Neueinrichtung von Laborräumen (Mikrobiologie) für das Berufskolleg Kartäuser Wall in Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0028-40-4
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neueinrichtung von Laborräumen (Mikrobiologie) für das Berufskolleg Kartäuser Wall in Köln
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Neueinrichtung von Laborräumen für das Berufskolleg Kartäuser Wall in Köln. Hierbei handelt es sich um einen Gebäudebestandsbau in mehrgeschossiger Bauweise, welcher kernsaniert wird.
Die Fachräume befinden sich im 2. Obergeschoss des Gebäudes.
Neueinrichtung von Laborräumen Kartäuserwall Köln
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Neueinrichtung von Laborräumen für das Berufskolleg Kartäuser Wall in Köln. Hierbei handelt es sich um einen Gebäudebestandsbau in mehrgeschossiger Bauweise, welcher kernsaniert wird. Die Fachräume befinden sich im 2. Obergeschoss des Gebäudes.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens in Kopie, beziehungsweise vergleichbarer Nachweis bei nicht eingetragenen Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
Nachweis über den Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß § 45 (4) Nummer 4 VgV, für diejenigen Lieferleistungen, die in Art und Umfang mit denen vergleichbar sind, die Gegenstand der Ausschreibung sind. Mindestumsatz im Jahr [Betrag gelöscht] Euro.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung: das beteiligte Unternehmen hat mithin eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen, mindestens jedoch in Höhe von 500.000,- Euro, und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Submissionstermin nicht älter als drei Monate sein. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung vorliegen, so ist eine Absichtserklärung einzureichen, dass diese im Fall einer Auftragsvergabe unverzüglich abgeschlossen wird, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist.
Es werden mindestens 3 Referenzobjekte aus den vergangenen 48 Monaten gefordert. Das Auftragsvolumen, sowie der technische und kaufmännische Umfang müssen analog zu den geforderten Leistungen des LVs sein.
Sonstige Unternehmererklärungen:
- Nachweis GS/TÜV-Prüfung für angebotene Möbel
- Nachweise für die angebotene Einrichtung (Produkdatenblatt, Katalog oder Ähnliches)
- TÜV/GS (zum Beispiel Versorgungssystem, Laborzellen, Mobiler Abzug)
- Die Möbel müssen mit dem GS-Sicherheitszeichen versehen sein, sowie eine DVGW- und VDE-Prüfung haben.
Nach Fertigstellung der Fachräume ist dem AG je Fachraum, eine dreifache Ausfertigung der Dokumentation zur Installation zu übergeben. Ein Exemplar wird im Anschlussschrank vorgehalten. Zwei Exemplare zur Archivierung an den AG übergeben. Enthalten sein müssen mindestens die folgenden Unterlagen:
- Bedienungsanleitungen
- Prüfdokumente der Gasinstallation
- Prüfdokumente der Elektroinstallation
- Wartungsbuch
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYET8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU