Schulbegleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0618
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulbegleitungen
Einsatz von Schulbegleitungen an Düsseldorfer Schulen für Schüler mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe in 4 Losen
Los 1
Schulen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Schulbegleitung von Schülern mit (drohender) geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Grundschulen in Düsseldorf
- ca. 246.900 Std/Schuljahr
Der Vertrag kann optional einmalig um weitere 2 Schuljahre verlängert werden.
Los 2
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Schulbegleitung von Schülern mit (drohender) geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Schulen der Sekundarstufe 1 und 2 in Düsseldorf
- ca. 115.400 Std/Schuljahr
Der Vertrag kann optional einmalig um weitere 2 Schuljahre verlängert werden.
Los 3
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Schulbegleitung von Schülern mit (drohender) geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Förderschulen in Düsseldorf
- ca. 424.100 Std./Schuljahr
Der Vertrag kann optional einmalig um weitere 2 Schuljahre verlängert werden.
Los 4
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Schulbegleitung von Schülern mit (drohender) seelischer Behinderung in allen Schulformen in Düsseldorf
- ca. 139.600 Std./Schuljahr
Der Vertrag kann optional einmalig um weitere 2 Schuljahre verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
► eine Referenz (bundesweit) der letzten 3 Jahre, mindestens 200 Schulbegleiter im Jahr (alternativ auch mehrere Referenzen (bundesweit) möglich, aus denen sich addiert ein paralleler Einsatz von 200 Schulbegleitern über ein Jahr ergibt)
Die Referenz muss mindestens die folgenden Punkte enthalten:
• Angabe der eingesetzten Schulbegleiter
• Dauer der Leistungserbringung;
• Ansprechpartner inkl. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
► Verpflichtungserklärung zur Beachtung und Einhaltung von Datenschutzvorschriften und Wahrung der Verschwiegenheitspflicht. Bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formblatt von jedem Mitglied auszufüllen. Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft bei der Leistungserbringung der Kapazitäten eines Drittunternehmens bedient, ist eine durch dieses unterzeichnete Eigenerklärung spätestens bis zur Zuschlagserteilung vorzulegen.
► Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist. Die Erklärung muss sich auf die letzten drei Geschäftsjahre beziehen. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Bei einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied abzugeben. Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung seiner Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde eines Drittunternehmens bedient, ist auch eine durch dieses Eigenerklärung mit dem Angebot vorzulegen. Im Übrigen ist die Eigenerklärung von bei der Leistungserbringung eingesetzten Drittunternehmen spätestens bis zur Zuschlagserteilung vorzulegen.
► Eigenerklärung, dass eine Versicherungsdeckung bei Sach- und Personenschäden (Betriebshaftpflicht) über eine Mindestsumme von [Betrag gelöscht] Euro und für Vermögensschäden von mind. [Betrag gelöscht] Euro besteht oder abgeschlossen wird. Spätestens 14 Tage vor Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist bzw. 3 Tage nach Anforderung des Auftraggebers, ist durch eine Bestätigung der Versicherung nachzuweisen, dass die vorgenannten Versicherungssummen zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns abgedeckt sind. Bei einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied abzugeben. Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung seiner Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde eines Drittunternehmens bedient, ist auch eine durch dieses unterzeichnete Eigenerklärung mit dem Angebot vorzulegen. Im Übrigen ist die Eigenerklärung von bei der Leistungserbringung eingesetzten Drittunternehmen spätestens bis zur Zuschlagserteilung vorzulegen.
►Eigenerklärung, dass eine Schlüsselversicherung für jeden Schulbegleiter spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns vorliegt. Bei einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied abzugeben. Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung seiner Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde eines Drittunternehmens bedient, ist auch eine durch dieses unterzeichnete Eigenerklärung mit dem Angebot vorzulegen. Im Übrigen ist die Eigenerklärung von bei der Leistungserbringung eingesetzten Drittunternehmen spätestens bis zur Zuschlagserteilung vorzulegen.
►Nachweis über die Eintragung in das einschlägige Handelsregister, die den aktuellen Stand wiedergibt, oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes vorzulegen. Bei einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied abzugeben. Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung seiner Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde eines Drittunternehmens bedient, ist auch eine durch dieses unterzeichnete Eigenerklärung mit dem Angebot vorzulegen. Im Übrigen ist die Eigenerklärung von bei der Leistungserbringung eingesetzten Drittunternehmen spätestens bis zur Zuschlagserteilung vorzulegen.
►aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit, sofern vorhanden. Bei einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis - sofern vorhanden - von jedem Mitglied abzugeben. Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft bei der Leistungserbringung der Kapazitäten eines anderen Unternehmens bedient, ist die vorgenannten Eigenerklärung - sofern vorhanden - spätestens bis zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung auch für dieses Unternehmen abzugeben.
►Unternehmensdarstellung, insbesondere Angaben über
- die Größe des Betriebes
- die Anzahl der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter/ -innen inkl. Qualifikation
Nachweise/Unterlagen zur Wertung des Angebotes gemäß Bewertungsmatrix
die gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV nicht nachgefordert werden dürfen:
►Anlage "Art und Umfang Erfahrung", ausgefüllt für jedes angebotene Los
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Vertrag kann optional einmalig um weitere 2 Schuljahre verlängert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.