Universitätsklinikum Münster - 3800_13_423 Interdiziplinärer Erweiterungsbau Zentralklinikum - G105 Tischlerarbeiten E07 sieben Bereiche Referenznummer der Bekanntmachung: 423-G105
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 251830
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - 3800_13_423 Interdiziplinärer Erweiterungsbau Zentralklinikum - G105 Tischlerarbeiten E07 sieben Bereiche
Tischlerarbeiten E07_sieben Bereiche
Der Neubau "Interdisziplinärer Erweiterungsbau Zentralklinikum" entsteht als Erweiterung des bestehenden Zentralklinikums. Das Baugrundstück befindet sich zwischen Versorgungszentrum und Zentralklinikum West. Die Tischlerarbeiten werden in der Ebene 07 eingebaut.
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster
- 9 Stück gepolsterte Sitzbankanlagen, gesamt ca. 44 lfm, teilweise in kreisförmig geschwungener Form.
- 2 Schiebetüren, 2-flüglig, raumhoch, vor der Wand laufend.
- 2 Arbeitsplätze mit Stauraum (jeweils ca. 6 lfm Sideboard 2HE und Tischplatte mit Säulenfuß)
- Ausbau für 4 Kreißsäle, inkl. Wandpaneele, Ablageborde, Stauraummöbel.
- Küchenzeile B 460 cm, H 100 cm.
- Freistehende Kinderspielwand in kreisrund (Segment) gebogener Form,
B 1180 cm, H 180 cm.
- 1 Stück Sideboard, wandhängend, B 200 cm, H 40 cm, T 45 cm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bartmann + Westmeier GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sendenhorst
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48324
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYJ3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.