Auslandskrankenversicherung für entsandte Mitarbeiter/innen und deren mitreisende Angehörige des WDR und BR Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2021-170-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auslandskrankenversicherung für entsandte Mitarbeiter/innen und deren mitreisende Angehörige des WDR und BR
Vertrag mit einem Bieter über weltweiten Krankenversicherungsschutz im Vollkostentarif für die ins Ausland entsandten Mitarbeiter/innen und deren mitreisende Familienangehörige des WDR und BR. Versichert werden müssen Krankheitskosten, die im Rahmen ambulanter, stationärer und Zahnbehandlungen entstehen. Der WDR muss damit seiner Verpflichtung aus § 17 SGB V nachkommen. Demnach soll der Umfang der Leistungen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in weiten Teilen entsprechen. Versicherbar sein müssen alle Entsandten und deren mitreisende Angehörige ohne Gesundheitsprüfung. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung/Ver-sicherungspflicht des WDR im Einzelfall.
Die Versicherung muss - ggf. unter zur Hilfenahme zusätzlicher Assistance-Vereinbarungen mit dritten Unternehmen - rund um die Uhr für die Versicherten Personen ansprechbar sein.
Gefordert wird eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren zum Anbieterpreis unter Ausschluss der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit mit der einmaligen Option der Vertragsver-längerung um ein weiteres Jahr (Ausnahme vertragliches Sonderkündigungsrecht z.B. bei Täuschung oder Nichterfüllung vertraglicher Pflichten).
Vertrag mit einem Bieter über weltweiten Krankenversicherungsschutz im Vollkostentarif für die ins Ausland entsandten Mitarbeiter/innen und deren mitreisende Familienangehörige des WDR und BR. Versichert werden müssen Krankheitskosten, die im Rahmen ambulanter, stationärer und Zahnbehandlungen entstehen. Der WDR muss damit seiner Verpflichtung aus § 17 SGB V nachkommen. Demnach soll der Umfang der Leistungen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in weiten Teilen entsprechen. Versicherbar sein müssen alle Entsandten und deren mitreisende Angehörige ohne Gesundheitsprüfung. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung/Ver-sicherungspflicht des WDR im Einzelfall.
Die Versicherung muss - ggf. unter zur Hilfenahme zusätzlicher Assistance-Vereinbarungen mit dritten Unternehmen - rund um die Uhr für die Versicherten Personen ansprechbar sein.
Gefordert wird eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren zum Anbieterpreis unter Ausschluss der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit mit der einmaligen Option der Vertragsver-längerung um ein weiteres Jahr (Ausnahme vertragliches Sonderkündigungsrecht z.B. bei Täuschung oder Nichterfüllung vertraglicher Pflichten).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auslndskrankenversicherung
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4)
Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGR48E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland