Ersatz der Großen Schleuse Gleesen einschl. Anpassung der Vorhäfen, Bauabschnitt 3 - Oberer Vorhafen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021833000004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Datteln
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatz der Großen Schleuse Gleesen einschl. Anpassung der Vorhäfen, Bauabschnitt 3 - Oberer Vorhafen
Arbeiten zum Endausbau des Oberen Vorhafens der Neuen Schleuse Gleesen.
Im Wesentlichen umfasst die Leistung Erd-, Nassbagger-, Spundwand-, Verankerungs-, Dichtungs- und Deckwerksarbeiten
Emsbüren, Ortsteil Gleesen
- ca. 6.000 m³ Bodenaushub (trocken)
- ca. 79.200 m³ Bodenaushub (nass)
- ca. 17.600 m³ Boden liefern und einbauen
- ca. 6.000 m³ Boden, zwischengelagert, einbauen
- ca. 28.300 m² Deckwerk und Dichtung ausbauen
- ca. 6.100 m² geosynthetische Tondichtungsbahnen einbauen
- ca. 7.200 m² geosynthetische Tondichtungsbahnen ausbauen
- ca. 33.100 m² Tondichtung einbauen
- ca. 36.200 m² Deckwerk einbauen
- ca. 900 m Dichtungsanschluss an Spundwand unter Wasser
- ca. 8.500 m² Böschungssicherung herstellen
- ca. 1.500 t Stahlspundbohlen liefern
- ca. 10.500 m² verankerte Spundwand herstellen
- ca. 5.200 m² Stahlspundbohlen ziehen
- ca. 3.800 m² Wegebau (Schottertragschichten)
- Ausrüstung Uferspundwand, Korrosionsschutzarbeiten
- Rückbauarbeiten (vorhandener Betriebsweg, Leitungen, Poller, Fundamente usw.)
- Wasserhaltungsmaßnahmen während der Sohlenarbeiten
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatz der Großen Schleuse Gleesen einschl. Anpassung der Vorhäfen, Bauabschnitt 3 - Oberer Vorhafen
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Datteln
Postleitzahl: 45711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]