RV IT-Dienstleistungen (IDV) Referenznummer der Bekanntmachung: 83,1000772899,EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 45659
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lanuv.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV IT-Dienstleistungen (IDV)
Rahmenvereinbarung über den Abruf von IT-Dienstleistungen für das Integrierte Datenverarbeitungssystem Verbraucherschutz (IDV). Es wird ein EVB IT Dienstleitungsvertrag abgeschlossen.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnizstraße 10 45659 Recklinghausen
Es wird ein EVB IT Dienstleitungsvertrag abgeschlossen für als Rahmenvereinbarung über den Abruf von IT-Dienstleistungen für das Integrierte Datenverarbeitungssystem Ver-braucherschutz (IDV).
Die Produktbeschreibung beinhaltet u. a. Ausführungen zu den einzelnen Fachanwendungen und Datenbanken, die im IDV angesiedelt sind und für die Nutzer von Bedeutung sein können. Dabei orientiert sich dieses Dokument an den drei Hauptbestandteilen des IDV, dem Verbraucherschutzportal, der zentralen Landesservertechnologie und der Stamm- und Fachdatenbank.
Der Zugang zum IDV erfolgt für Nutzer des Landes NRW über das Landesverwaltungsnetz (LVN). Kommunen und Integrierte Untersuchungsanstalten bspw. erreichen das System über die Deutschland-Online-Infrastruktur (DOI (mittlerweile offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Hierzu hat der Auftragnehmer insbesondere Unterstützungsleistungen in drei Leistungskate-gorien (Projekt) für die Aufgaben und Leistungen zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaats des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmen
Soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532_EU)
Freiwillig mit dem Angebot und soweit zutreffend: Verpflichtungserklärung
Nachunternehmer (Formular 533_EU)
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
b) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zum Gesamtumsatz des Unternehmens in Bezug auf die letzten drei aufeinander folgenden Geschäftsjahre
c) Nur soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532_EU / Formular 533_EU)
Zu Formular 533_EU:
Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU) ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
Es sind mind. zwei Referenzen bei einem zu benennenden Auftraggeber (inkl. Kon-taktdaten und Ansprechpartner, Vertragszeitraum, genaue Leistung) aus den letzten 3 Jahren, die mit dem Leistungsgegenstand nach Umfang, Art und Weise vergleichbar sind (siehe Leistungsbeschreibung, insbesondere drei Leistungskategorien (Projekt) für die Aufgaben und Leistungen) anzugeben. ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen
nur soweit zutreffend: Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe
(Formular 532_EU)
nur soweit zutreffend: Verpflichtungserklärung Unteraufträge / Eignungsleihe
(Formular 533_EU).
Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU) ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
Für das zur Auftragsausführung einzusetzende Personal müssen folgende Kriterien (Mindestanforderungen) erfüllt sein und im Angebot durch die Vorlage entsprechender Studien-/Ausbildungsnachweise oder sonstiger Erfahrungs-/Tätigkeitsnachweise be-legt werden.
Die Nachweise sind für jede angegebene Person mit dem Angebot einzureichen. Dazu hat der Bieter die Anzahl der Personen in die Liste "Eignungsanforderung Personal" einzutragen und die Nachweise je Person separat aufzulisten und beizufügen.
gemäß der vom Bieter auszufüllenden Liste "Eignungsanforderungen (Personal)":
i. mindestens abgeschlossenes Studium der Informatik, der Wirtschaftsinformatik oder einer vergleichbaren Qualifikation
ii. mindestens 3-jährige Erfahrung in der Programmierung von serverseitigen J2EE/JEE-Anwendungen
iii. praktische Projekterfahrung in den letzten 3 Jahren mit der Java Standard Edition so-wie mit der Java Enterprise Edition
iv. mindestens 1-jährige Erfahrung in Entwicklung und Pflege im Umfeld Apache-TomCat-Web-Server
v. mindestens 3-jährige Erfahrung innerhalb der letzten 6 Jahre mit mindestens einem Applikationsserver
vi. Kenntnisse im Bereich XML-Umfeld
vii. Kenntnisse der Methoden der objektorientierten Modellierung und Programmierung
viii. mindestens 1-jährige Erfahrung innerhalb der letzten 3 Jahre mit dem Einsatz eines Enterprise Service Bus der Firma Tibco in der Version 5.x und 6.x
ix. mindestens 1-jährige Erfahrung mit gängigen Entwicklerwerkzeugen (z.B. SQL, JAVA, C++, XML etc.)
x. mindestens 1-jährige Erfahrung mit aktuellen Versionen der Datenbanksysteme Oracle ab der Version 10.R2
xi. Kenntnisse im Bereich Prozessmodellierung und Modellierungssprachen (z.B. BPMN 2.0, UML, ER-Modelle) und Nutzung von Modellierungssoftwaretools
xii. Kenntnisse im Bereich Neuerstellung und Pflege von IT-Dokumentation:
- IT-Rahmendokumentation (z.B. IT-Konzept, IT-Risikohandbuch),
- Infrastruktur- und Systemdokumentation (z.B. Systemskizze, Betriebshand buch) und
- Software- und Datenbankarchitekturdokumentation nach dem 4+1 Sichten- -Modell
xiii. mindestens 1-jährige Erfahrung im Bereich der Konzeptionierung und Programmie-rung von Web Service Schnittstellen
Im Falle der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die qualifizierten Personen für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen. Soweit andere als im Ange-bot benannte Personen eingesetzt werden sollen, ist dies mit dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus abzustimmen. Werden - ohne Zustimmung des Auftraggebers - andere als die benannten Personen in der Bearbeitung eingesetzt, kann dies einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Oktober 2025
Das geschätzte Finanzvolumen für den Gesamtauftrag (Höchstgrenze) beträgt [Betrag gelöscht] EUR brutto für die gesamte Vertragslaufzeit. Wird diese Höchstgrenze erreicht oder überschritten, endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf der 48 Monate.
Die Kündigungsregelung des Punktes 15.3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen bleibt unberührt (s. Anlage "EVB-IT Dienstleistungen AGB").
Für beauftragte Abrufe behält dieser Vertrag auch nach dem Ende der Vertragslauf-zeit seine Gültigkeit.
b) Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung:
Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen.
c) es wird ein EVB IT Dienstleitungsvertrag abgeschlossen
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Als Wertungskriterien wird dabei der Preis (100 %) zugrunde gelegt.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YRWF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.