Kanalquartier Objekt B: Ausbau des Nordringsparks Referenznummer der Bekanntmachung: VOB/EU/21/006

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kanalquartier Objekt B: Ausbau des Nordringsparks

Referenznummer der Bekanntmachung: VOB/EU/21/006
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Errichtung von zwei Treppen-/Rampenkombinationen zur barrierefreien Erschließung; Schaffung einer durchgängigen Wegeachse (Kanalband); Errichtung eines neuen Spielplatzes; Installation einer Wasserfontäne auf den Altarm der Lippe; Entsiegelung einer Parkfläche; Neupflanzung von 13 Bäumen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Kanalquartier Objekt B: Ausbau des Nordringsparks Adenauer Allee und Nordenwall 59065 Hamm

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Umgestaltung des Nordring-Parks ist Teil

der Gesamtbaumaßnahme Kanalkante 2030 - Hamm ans Wasser.

Das Objekt B - Nording-Park ist der 2. Bauabschnitt und soll in 2021

realisiert werden.

Lage / Zufahrten

Der Nordring-Park und das Bearbeitungsgebiet ist durch den Altarm der Lippe getrennt. Fußläufig sind beide Abschnitte über eine Brücke zu erreichen. Den südlichen Bearbeitungs-Abschnitt ist über den abzubrechenden DGB-Parkplatz zu erreichen, dieser grenzt an der Straße Nordenwall an.

Den nördlichen Bereich ist über die Adenauerallee zu erreichen. In den Park gelangt man über einen ca. 2,5 m breiten Rad- und Fußweg.

Eine Verkehrsrechtliche Anordnung ist bei der Stadt Hamm - Herrn Pohl [gelöscht], Tel.: 02381 17-4665 zu beantragen.

Besonderheit bei der Ausführung:

Eine mögliche Gefährdung von Passanten/Nutzern ist unbedingt

auszuschließen! Hierfür sind die notwendigen

Verkehrssicherungsmaßnahmen sowie Vorkehrungen zur Sicherung

der Baustelle zu treffen. Zudem sind

temporäre Hinweisschilder sowie Parkverbotsschilder

aufzustellen. Die oben genannten Vorkehrungen sind in den

Angebotspreisen zu Berücksichtigen.

Für Arbeiten im Nahbereich von Straßen und Fußgängerwegen ist für die Dauer der dort stattfindenden Arbeiten ein Sicherungsposten abzustellen. Die für Sicherungsposten entstehenden Kosten werden gesondert vergütet.

Die Ausführung erfolgt in diversen Einzelflächen.

Eine Verkehrsrechtliche Anordnung ist bei der Stadt Hamm - Herrn Pohl [gelöscht], Tel.: 02381 17-4665 zu beantragen.

Bestehende Baumarten sind z.B.

Platanen, Kirsche, Ahorn

und weitere.

Die ZTV Landschaftsbauarbeiten ist Vertragsbestandteil.

Die Leistungsbeschreibung bezieht sich gemäß Lageplan auf

Maßnahmen in nicht zusammenhängenden Bereichen im

Baufeld.

Es besteht kein Anspruch auf komplette Ausführung der im

Leistungsverzeichnis angegebenen Massen und der damit

verbundenen Vergütung des Gesamtpreises.

Die Aufwertung der Uferbereiche mittels Natursteinmauer wird

vorbehaltlich einer wasserechtlichen Genehmigung durchgeführt.

Diese Flächen dürfen wegen der Gefahr der Bodenverdichtung

in keinem Fall mit schweren oder gummibereiften Fahrzeugen

befahren werden.

Dies gilt ebenso für die Krontraufbereiche der Bäume + 1,50 m über Kronentraufkante hinaus.

Der Geräteeinsatz ist entsprechend zu wählen. Andernfalls sind

Bodenschutzmaßnahmen (Stahlplatten, o.ä.) einzukalkulieren.

Die beabsichtigten Fahrwege sind vor Maßnahmenbeginn

einvernehmlich abzustimmen.

Querfahrten über Oberbodenflächen sind ausgeschlossen.

Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen

von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser:

Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser werden

durch den AG nicht zur Verfügung gestellt.

Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die

Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder

Mitbenutzung überlassenen Flächen:

Flächen für Baustelleneinrichtung und als

Lagerfläche stehen nur begrenzt zur Verfügung.

Baustelleneinrichtungsflächen sind der Baustellenorganisation

des Auftragnehmers in Abstimmung mit der Bauleitung überlassen.

Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen,

Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen,

Bauwerken im Bereich der Baustelle:

Auf dem Baugelände befindet sich schützenswerter

Baum- und Pflanzbestand diese sind gem. DIN 18920 sowie der RAS -Teil Landschaftspflege Abs. 4 vor Beschädigung zu schützen. Die zu bearbeiteten Flächen grenzen an wertvollen/schützenswerten Gehölzbestand an, hier ist mit Vorsicht zu arbeiten.

Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen:

Auskünfte über die Lage von Leitungen und die zu beachtenden Arbeitsbedingungen

sind vom AN in eigener Verantwortung beim Unterhaltungsträger der Leitungen einzuholen.

Art und Beschaffentheit der zu reinigenden Verkehrsflächen:

Während der Baumaßnahme ist sicherzustellen, dass keine Öl- und Treibstoffverluste von eingesetzten Maschinen und Fahrzeugen den Untergrund verunreinigen, insbesondere im Bereich des Gewässers. Fahrzeuge sind auf befestigten Flächen abzustellen. Unbedingt vor Ort benötigte Öl- und Treibstoffmengen sind überdacht und in Auffangwannen zu lagern. Ölbindemittel ist aus Vorsorgegründen bereitzuhalten. Bautoiletten müssen mit einem dichten Fäkalienbehälter ausgestattet sein. Verschmutzte Verkehrswege sind arbeitstäglich zu reinigen.

Die Ausführung erfolgt in Einzelflächen.

Wegeflächen / Einfassungen

Der Großteil der Wegeflächen bzw. der Hauptweg wird in Betonsteinpflaster in ungebundener Bauweise ausgeführt. Dazu zählen auch großzügige Treppen- und Rampenanlagen. Das sog. Kanalband wird im Querschnitt von 90 cm mit Klinkerriegel ausgebildet. Teilflächen erhalten z.T. eine neue wassergebunden Wegedecke bzw. Deckschicht. Die Übergänge zwischen wassergebunder Wegedecke und Pflasterfläche werden als reaktionsharzgebunde Asphaltflächen ausgebildet.

Grünflächen / Pflanzungen

Neben der Neuanlage von Baumpflanzungen werden Rasenflächen neu hergestellt bzw. ertüchtigt. Eine Uferbepflanzung ist ebenfalss vorgesehen.

Topographie

Das Grundstück weist aktuell aufgrund der Vornutzung als Park nur geringe topographische Sprünge auf. Diese liegen vermehrt im Übergang zwischen Parkanlage und den Straßen Nordenwall sowie der Adenauerallee.

Entsorgung

Grundsätzlich sind für alle Materialien in der Entsorgung der Bauleitung des AG Entsorgungsnachweise (Liefer- / Wiegescheine) vorzulegen, auch wenn das in Einzelpositionen nicht explizit gefordert wurde.

Pflanzung

Sämtliche Pflanzarbeiten sind gem. DIN 18916, DIN 18917 sowie gem. FLL-Richtlinien durchzuführen und dürfen nur bei frostfreier Witterung vorgenommen werden.

Pflanzabstand der einzelnen Pflanzen zueinander sowie Entfernungen zu Wegen/Straßen, Nachbargrundstücken sind nach Pflanzplan bzw. den örtlichen Angaben des AG und den behördlichen Bestimmungen vorzunehmen.

Die Pflanztermine sind abhängig von der Pflanzenart, dem Baufortschritt, der Witterung und d

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 098-252359
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 006/21/EU/VOB
Bezeichnung des Auftrags:

Kanalquartier Objekt B: Ausbau des Nordringparks

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oelde
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59302
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ringbeck-galabau.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:

(1.1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.

Erklärung, dass

- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.

- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.

- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.

- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.

(1.2) Erklärungen des Bieters (Vordruck)

(1.3) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:

(1.3.1) Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Vordruck)

(1.3.2) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.

Erklärung, dass

- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.

- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.

- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.

- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.

(1.3.3) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck)

(1.4) Bei Bildung von Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck)

(1.4.1) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.

Erklärung, dass

- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.

- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.

- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.

- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.

(1.4.2) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck)

(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:

(2.1.) Produktdatenblätter

(3) Sonstige Hinweise:

(3.1) Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in dem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann vom Auftraggeber nicht nachvollzogen werden, ob und welch

Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD6JB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2021

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Monheim am Rhein
Monschau
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Much
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Münster
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Nettersheim
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Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
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