Rahmenvertrag für Vermessungsarbeiten bei Neubau und im Bestand von unterirdischen Entwässerungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 67_NETZE-2021-0027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Vermessungsarbeiten bei Neubau und im Bestand von unterirdischen Entwässerungsanlagen
Das Einmessen des Altbestandes, das Aufmessen und Darstellen von neuen Kanalleitungen, die Darstellung der Versorungsleitungen in den Bestandsplan sowie weitere Vermessungsdienstleistungen. Siehe hierzu die Honoraranfrage.
Landeshauptstadt Düsseldorf
Stadtentwässerungsbetrieb
Auf'm Hennekamp 47
40225 Düsseldorf
Siehe hierzu die Besonderen Vertragsbedingungen.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 2 Jahre und beginnt am 01.10.2021 und endet am 30.09.2023. Seitens des Auftragsgebers besteht die Option, den Vertrag jeweils um 2x 1 Jahr (01.10.2023 bis 30.09.2024 sowie 01.10.24 bis 30.09.2025) zu verlängern.
Die Entscheidung zur jährlichen Verlängerung obliegt dem Auftraggeber. Dieser wird dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf des Rahmenvertrages in Textform mitteilen, ob er den Rahmenvertrag verlängert.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 2 Jahre und beginnt am 01.10.2021 und endet am 30.09.2023. Seitens des Auftragsgebers besteht die Option, den Vertrag jeweils um 2x 1 Jahr (01.10.2023 bis 30.09.2024 sowie 01.10.24 bis 30.09.2025) zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2025.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 2 Jahre und beginnt am 01.10.2021 und endet am 30.09.2023. Seitens des Auftragsgebers besteht die Option, den Vertrag jeweils um 2x 1 Jahr (01.10.2023 bis 30.09.2024 sowie 01.10.24 bis 30.09.2025) zu verlängern.
Die Entscheidung zur jährlichen Verlängerung obliegt dem Auftraggeber. Dieser wird dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf des Rahmenvertrages in Textform mitteilen, ob er den Rahmenvertrag verlängert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- ZV2 - Eigenerklärung_Ausschlussgründe.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. der Besonderen Bewerbungsbedingungungen in ausreichender Höhe.
- ZV 3 Bewerber Bietergemeinschaftserklärung, sofern erforderlich;
- Verplichtungserklärung Personaleinsatz;
- Nachweis über Anmeldung bei einer deutschen Berufsgenossenschaft bzw. eine Bescheinigung für die Befreiung von der Pflicht zur Mitgliedschaft;
- Nachweis über Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer und damit die Berechtigung den Titel "Beratender Ingenieur" oder ″Beratende Ingenieurin″ führen zu dürfen (gemäß Baukammerngesetz (BauKAG NRW) vom 16.12.2003);
- Bescheinigung in Steuersachen: Erklärung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachkommt;
- Detaillierte Angaben über die fachspezifische Ausbildung und ausreichende praktische Erfahrungen des Vermessungsbüros oder ÖbVI bezogen auf die Vermessung von unterirdischen Entwässerungsanlagen;
- Angaben über das Firmenprofil mit Angaben zur Leitung, personellen und gerätetechnischen Ausstattung des Vermessungsbüros oder ÖbVI, Anzahl, Qualifikation, Berufserfahrung der Mitarbeiter, Art und Anzahl der Vermessungsgeräte und EDV-Ausstattung;
- Referenzen aus den vergangenen drei Jahren, die eine besondere projektspezifische Qualifikation (Vermessung von großstädtischen Kanalisationsanlagen und Sonderbauwerken) und entsprechende Praxiserfahrungen erkennen lassen (unter Angebe des Auftraggebers und eines Ansprechpartners bei dem genannten Auftraggeber).
- Besondere Fachkunde auf dem Gebiet der Vermessung von unterirdischen
Entwässerungsanlagen.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der SEBD behält sich vor, einen direkten Zuschlag auf das erste Angebot innerhalb der Bindefrist bis zum 18.10.2021 zu erteilen (vgl. § 12 Abs. 4 UVgO).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.