SSB Palas u. Kapelle - Spezialrohbau u. Spezialstahlbauertüchtigung (Decke Palas, Treppenhaus) Referenznummer der Bekanntmachung: V21/60/229
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
SSB Palas u. Kapelle - Spezialrohbau u. Spezialstahlbauertüchtigung (Decke Palas, Treppenhaus)
Schloß Burg a/d Wupper wird in den kommenden Jahren umfassend saniert. Die folgenden Bauteile sind Bestandteil der Ausschreibung: Palas u. Kapelle. Die Leistung umfasst Arbeiten zur Bauteilertüchtigung im historischen Bestandsgebäude, Deckenverstärkungen, Abbruch und Neubau von Betondecken im historischen Gebäude, Stahlbau, Gerüstarbeiten, Erdarbeiten, Abbruch, Fundamentierung.
SSB Palas u. Kapelle - Spezialrohbau u. Spezialstahlbauertüchtigung (Decke Palas, Treppenhaus)
Schloß Burg a/d Wupper wird in den kommenden Jahren umfassend saniert. Die folgenden Bauteile sind Bestandteil der Ausschreibung: Palas u. Kapelle. Die Leistung umfasst Arbeiten zur Bauteilertüchtigung im historischen Bestandsgebäude, Deckenverstärkungen, Abbruch und Neubau von Betondecken im historischen Gebäude, Stahlbau, Gerüstarbeiten, Erdarbeiten, Abbruch, Fundamentierung.
innerhalb von 195 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung fertig zu stellen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SSB Palas u. Kapelle - Spezialrohbau u. Spezialstahlbauertüchtigung (Decke Palas, Treppenhaus)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine wertbaren Angebote
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Bieter, der die Mitteilung erhält,
dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen.
Danach wird er unzulässig.