Kanalquartier Objekt B: Ausbau des Nordringsparks Referenznummer der Bekanntmachung: VOB/EU/21/006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalquartier Objekt B: Ausbau des Nordringsparks
Errichtung von zwei Treppen-/Rampenkombinationen zur barrierefreien Erschließung; Schaffung einer durchgängigen Wegeachse (Kanalband); Errichtung eines neuen Spielplatzes; Installation einer Wasserfontäne auf den Altarm der Lippe; Entsiegelung einer Parkfläche; Neupflanzung von 13 Bäumen.
Kanalquartier Objekt B: Ausbau des Nordringsparks Adenauer Allee und Nordenwall 59065 Hamm
Die Umgestaltung des Nordring-Parks ist Teil
der Gesamtbaumaßnahme Kanalkante 2030 - Hamm ans Wasser.
Das Objekt B - Nording-Park ist der 2. Bauabschnitt und soll in 2021
realisiert werden.
Lage / Zufahrten
Der Nordring-Park und das Bearbeitungsgebiet ist durch den Altarm der Lippe getrennt. Fußläufig sind beide Abschnitte über eine Brücke zu erreichen. Den südlichen Bearbeitungs-Abschnitt ist über den abzubrechenden DGB-Parkplatz zu erreichen, dieser grenzt an der Straße Nordenwall an.
Den nördlichen Bereich ist über die Adenauerallee zu erreichen. In den Park gelangt man über einen ca. 2,5 m breiten Rad- und Fußweg.
Eine Verkehrsrechtliche Anordnung ist bei der Stadt Hamm - Herrn Pohl [gelöscht], Tel.: 02381 17-4665 zu beantragen.
Besonderheit bei der Ausführung:
Eine mögliche Gefährdung von Passanten/Nutzern ist unbedingt
auszuschließen! Hierfür sind die notwendigen
Verkehrssicherungsmaßnahmen sowie Vorkehrungen zur Sicherung
der Baustelle zu treffen. Zudem sind
temporäre Hinweisschilder sowie Parkverbotsschilder
aufzustellen. Die oben genannten Vorkehrungen sind in den
Angebotspreisen zu Berücksichtigen.
Für Arbeiten im Nahbereich von Straßen und Fußgängerwegen ist für die Dauer der dort stattfindenden Arbeiten ein Sicherungsposten abzustellen. Die für Sicherungsposten entstehenden Kosten werden gesondert vergütet.
Die Ausführung erfolgt in diversen Einzelflächen.
Eine Verkehrsrechtliche Anordnung ist bei der Stadt Hamm - Herrn Pohl [gelöscht], Tel.: 02381 17-4665 zu beantragen.
Bestehende Baumarten sind z.B.
Platanen, Kirsche, Ahorn
und weitere.
Die ZTV Landschaftsbauarbeiten ist Vertragsbestandteil.
Die Leistungsbeschreibung bezieht sich gemäß Lageplan auf
Maßnahmen in nicht zusammenhängenden Bereichen im
Baufeld.
Es besteht kein Anspruch auf komplette Ausführung der im
Leistungsverzeichnis angegebenen Massen und der damit
verbundenen Vergütung des Gesamtpreises.
Die Aufwertung der Uferbereiche mittels Natursteinmauer wird
vorbehaltlich einer wasserechtlichen Genehmigung durchgeführt.
Diese Flächen dürfen wegen der Gefahr der Bodenverdichtung
in keinem Fall mit schweren oder gummibereiften Fahrzeugen
befahren werden.
Dies gilt ebenso für die Krontraufbereiche der Bäume + 1,50 m über Kronentraufkante hinaus.
Der Geräteeinsatz ist entsprechend zu wählen. Andernfalls sind
Bodenschutzmaßnahmen (Stahlplatten, o.ä.) einzukalkulieren.
Die beabsichtigten Fahrwege sind vor Maßnahmenbeginn
einvernehmlich abzustimmen.
Querfahrten über Oberbodenflächen sind ausgeschlossen.
Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen
von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser:
Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser werden
durch den AG nicht zur Verfügung gestellt.
Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die
Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder
Mitbenutzung überlassenen Flächen:
Flächen für Baustelleneinrichtung und als
Lagerfläche stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Baustelleneinrichtungsflächen sind der Baustellenorganisation
des Auftragnehmers in Abstimmung mit der Bauleitung überlassen.
Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen,
Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen,
Bauwerken im Bereich der Baustelle:
Auf dem Baugelände befindet sich schützenswerter
Baum- und Pflanzbestand diese sind gem. DIN 18920 sowie der RAS -Teil Landschaftspflege Abs. 4 vor Beschädigung zu schützen. Die zu bearbeiteten Flächen grenzen an wertvollen/schützenswerten Gehölzbestand an, hier ist mit Vorsicht zu arbeiten.
Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen:
Auskünfte über die Lage von Leitungen und die zu beachtenden Arbeitsbedingungen
sind vom AN in eigener Verantwortung beim Unterhaltungsträger der Leitungen einzuholen.
Art und Beschaffentheit der zu reinigenden Verkehrsflächen:
Während der Baumaßnahme ist sicherzustellen, dass keine Öl- und Treibstoffverluste von eingesetzten Maschinen und Fahrzeugen den Untergrund verunreinigen, insbesondere im Bereich des Gewässers. Fahrzeuge sind auf befestigten Flächen abzustellen. Unbedingt vor Ort benötigte Öl- und Treibstoffmengen sind überdacht und in Auffangwannen zu lagern. Ölbindemittel ist aus Vorsorgegründen bereitzuhalten. Bautoiletten müssen mit einem dichten Fäkalienbehälter ausgestattet sein. Verschmutzte Verkehrswege sind arbeitstäglich zu reinigen.
Die Ausführung erfolgt in Einzelflächen.
Wegeflächen / Einfassungen
Der Großteil der Wegeflächen bzw. der Hauptweg wird in Betonsteinpflaster in ungebundener Bauweise ausgeführt. Dazu zählen auch großzügige Treppen- und Rampenanlagen. Das sog. Kanalband wird im Querschnitt von 90 cm mit Klinkerriegel ausgebildet. Teilflächen erhalten z.T. eine neue wassergebunden Wegedecke bzw. Deckschicht. Die Übergänge zwischen wassergebunder Wegedecke und Pflasterfläche werden als reaktionsharzgebunde Asphaltflächen ausgebildet.
Grünflächen / Pflanzungen
Neben der Neuanlage von Baumpflanzungen werden Rasenflächen neu hergestellt bzw. ertüchtigt. Eine Uferbepflanzung ist ebenfalss vorgesehen.
Topographie
Das Grundstück weist aktuell aufgrund der Vornutzung als Park nur geringe topographische Sprünge auf. Diese liegen vermehrt im Übergang zwischen Parkanlage und den Straßen Nordenwall sowie der Adenauerallee.
Entsorgung
Grundsätzlich sind für alle Materialien in der Entsorgung der Bauleitung des AG Entsorgungsnachweise (Liefer- / Wiegescheine) vorzulegen, auch wenn das in Einzelpositionen nicht explizit gefordert wurde.
Pflanzung
Sämtliche Pflanzarbeiten sind gem. DIN 18916, DIN 18917 sowie gem. FLL-Richtlinien durchzuführen und dürfen nur bei frostfreier Witterung vorgenommen werden.
Pflanzabstand der einzelnen Pflanzen zueinander sowie Entfernungen zu Wegen/Straßen, Nachbargrundstücken sind nach Pflanzplan bzw. den örtlichen Angaben des AG und den behördlichen Bestimmungen vorzunehmen.
Die Pflanztermine sind abhängig von der Pflanzenart, dem Baufortschritt, der Witterung und d
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kanalquartier Objekt B: Ausbau des Nordringparks
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oelde
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59302
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ringbeck-galabau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(1.2) Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(1.3) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(1.3.1) Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Vordruck)
(1.3.2) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(1.3.3) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(1.4) Bei Bildung von Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck)
(1.4.1) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(1.4.2) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1.) Produktdatenblätter
(3) Sonstige Hinweise:
(3.1) Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in dem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann vom Auftraggeber nicht nachvollzogen werden, ob und welch
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD6JB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.