Umbau und Erweiterung der Jahnschule zur Vierzügigkeit, Krefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-ZGM-30-fu-4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung der Jahnschule zur Vierzügigkeit, Krefeld
Die Stadt Krefeld hat den Umbau und die Erweiterung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Jahnschule auf dem Girmesdyk 17-19 zur 4-zügigen Grundschule beschlossen (siehe Projektexposé). Das Vorhaben soll in zwei Bauabschnitten realisiert werden:
1. Neubau: Es ist geplant, einen 4-geschossigen Neubau an der Joachimstraße auf dem unteren Schulhof zu errichten. Im Untergeschoss, ebenerdig zum unteren Schulhof, sind Mensa, Küche und Nebenräume unterzubringen. In den oberen Geschossen sind je vier multifunktionale Räume sowie Inklusionsraum, Besprechungsraum und WC-Anlagen vorzusehen. Die verbleibende untere Schulhoffläche ist neu zu gestalten / herzurichten.
2. Modernisierung: Der Bestandskomplex besteht aus dem 3-geschossigen Hauptgebäude an der Joachimstraße, dem 2-3-geschossigen Bau am Girmesdyk sowie dem ältesten Gebäude im Zentrum des Geländes, der Sporthalle mit Umkleiden und ehemaliger Hausmeisterwohnung. Die baufälligen Pavillons an der westlichen Schulhofgrenze werden abgerissen und die dadurch erweiterte obere Schulhoffläche ist ebenfalls zu gestalten / herzurichten.
Gegenstand des zu vergebenden Generalplanerauftrages sind die unter Ziff. II.2.4 aufgeführten Planungsleistungen zur Umsetzung des vorbeschriebenen Bauvorhabens.
Gemeinschaftsgrundschule Jahnschule Girmesdyk 17-19 47803 Krefeld
Es sind nachfolgend bezeichnete Generalplanungsleistungen zu vergeben:
1. Neubau: Es ist geplant, die Bauausführung mit einem Generalunternehmer zu realisieren.
Gemeinschaftsgrundschule Jahnschule, mit einer Grundfläche von ca. 2.150 m2 und überschlägigen Kosten von rd. 2,71 Mio. EUR netto für die KG 300 und rd. 2,17 Mio. EUR netto für die KG 400.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanungsleistungen mit nachfolgenden Planungsdisziplinen:
a) Objektplanung für Gebäude und Innenräume in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 9, Honorarzone III gem. § 35 Abs. 2-7 HOAI 2021
b) Freianlagen in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 9, Honorarzone IV gem. § 39 HOAI 2021
c) Fachplanung Tragwerksplanung - Gebäude in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 6, Honorarzone III gem. § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 - 4 HOAI 2021
d) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 9, gem. § 56 Abs. 2 - 6 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen:
- Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen (Honorarzone I)
- Anlagengruppe 6 Förderanlagen (Honorarzone I)
- Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken (Honorarzone III)
e) Beratungsleistungen in der Bauphysik im Rahmen der HOAI-Leistungsphasen 1-7
f) Beratungsleistungen in der Bau- und Raumakustik der HOAI-Leistungsphasen 1-7
g) Beratungsleistungen im Brandschutz im Rahmen der HOAI-Leistungsphasen 1-9
2. Modernisierung: Es ist geplant, die Bauausführung in Einzelgewerken zu realisieren.
Insgesamt soll eine Grundfläche von ca. 1.080 m2 saniert werden. Die ermittelten Kosten liegen bei rd. 616 T EUR netto für die KG 300 und bei rd. 1,62 Mio. EUR netto für die KG 400.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanungsleistungen mit nachfolgenden Planungsdisziplinen:
a) Objektplanung für Gebäude und Innenräume in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 3 und 5 - 9, Honorarzone II gem. § 35 Abs. 2 - 7 HOAI 2021
b) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 9, gem. § 56 Abs. 2 - 6 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen:
- Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen (Honorarzone II)
- Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen (Honorarzone I)
- Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken (Honorarzone III)
c) Beratungsleistungen im Brandschutz in den Leistungsphasen 1 - 7 nach AHO, Heft 17
d) Beratungsleistungen in der Fachplanung Tragwerksplanung - Gebäude, nach Bedarf
e) Beratungsleistungen in der Bauphysik, nach Bedarf
Die Beauftragung der oben beschriebenen Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
1. Stufe: LPH 1 - 4
2. Stufe (optional): LPH 5 - 7
3. Stufe (optional): LPH 8 - 9
Ergänzende Angaben zur Planungsaufgabe sind einem im elektronischen Projektraum bereitgestellten Projektexposé sowie einer TA-Beschreibung zu entnehmen.
