Kauf von zwei gebrauchten Flugzeugschleppern der Fa. Goldhofer Model AST1 X
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von zwei gebrauchten Flugzeugschleppern der Fa. Goldhofer Model AST1 X
Kauf von zwei gebrauchten Flugzeugschleppern der Fa. Goldhofer Model AST1 X
Im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn
Kauf von zwei gebrauchten Flugzeugschleppern der Fa. Goldhofer Model AST1 X
Der Abschluss des Kaufvertrages erfolgt nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung bei der EU (Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union).
Abschnitt IV: Verfahren
- Günstiger Erwerb durch Nutzung einer besonders vorteilhaften, kurzfristigen Gelegenheit zu einem Preis, der deutlich unter den Marktpreisen liegt
Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 Abs. 2 Nr. 8 SektVO:
Aufgrund von diversen Baumaßnahmen auf den Vorfeldern und Rollbahnen benötigt die FKB GmbH zwei Flugzeugschlepper, um die vertraglich geschuldete Leistung der Abfertigung der Airlines gerecht zu werden.
Von der Gesellschaft für Enteisen und Flugzeugschleppen am Flughafen München mbH besteht die Möglichkeit zwei gebrauchte Flugzeugschlepper zu beschaffen, indem eine besondere vorteilhafte Gelegenheit genutzt wird, die nur kurzfristig besteht und bei der der Preis erheblich unter den üblichen Marktpreisen liegt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München-Flughafen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85325
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.efm.aero
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.