03.09.2021
Montage Handläufe Mensa: 16.08. - 20.08.2021
Montage Außentreppe: 06.09. - 17.09.2021
Angaben über Varianten/Alternativangebote:
Alternativangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
INV-20E23107; Umbau und Erweiterung der Prinz-Ferdinand-Str. 155 zur 3zügigen Grundschule, Schlosserarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remagen
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DRPR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de