Die oben genannte Laufzeit bezieht sich auf die LP 1-8. Die Leistungserbringung erfolgt bis zur Fertigstellung und Mängelbeseitigung. Die LP 9 ist ebenfalls Bestandteil des Auftrags und erfolgt bis zum Ende der Gewährleistungsfristen.
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 3, höchstens 6 Bewerber/
Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb von 6 AT nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener Unternehmen) bezieht, hat er
a) für diese die unter Ziff. III.1.1 und Ziff. III.1.3 geforderten Angaben vorzulegen,
b) mitzuteilen, in welcher Weise (als Nachunternehmer für bestimmte Teilleistungen oder in welcher sonstigen Weise) die benannten Unternehmen im Auftragsfall unterstützend hinzugezogen würden,
c) durch eine Verpflichtungserklärung der benannten Unternehmen oder auf sonstige Weise nachzuweisen, dass diese im Auftragsfall tatsächlich in dem vorgesehenen Sinne zur Verfügung stehen.
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 6 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/ Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen.
Diese Beurteilung erfolgt anhand der Referenzangaben im Teilnahmeantrag:
Dabei werden nur die Referenzen der letzten 8 Jahre (2013 - 2020) betrachtet, welche Leistungen des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude und Innenräume oder der Fachplanung TA betreffen und Leistungen mindestens der Leistungsphasen 2-4 vollständig innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (ab 01/2013) erbracht wurden. Die Referenzen werden hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Planungsauftrag wie folgt bepunktet:
a) Referenz betrifft den Neubau einer Schule: 30 Punkte
b) Referenz betrifft den Neubau mit einem Bauvolumen ab 5 Mio. EUR: 20 Punkte
c) Referenz betrifft Generalplanung (Objektplanung Gebäude und Innenräume + TA-Planung zu den Anlagengruppen 1-5, 7+8, jeweils mind. Leistungsphasen 2-5 vollständig erbracht): 20 Punkte
d) Referenz umfasst auch vollständig erbrachte Leistungen der Leistungsphasen 5-8: 10 Punkte
e) Referenz betrifft eine Sanierungsmaßnahme: 10 Punkte
f) Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A: 10 Punkte
Je Referenz sind damit max. 100 Punkte erzielbar. Bewertet werden auch die zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Referenzlage gem. Ziff. III.1.3 benannten Referenzen. Es werden nur die fünf Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Bewerberauswahl berücksichtigt. Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Gesamtpunktzahl.
2. Stufe (optional): LPH 5 - 7
3. Stufe (optional): LPH 8 - 9
Auf die Beauftragung der Stufen 2 und 3 besteht mit Auftragserteilung der Stufe 1 kein Anspruch. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere erforderliche Beratungsleistungen und besondere Leistungen abzufragen und optional zu übertragen.
Siehe Ziff. VI.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft anhand eines vorgegebenen Bewerbungsformulars (siehe Ziff. VI.3) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
1. Unternehmensdarstellung / Firmenprofil;
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1-5 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe sowie Eigenerklärung gem. §19 Abs. 3 MiLoG;
3. Nachweis der beruflichen Qualifikation als Ingenieur/Architekt gem. § 44 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 1 od. 2 VgV.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft anhand eines vorgegebenen Bewerbungsformulars (siehe Ziff. VI.3) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden und mind. [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden oder Bestätigung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Deckungszusage bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds ausreichend (vgl. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV);
2. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017 (falls 2020 noch nicht vorliegt), 2018, 2019, 2020).
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft anhand eines vorgegebenen Bewerbungsformulars (siehe Ziff. VI.3) in deutscher Sprache mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
1. Erklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten (2018, 2019, 2020), gegliedert nach Führungskräften/ Büroinhaber, Architekten/Ingenieure, Mitarbeiter für technische und wirtschaftliche Aufgaben sowie sonstige Mitarbeiter
2. Angaben zu in den letzten 8 Jahren (seit 01/2013) erbrachten Leistungen möglichst vergleichbarer Art und möglichst vergleichbaren Leistungsumfangs. Die Darstellung der Referenzen soll möglichst folgende konkrete Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung;
- Projektbeschreibung;
- Art der Leistungserbringung (in Eigenleistung, als ARGE, durch NU, etc.);
- Zeitraum der Leistungserbringung (hier: Planungsleistung);
- Benennung der Fertigstellung der Baumaßnahme;
- Art der Baumaßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau);
- Nutzungszweck des Gebäudes
- Benennung der Baukosten in Euro netto (KG 300+400);
- Benennung der Flächenangaben (BGF, BRI);
- Benennung des Honorarvolumens;
- Benennung der erbrachten Leistungsbilder und Leistungsphasen (LPH gem. HOAI);
- Benennung des Auftraggebers, möglichst mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
- Benennung des/r zuständigen Projektleiters/in
Geforderte Mindeststandards:
Zu 2.: Bewerber / die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gemeinsam müssen für den Zeitraum der letzten 8 Jahre (seit 01/2013) zwingend folgende Referenzanforderungen entweder selbst erfüllen oder entsprechende Erfahrung von Unternehmen nachweisen können, die im Auftragsfall die entsprechenden Leistungen als Nachunternehmer erbringen würden:
a) Mindestens 1 Referenz über Generalplanungsleistungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume, Technische Ausrüstung in mind. 4 von 8 Anlagengruppen und Tragwerksplanung)
- für einen Neubau mit vergleichbarer Nutzung;
- mindestens über die Leistungsphasen 2 - 8, wobei die Leistungen vollständig innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (ab 01/2013) erbracht wurden;
- mindestens mit einem Bauvolumen (KG 300+400) von 4 Mio. Euro netto.
b) Mindestens 1 Referenz über Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume)
- für eine Sanierungsmaßnahme;
- mindestens über die Leistungsphasen 2 - 8, wobei die Leistungen vollständig innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (ab 01/2013) erbracht wurden;
- mindestens mit einem Bauvolumen (KG 300+400) von 1 Mio. Euro netto.
c) Bei mindestens 1 von den 2 Referenzen zur Erfüllung der Mindestanforderungen müssen die Bau-leistungen nach den Bestimmungen der VOB/A vergeben worden sein.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Natürliche Personen, die gemäß Rechts- und Verwaltungsvorschrift ihres Heimatlandes am Tag der
Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind (Richtlinie 85/384/EWG) oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Gemäß § 75 (3) VgV 2016 sind auch juristische Personen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 (1) od. (2) VgV 2016 benennen (Name und berufliche Qualifikation).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht in dem unter Ziff. I.3 benannten elektronischen Projektraum zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich elektronisch in Textform bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin über den unter Ziff. I.3 genannten elektronischen Projektraum einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht über den elektronischen Projektraum) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Fragen zum Verfahren sind über das elektronische Vergabeportal bis zum 09.09.2021 einzureichen. Die Antworten auf die Fragen werden allen Bewerbern über den elektronischen Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Holschuld liegt bei dem Bewerber. Zur Unterrichtung der Bewerber über ergänzende Auskünfte der Vergabestelle wird eine Registrierung empfohlen.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemein-schaft/en sind nicht zulässig.
4. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss zum Nachweis des Vorliegens eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen sich in der zuvor beschriebenen Bewerbergemeinschaftserklärung namentlich erklären. Eine Bewerbergemeinschaft hat außerdem mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zuständig sein sollen.
Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
6. Die Stadt Krefeld behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen. Ebenso behält sie sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/ Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von sechs Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von der Abgabe eines Erstangebots abzusehen.
7. Die unter Ziff. II.2.7) genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf die gesamte Laufzeit aller 3 abgefragter Stufen.
Die 1. Stufe (LPH 1 - 4) wird sich voraussichtlich von Q1/2022 bis Q4/2022 erstrecken. Die 2. Stufe (LPH 5 - 7) beginnt voraussichtlich im Q4/2022 und endet im Q4/2025. Die 3. Stufe (LPH 8 - 9) beginnt voraussichtlich Q4/2025.
8. Während des Teilnahmewettbewerbs werden zunächst nur die für eine Entscheidung über eine Bewerbung um Teilnahme am Verhandlungsverfahren erforderlichen Unterlagen im elektronischen Projektraum bereitgestellt. Alle weiteren, zur Abgabe eines Angebots erforderlichen Unterlagen, werden erst im weiteren Verfahren und nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
9. Die Stadt Krefeld behält sich vor, die Verhandlungsgespräche zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren per Telefon- oder Videokonferenz durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DRUR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.